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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#90
Hallo allerseits,

habe gestern eine Anordnung zum schriftlichen Vorverfahren bekommen.

Faktenlage:

1 Kind / 3,5 Jahre alt.

Forderung 105% mit Titulierung. 100% Tituliert als ich arbeitslos war und ca. 990 Euro ALG1 bezogen habe. Durchgehend gezahlt. Rückstandszahlung  aus der Zeit als ich 100% gezahlt habe, nicht beglichen und verweigert, weil Einkommen ca. 1,6 netto betrug.

Seit April in Anstellung mit ca. 2,3 netto. Im April 105% überwiesen ohne Titeländerung.

Nun trudelt das schreiben vom Amtsgericht ein, Kindesmutter will durchziehen.

Fragen:

1. Welche Summe muss ich blechen nach der Verhandlung?
2. Was kann ich jetzt tun um möglichst günstig aus der Sache rauszukommen?
3. 2 Wochen Frist um einen Anwalt anzuheuern, der mich vertritt, weil Anwaltzwang.

Zusammengefasst: Wie soll ich möglichst kostensparend vorgehen und was würdet ihr empfehlen? Ich vermute, ich werde so oder so verlieren.

Beste Grüße
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 22-04-2021, 21:19

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