09-11-2020, 23:55
Nun werden auch Obergrenzen geschleift.
Mit einer vollständigen Auskunft, die man gnadenlos ins Unermessliche treiben kann, kann man weiteres Streitpotential genererieren.
"Die Erklärung, "unbegrenzt leistungsfähig" zu sein, genügt nicht dem Auskunftsanspruch des Kindes gegen ein unterhaltspflichtiges Elternteil. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einer am Montag veröffentlichen Entscheidung (Beschl. v. 16.9.2020, Az. XII ZB 499/19).
Mit einer vollständigen Auskunft, die man gnadenlos ins Unermessliche treiben kann, kann man weiteres Streitpotential genererieren.
"Die Erklärung, "unbegrenzt leistungsfähig" zu sein, genügt nicht dem Auskunftsanspruch des Kindes gegen ein unterhaltspflichtiges Elternteil. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einer am Montag veröffentlichen Entscheidung (Beschl. v. 16.9.2020, Az. XII ZB 499/19).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #