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Abänderungsklage Kindesunterhalt
#1
Big Grin 
Ich glaube, ich bin jetzt nach längerer Zeit wohl wieder öfter hier Big Grin

Kurz zu meiner Situation:
Seit fast 20 Jahren im europäischen Ausland lebend. Vor 8 Jahren Vater mit einer Deutschen geworden. Ein Jahr nach Geburt hat die KM Kind nach D entführt und wollte mich so zwingen alles aufzugeben, ihr und dem Kind zu folgen und dort zu leben.
Ich habe stattdessen einen HKÜ Verfahren wegen Kindesentführung geführt und habe detailierte Umgangsregelung und zu Umgangskosten und Unterhalt in 7 Stunden Verhandlung durchgesetzt. Dachte ich...
Die KM hat dannach in den kommenden zwei Jahren alle Umgänge blokkiert und sabotiert, in meiner Abwesenheit in D mit dem lokalen Jugendamt konspiriert und am Amtsgericht beim immer selben Richter immer wieder Verfahren zu meinen Kosten (sie immer mit VKH) angestrengt, die mich als Vater im Endeffekt nach bereits 2 Jahren komplett entsorgt haben. Seit 5 Jahren kein Lebenzeichen mehr vom Kind.

Ich habe nach 3 Jahren die Zahlung den ausgehandelten KU in Höhe des jeweiligen Mindestunterhaltes eingestellt. Habe damals meine feste Stelle im öffentlichen Dienst verloren, da ich immer weniger belastbar, stressresistent war und immer öffter Krankgeschrieben-
Natürlich auch, weil ich bei Zeugung nicht die Vorstellung von Vaterschaft hatte, im trennungsfall einzig auf das zahlen von zehntausenden Euro auf das Konto der narzistischen Täterin reduziert zu werden, die mein Kind in Umgebung und Umständen zur Schnecke macht unter denen ich niemals ein Kind in die Welt gesetzt hätte.

Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit und vielen vergeblichen Bewerbungen habe ich mich, mit 48 Jahren selbständig (machen muessen) gemacht.
Seitdem ist mein Einkommen  um ein Drittel gesunken und vor allem Auftragsbedingt sehr sehr unstabil und unsicher geworden.

Ich habe nur einmal was von der zuständigen UVG gehört, nicht geantwortet und sagenhafte 5 Jahre Ruhe gehabt. Die Zeit habe ich unter anderem genutzt mich privat weitgehend Pfändungssicher zu machen.

Habe kürzlich gecheckt das KM mit Kind verzogen ist. Wohin weis ich nicht. Und jetzt meldet sich doch die UVG eines Landkreises der wohl jetzt aktuell zuständig ist.
Das übliche. Offenlegung meines Einkommens, Vermögenswerte und das ganze Programm mit 6 wöchiger Frist. Aufforderung der Rückzahlung des UVG.

Und. Androhung der Zwangsvollstreckung die durch das Luganoer Abkommen kein grösseres Problem ist. Was mir bewusst war.

Privat gibt es bei mir absolut nichts zu hohlen. Wenn aber dauerhaft Firmenkonto mit Pfändung belegt werden und/oder Firmenwagen (älteres Modell) gepfändert werden ist das dass definitive Ende meiner Existenz. Den als Selbständiger in Eigenhaftung habe ich keinen Anspruch auf sowas wie ALG . Die Sozialhilfe hier ist niedriger als in D Hartz IV im Verhältnis zum Preisindex. Davon zu leben ist unmöglich. Ausserdem bin ich noch deutscher Staatsbuerger. Mein Antrag auf die hiesige Staatsbuergerschaft zieht sich, auch wegen Covid, endlos dahin. Und hier werfen sie dir als kuenftigen Sozialhilfeempfänger und mit weißer Hautfarbe möglichst keinen Pass hinterher.

Ich denke jetzt über eine Abänderungsklage nach. Zum einem hat sich wie beschrieben mein Einkommen gravierend verringert zum anderem hat sich seit Datum gerichtlicher Umgangsregelung vor 8 Jahren der valutakurs zu meinen Ungunsten von 1€ - 7,5 zu erschreckenden 1€ zu 10,7 verändert.
Als ich noch gut verdiente habe ich in falscher Grosszuegigkeit generös darüber hinweg gesehen. Jetzt interessiere ich mich aber sehr für die Kaufkraftparität.
Den ich lebe in einem absoluten Hochpreisland. Das muesste sich auch auf den Selbstbehalt auswirken der normalerweise mit 140% des des deutschen Selbstbehaltes (wohl derzeit 1160,-) veranlagt werden muesste, folgt man den diesbezueglichen Ländergruppeneinteilungen, die bei der Zugrundlegung der besagten Verbraucherparität herangezogen werden. Das muesten per dato ca 1620,- netto Selbstbehalt sein und liegt sogar noch leicht ueber dem was ich durchschnittlich verdien. Wenn der Monat läuft.

Und - der wesentlichste Satz in meiner noch aktuellen Umgangsregelung aus 2013 (den ich fast vergessen hatte) ist : "Es wird die Zahlung des jeweiligen Mindestunterhalts nach DDT vereinbart UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES SELBSTBEHALTES " (!)

https://www.anwaltsbuero47.de/kindesunte...in-europa/

Gehe also davon aus, wenn der Unterhalt duch Abänderung den Realitäten angepasst wird, ich unter den Selbstbehalt falle und Ruhe habe. Mein - offizielles- Einkommen wird auch zukünftig definitiv nicht steigen, eher fallen...
Was sind die Meinungen der Experten dazu`?

Soll ich mir in D einen Anwalt nehmen der das für mich regelt?

Oder reicht es aus das wie beschrieben gegenüber der UVG Kasse zu dokumentieren?

Wie lange dauert eine Abänderungsklage durchschnittlich?

Ist das engagieren eines Anwaltes mit spezialisierung internationales Familenrecht notwenig oder geht in Anbedracht der Sachlage auch ein Gewöhnlicher?

Ich gehe ja nicht davon aus, aber könnte eine erfolgreiche Abänderungsklage auch auf UVG Rückzahlungen angewendet werden, weil die von mir geschilderte Einkommens-, Valutakurs und Kaufparitätsbeziehende Situation schon seit Jahren Fakt ist und die Forderungen auch da den Selbstbehalt tangieren?

Zu guter letzt. Bei Selbständigen werden ja die Steuerbescheide der letzten drei Jahre verlangt. Also 2018 bis 2020.
Gerade 2020 habe ich erhebliche Einkommenseinbusen gehabt, und bin sehr daran interessiert, das denen unter die Nase zu reiben. Leider bekomme ich den ferdigen Steuierbescheid für`s Jahr 2020 erst Ende August im nexten Jahr. Das ist ja sich in Schland nicht viel anders. Wie also kann ich anderweitig akzeptiert mein Einkommen für 2020 dokumentieren? Wie ist da die Praxis? Ei Lohnempfänger zeigt ja einfach seine aktuellen Lohnzettel

Bitte keine Empfehlungen doch in die BRD zu ziehen um von Hartz zu vegetieren.
Als sehr Freiheitsliebender Mensch ist ein Leben dort so oder so wie ein Leben im Zuchthaus.

Bin Dankbar für jede kompetente Empfehlung und diesbez. Erfahrungen
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#2
Hallo
Warum hast du dich früher so schlecht verkauft?
Ich würďe mich mal kurz wieder in D anmelden und dann wieder zurück.
Dann Postumleitung an die D Adresse und alles wird gut das mache ich schon seit Jahren so im Ausland.
Wenn es wieder still wird Postumleitung abbestellen (du brauchst blos einen Freund in D der dir die sinvolle Post heraussortiert und an dich per Mail sendet und den rest verbrennt er..).
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#3
Nun ja, da die Mutter samt Kind nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des "zuverlässigen" Familienrichters (ist das zufällig in einer Kleinstadt in Baden-Württemberg? Der Richter kommt mir so bekannt vor....) wohnen, gibts vielleicht eine Chance.

Das Grundproblem wird aber sein, dass für die Vergangenheit deine tatsächliche Einkommenssituation niemanden mehr interessiert. Du warst zur Unterhaltszahlung verpflichtet, bist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen und die Unterhaltsvorschusskasse resp. der deutsche Steuerzahler ist für dich eingesprungen. Dieser Steuerzahler will sein Geld zurück. Deshalb sind die nicht gezahlten Unterhaltsbeträge zu einem Schuldenberg aufgelaufen, den du auch jetzt mit einer Abänderungsklage nicht wieder los wirst. Denn die Abänderungsklage ist in die Zukunft gerichtet (ausser in meinem eigenen Fall, aber das ist wieder eine andere Geschichte).

Du kannst mit einer Abänderungsklage, wenn sie denn erfolgreich ist, nur das Entstehen weiterer Schulden verhindern.

