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KU über Stufe10 - Auskunftspflicht
#2
(14-01-2020, 17:34)Zahlonkel schrieb: Habe ich denn überhaupt noch eine Auskunftspflicht?

Ja, ganz eindeutig. Es würde auch nichts nutzen, sich für unbegrenzt leistungsfähig zu erklären, wie das früher gerne versucht wurde. Der liebe unterhaltspflichtigenfreundliche BGH (Vorsicht, Ironie) hat das abgeschafft, Beschluss vom 15.11.2017, Az. XII ZB 503/16.

Ich würde innerhalb der Frist Auskunft geben und dann auch mal alles reinpacken, was das Netto senken könnte. Berufsbedingte Aufwendugen, private Altersvorsorge. Kommt dann Stufe 8 raus, zahlst du Stufe 8 und nicht die vorher mündlich gebotene Stufe 10. Wenn die Sache durch ist, frage die Ex auch mal, was sie für den Anwalt bezahlt hat, ob sie das "ordentlich ausgerechnet" hat.
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RE: KU über Stufe10 - Auskunftspflicht - von p__ - 14-01-2020, 18:35

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