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KU über Stufe10 - Auskunftspflicht
#6
(14-01-2020, 21:42)Zahlonkel schrieb: Ich will ihr auch keins reinwürgen über die Anwaltsrechnung.

Das tust du auch nicht, du hast ihn nicht beauftragt und du wirst ihn nicht bezahlen. Es geht darum, dass sie merkt: Es gibt mit einem Anwalt nicht mehr Geld, sondern sie verbrennt Geld, um dasselbe oder ein schlechteres Ergebnis zu bekommen.

Bei der Auskunft geht es natürlich Neugierbefriedigung. Alle Exen geniessen es, in den Verhältnissen des Vaters zu schnüffeln. Darauf stehen sie immer. Es wäre gar kein Problem, nur Endzahlen an die Ex und liefern und die Beleg- und Inhaltsprüfung bei der vertretenden Instanz -Beistandschaft oder Anwalt- zu belassen.
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RE: KU über Stufe10 - Auskunftspflicht - von p__ - 14-01-2020, 22:10

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