Es ist jetzt an dir, abzuwägen was mehr Sinn macht. Sich endgültig pfändungssicher machen und ausweichen und flüchten, so lange es geht. Oder den Spieß umdrehen, den Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegen (wenn auch nur vorübergehend) und Grundsicherung kassieren, den Kindesunterhalt vom Jobcenter/Hartz 4 bezahlen lassen. Hätte zudem noch den Vorteil, dass du der Unterhaltsvorschusskasse nur regelmässig deinen Leistungsbescheid vom Jobcenter zuschicken musst, um deine Ruhe zu haben.
Was du parallel in deinem jetzigen Aufenthaltsland an Einkommen generierst, ist dann deine Sache.

In diesem Lande plündern Millionen Leute die Sozialkassen, deren Verdienst es ist, gerade mal so eben in einem Schlauchboot ein paar Stunden auf dem Mittelmeer verbracht zu haben. Oder per Eisenbahn von Transsylvanien nach München zu gelangen. Warum nicht von diesen "erfolgreichen" Neubürgern lernen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Durch eine Klage den Mangelfall anerkannt zu bekommen ist aussichtslos. Da steckst du nur Geld rein und kriegst dann übliche saudumme Gelalle vom fiktiven Einkommen, kostenpflichtig geliefert von einem fetten, auf dickem Polster sitzenden Juristenarsc*.

Die Vollstreckung von Schulden richtet sich immer nach Landesrecht. Was da passiert, wie weit die pfänden können ist also Angelegenheit deines Wohnlandes. Es gibt gläubigerfreundliche Länder (Mittel- und Osteuropa) und leicht schuldnerfreundlichere Länder (West, Südeuropa). Da musst du also erst mal nachsehen, wie das in deinem Wohnland ist, das hast du nicht genannt.

Einfach so selbständig werden, ohne sich vor Pfändungen zu schützen war ein grosser Fehler. In so einer Situation weicht man aus über eine Firma. Stichworte dazu sind eine Limited, Stiftungs Limited, auch da gibt es vielleicht weitere Lösungen in deinem Aufenthaltsland. Auch Beziehungen sind immer Gold wert, man lässt Dinge über Dritte laufen und ist nur Angestellter. Wenn deine Tätigkeit eventuelle Mehrkosten deswegen nicht trägt und du keine Beziehungen aufgebaut hast, ist sie eine Sackgasse, leider die traurige Wahrheit. Es geht einfach nicht. Es klingt auch nicht so, als wäre dein jetzt verdientes Geld leicht verdient. Kannst du vielleicht auf einen einfachen Job wechseln, der höchstens den bei dir pfändungsfreien Betrag liefert? Wichtig ist die Pfändungssicherheit vor allem deswegen, damit Kosten bei der Pfändung entstehen, aber keine Erträge. Das führt nach einiger Zeit dazu, dass die Zecken erst mal frustriert abfallen, weil sie kein Blut saugen können und gibt dir Zeit, dich geeigneter aufzustellen.
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#5
(04-12-2020, 10:51)p__ schrieb: Durch eine Klage den Mangelfall anerkannt zu bekommen ist aussichtslos. Da steckst du nur Geld rein und kriegst dann übliche saudumme Gelalle vom fiktiven Einkommen, kostenpflichtig geliefert von einem fetten, auf dickem Polster sitzenden Juristenarsc*. 

Abänderungsklage...Vergiss es !...siehe @p...
Desweiteren Du warst im öffentlichen Dienst und hast eine "Ausbildung"...ein Festtagsschmaus für "fiktive" Verurteilung....

Mach Dich Pfändungssicher....

