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Abänderungsklage Kindesunterhalt
#14
Guck dir das Haager Unterhaltsprotokoll an: https://www.gieseking-verlag.de/download...tokoll.pdf
Unabhängig davon gilt in Deutschland zunächst mal der Gerichtsstand und das anzuwendende Recht im Aufenthaltsland des minderjährigen Kindes. Davon gibt es besagte Ausnahmen, in deinem Fall wird das wahrscheinlich jetzt sekundär sein, weil die Dinge bereits am Ort des Kindes laufen, eine Verlegung des Gerichtsstandes wird wohl nicht mehr stattfinden.

Soweit für Minderjährige. Für Volljährige wechselt das in Deutschand, da gilt in Deutschland der Gerichtsstand des Unterhaltspflichtigen. Aber perverserweise gilt das Haager Unterhaltsprotokoll ohne Altersbeschränkung ganz generell für Kindesunterhalt und da steht: "Soweit in diesem Protokoll nichts anderes bestimmt ist, ist für Unterhaltspflichten das Recht des Staates maßgebend, in dem die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.". Also grad umgekehrt wie in Deutschland. Und dann kommt die lange Liste mit Ausnahmen, Begriffsbestimmungen, Durchführung. Die Antwort lautet also: Es kommt drauf an. Du musst die fünf Seiten des genannten Dokuments selbst durcharbeiten und sehen, was auf dich zutrifft. Mundfertig angerichtet kann dir das niemand liefern.
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RE: Abänderungsklage Kindesunterhalt - von p__ - 04-12-2020, 10:51
RE: Abänderungsklage Kindesunterhalt - von p__ - 04-12-2020, 14:01
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RE: Abänderungsklage Kindesunterhalt - von p__ - 04-12-2020, 18:56

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