Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KU über Stufe10 - Auskunftspflicht
#5
Erstmal danke für die Antworten.
Grundsätzlich ist alles gut, also nix mit Beistand etc.
Ich will ihr auch keins reinwürgen über die Anwaltsrechnung.
Die Auskunftspflicht ist mir auch schnuppe. Mein Einkommen liegt definitiv über Stufe 10.

Mir geht es primär darum:
Was will der Anwalt berechnen?
Das mein netto bei xxx liegt hat doch keinen Einfluss mehr, was will er mit dieser Zahl/Erkenntnis.

Naja, vermutlich nur eine weitere Gängelung und Neugier der Gegenseite.

Hab gerade den Brief vom Anwalt gelesen, gott ich hasse dieses Anwaltspack, meine Ex hat natürlich/anscheinend nicht gesagt das ich freiwillig Stufe 10 zahle, soll jetzt erstmal Stufe 9 zahlen... dazu fällt mir nix mehr ein.

Das o. g. Urteil hab ich auch gesehen, da geht es jedoch um Einkommen/Vermögen im XX Mio. Bereich und eheliches Luxusleben.

Dann übe ich mich wohl wieder in der Akzeptanz.

Schönen Abend noch

MfG
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: KU über Stufe10 - Auskunftspflicht - von Zahlonkel - 14-01-2020, 21:42

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BGH XII ZR 124/08 Auskunftspflicht über die Einkünfte des neuen Ehepartners beppo 3 5.619 26-11-2010, 12:49
Letzter Beitrag: beppo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste