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Abänderungsklage Kindesunterhalt
#13
(04-12-2020, 17:16)herrx schrieb: Wenn in Deutschland ein Titel gegen dich vorliegt so ist es EU weit vollstreckbar!  Die Bedinungen unter denen volltreckt werden kann sind abhängig vom Landesrecht in dem du lebst.

Das ist mir klar.

Mir geht es bei meiner Frage um die Dauer der Unterhaltsverpflichtung.
In meinem Titel steht erstmal bis 18. Lebensjahr.
Annahmensweise muss Kind dann einen neuen Titel einklagen. In der BRD ja meist nur eine Formsache.

In meinem Land, dessen Staatsbuerger ich dann bin, obsolet da klar bis 18 Jahre bzw. Abschluss Regelschulzeit begrenzt.
Sehe ich das richtig , das es mir somit egal sein kann ob Kind dann erstmal fremdfinanzierte Jahre der Selbstfindung mit Anschliesendem Langzeitstudium anstrebt?

Ansonsten habe ich gerade erfahren das sie auch hier versuchen zu hohlen was nur irgendwie geht.

Im Endeffekt kann das realistisch bedeuten, das sie das Pfändungsbegehren eines anderen Staates erfüllen, es nichts zu hohlen gibt, trotzdem meine Existenz komplett platt gemacht wird und ich einem Land , in dem ich dann keinerlei Steuern mehr zahle, das keinerlei Bezug zu meinem Kind oder der KM hatt, auf Jahre hinaus als Sozialhilfeempfänger zur Last falle.

Kranke, kranke Welt.
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RE: Abänderungsklage Kindesunterhalt - von p__ - 04-12-2020, 10:51
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