07-02-2020, 10:48
Es gibt keine einheitliche Rechtssprechung dazu. Manchmal verlangen Gerichte, den Bedarf des Berechtigten darzulegen, wenn es über die höchste Stude hinausgeht. Manchmal spielt es eine Rolle, wie es zu Ehezeiten war. Ein Kind, das zu Ehezeiten im Luxus lebte wird dann mehr bekommen wie eines, das gar nie mit dem reichen Vater lebte.
Ein Beispiel für einen Beschluss bei sehr hohem Unterhalt samt ergänzender Ausführungen ist vom 24.11.2011
in Aktenzeichen 9 UF 70/11: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...true&bs=10
Verfall aber nicht auf den Glauben, das würde in deinem Fall oder allgemein gelten, sieh es als Beispiel.
Ein Beispiel für einen Beschluss bei sehr hohem Unterhalt samt ergänzender Ausführungen ist vom 24.11.2011
in Aktenzeichen 9 UF 70/11: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...true&bs=10
Verfall aber nicht auf den Glauben, das würde in deinem Fall oder allgemein gelten, sieh es als Beispiel.