Lg
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#6
Naja, wohne auch in Ausland und momentan bezahle ich keinen Unterhalt und bekomme PKH .
Man muss natürlich auch die Gesetzte im Ausland respektieren.
Bei mir ist es so, dass Firma und Privat 2 Dinge sind und nicht verbunden werden können.
Lohn kann man sichnur so auszahlen, dass man PKH usw. bekommt, aber Firmenwagen usw. kommt keiner dran, da nur Privat Geschuldet wird.
Die Coronakrise ist auch ein Grund, zu belegen, dass man Wirtschaftlich nicht gerade gut da steht.
Für den Rest muss man nur gut rechenen und einen guten Steuerberater haben.
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#7
Verfahrenskostenhilfe bekommt man nur mit Aussicht auf Erfolg.
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#8
Naja ich bekomme momentan alle Verfahrenskosten gewilligt.
Gegen das Jobcenter wegen falscher Berechnung meiner Unterhaltszahlungen,
weitere Verfahren gegen die Mutter welche in über 20 Mal mir den Umgang verweigert hat angeblich wegen Corona,
Und noch weitere Verfahren, welche ich aus Sicherheitsgründen momentan noch nicht erwähnen darf.
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#9
Das mit Abänderungsklage werde ich vielleicht doch sein lassen. Auch für mich ist nur schwer vorstellbar das die mir Nicht-Leistungsfähigkeit per Urteil attestieren.
Irgendwelche- verbindlichen- Unterstellungen  das ich ja könnte wenn ich wollte, aus dem Nicht herraus und einfach in den Raum gestellt, befürchte auch ich.
Und die Praxis in D des unterstellten fiktiven Einkommen ist mir wohl bekannt.

Auch wenn es Jahre her ist habe ich, genug verbrandt ohne das sich ein einziger Euro gelohnt hätte...

Was Vollstreckung nach Landesrecht angeht ist das eine Wertvolle Information und ich werde mich jetzt erstmal so detailiert es geht erkundigen was inwieweit unter den Hammer kommen könnte.

In diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit das Unterhaltsrecht der BRD auf ein anderes Land bezogen werden kann?
Hier endet die Unterhaltspflicht definitiv mit dem 18 Lebensjahr. Mit der Ausnahme wenn die gewöhnliche Schulzeit bis dahin nicht abgeschlossen ist.
In der BRD gibt es ja keine Zeitliche Begrenzung und wie das meiste ist das Auslegungssache. Der Unterhaltsberechtigte kann das ja gut bis zum Abschluss einer Ausbildung ausdehnen.
Als zukuenftiger Staatsbuerger hier, kann ich mit eigentlich nicht vorstellen, das ich dannach weiterhin dem Unterhaltsrechts eines anderen, also der BRD unterworfen sein werde.
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#10
(04-12-2020, 16:29)Dassault schrieb: Als zukuenftiger Staatsbuerger hier, kann ich mit eigentlich nicht vorstellen, das ich dannach weiterhin dem Unterhaltsrechts eines anderen, also der BRD unterworfen sein werde.

Wenn in Deutschland ein Titel gegen dich vorliegt so ist es EU weit vollstreckbar!  Die Bedinungen unter denen volltreckt werden kann sind abhängig vom Landesrecht in dem du lebst.

Andere Staatsbuergerschaft hilt dabei nix. Oder hilft in soweit dass der Deutsche Staat dir den ausländischen Passport nicht wegnehmen kann, so dass du noch relativ in der Welt freibewegen kannst.
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#11
Der Gerichtsstand ist ganz speziell bei Kindesunterhalt den Buchstaben nach klar geregelt, in der Praxis eine einzige Katastrophe, über die man Bücher schreiben kann. Letztlich gilt: Wo man am meisten rausholen kann, dort kann man klagen. Wir hatten da auch hier im Forum schon Fälle, bei denen das ziemlich abartig lief und es Mütter geschafft haben, im Hochunterhaltsland zu klagen.

Relativ gut hat es https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/...recht.html zusammengefasst.
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#12
Ja, so wie bei mir, Kind von der Mutter nach Deutschland entführt, dann noch anzeige wegen angeblicher Körperlicher Gewalt und hops vor dem Familiengericht in einem Zug.

Aufklärung, dass man dies verhindern und auswählen kann ob es in Deutschland vor Gericht geht, Fehlanzeige.
Das deutsche Gericht hat sich sofort der Sache angenommen, obwohl die Entführung im Ausland erfolgte.
Und siehe da, wer hat das Kind? Trotz Beweise der internationalen Entführung.
Wie auch vor Gericht Beweise der Entführung vorgelegt wurden und Jugendamt, Umgangspfleger, Beistand und sogar Richter sagten Na UND.
Die sehen nur Ihre Kassen und so wird auch gehandelt.
Rückführung laut HKÜ wurde auch vom Jugendamt verneint, da die ja 6 Monate brauchten um mir Kontakt zu meinem Sohn herzustellen war die Zeit und die Entfremdung so groß, dass erst Mal eine Annäherung gemacht werden musste.
So geht man einer internationalen Entführung aus dem Weg und deutsche Gerichte und Jugendamt sind interveniert und kassieren ab.
Selbst höchste Minister, welche ich persönlich gut kenne sagten mir, dagegen zu klagen wäre sehr gefährlich.
Mehr braucht man nicht zu erwähnen.
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#13
(04-12-2020, 17:16)herrx schrieb: Wenn in Deutschland ein Titel gegen dich vorliegt so ist es EU weit vollstreckbar!  Die Bedinungen unter denen volltreckt werden kann sind abhängig vom Landesrecht in dem du lebst.

