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Abänderungsklage Kindesunterhalt
#10
(04-12-2020, 16:29)Dassault schrieb: Als zukuenftiger Staatsbuerger hier, kann ich mit eigentlich nicht vorstellen, das ich dannach weiterhin dem Unterhaltsrechts eines anderen, also der BRD unterworfen sein werde.

Wenn in Deutschland ein Titel gegen dich vorliegt so ist es EU weit vollstreckbar!  Die Bedinungen unter denen volltreckt werden kann sind abhängig vom Landesrecht in dem du lebst.

Andere Staatsbuergerschaft hilt dabei nix. Oder hilft in soweit dass der Deutsche Staat dir den ausländischen Passport nicht wegnehmen kann, so dass du noch relativ in der Welt freibewegen kannst.
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RE: Abänderungsklage Kindesunterhalt - von p__ - 04-12-2020, 10:51
RE: Abänderungsklage Kindesunterhalt - von p__ - 04-12-2020, 14:01
RE: Abänderungsklage Kindesunterhalt - von herrx - 04-12-2020, 17:16
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RE: Abänderungsklage Kindesunterhalt - von p__ - 04-12-2020, 18:56

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