Das ist mir klar.

Mir geht es bei meiner Frage um die Dauer der Unterhaltsverpflichtung.
In meinem Titel steht erstmal bis 18. Lebensjahr.
Annahmensweise muss Kind dann einen neuen Titel einklagen. In der BRD ja meist nur eine Formsache.

In meinem Land, dessen Staatsbuerger ich dann bin, obsolet da klar bis 18 Jahre bzw. Abschluss Regelschulzeit begrenzt.
Sehe ich das richtig , das es mir somit egal sein kann ob Kind dann erstmal fremdfinanzierte Jahre der Selbstfindung mit Anschliesendem Langzeitstudium anstrebt?

Ansonsten habe ich gerade erfahren das sie auch hier versuchen zu hohlen was nur irgendwie geht.

Im Endeffekt kann das realistisch bedeuten, das sie das Pfändungsbegehren eines anderen Staates erfüllen, es nichts zu hohlen gibt, trotzdem meine Existenz komplett platt gemacht wird und ich einem Land , in dem ich dann keinerlei Steuern mehr zahle, das keinerlei Bezug zu meinem Kind oder der KM hatt, auf Jahre hinaus als Sozialhilfeempfänger zur Last falle.

Kranke, kranke Welt.
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#14
Guck dir das Haager Unterhaltsprotokoll an: https://www.gieseking-verlag.de/download...tokoll.pdf
Unabhängig davon gilt in Deutschland zunächst mal der Gerichtsstand und das anzuwendende Recht im Aufenthaltsland des minderjährigen Kindes. Davon gibt es besagte Ausnahmen, in deinem Fall wird das wahrscheinlich jetzt sekundär sein, weil die Dinge bereits am Ort des Kindes laufen, eine Verlegung des Gerichtsstandes wird wohl nicht mehr stattfinden.

Soweit für Minderjährige. Für Volljährige wechselt das in Deutschand, da gilt in Deutschland der Gerichtsstand des Unterhaltspflichtigen. Aber perverserweise gilt das Haager Unterhaltsprotokoll ohne Altersbeschränkung ganz generell für Kindesunterhalt und da steht: "Soweit in diesem Protokoll nichts anderes bestimmt ist, ist für Unterhaltspflichten das Recht des Staates maßgebend, in dem die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.". Also grad umgekehrt wie in Deutschland. Und dann kommt die lange Liste mit Ausnahmen, Begriffsbestimmungen, Durchführung. Die Antwort lautet also: Es kommt drauf an. Du musst die fünf Seiten des genannten Dokuments selbst durcharbeiten und sehen, was auf dich zutrifft. Mundfertig angerichtet kann dir das niemand liefern.
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#15
Leider sieht es so aus,
Laut Abkommen sind die von dem in Deutschland lebendem Kind finanziellen Forderungen durch Jugendamt und Jobcenter in fast allen Ländern zu 100% vollstreckbar.
Da macht auch leider fast jedes Land, Stadt mit.
Es gibt da Tricks, die kann ich hier aber nicht mitteilen da ich schon gemerkt habe dass ich hier ausspioniert werde.
Es wäre vielleicht interessant zu wissen in welchem Land du wohnst.
Abgesehen davon ist Schwarzarbeit nur in dem Land wo du wohnst und arbeitest von Interesse.
Das geht Deutschland nichts an.
Interessant sind auch virtuelle Konten wo du etwas Bunkern kannst und keiner ran kommt.
Der Vorteil, du kannst auch in Ausland über Handy Geld zahlen oder überweisen.
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#16
(04-12-2020, 18:47)Wiederankläger schrieb: Laut Abkommen sind die von dem in Deutschland lebendem Kind finanziellen Forderungen durch Jugendamt und Jobcenter in fast allen Ländern zu 100% vollstreckbar.

Das war nicht die Frage, das ist ihm bekannt. Jetzt ist die Frage, wie er mit der drohenden Pfändung umgeht, welche Perspektiven er für Unterhalt hat, was ab Volljährigkeit passiert.
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