04-12-2020, 15:20
Wenn der Elternteil mit Umgangsrecht nicht will, dann gibt's auch keinen Umgang, ist ja
nicht kindeswohldienlich. So war es noch vor 12 Jahren.
https://www.welt.de/politik/article18606...ingen.html
Aber immerhin auch damals schon, Unterhalt ja, Kontakt nein.
In dem Beschluß des OLG hier hat es den Anschein, als ob der Vater schon wollte, aber nicht konnte. Jedenfalls
argumentierte er mit Nichtkönnen und nicht mit Nichtwollen.
Und das hat das Gericht dann passend gemacht und die Prioritäten sortiert.
nicht kindeswohldienlich. So war es noch vor 12 Jahren.
https://www.welt.de/politik/article18606...ingen.html
Aber immerhin auch damals schon, Unterhalt ja, Kontakt nein.
In dem Beschluß des OLG hier hat es den Anschein, als ob der Vater schon wollte, aber nicht konnte. Jedenfalls
argumentierte er mit Nichtkönnen und nicht mit Nichtwollen.
Und das hat das Gericht dann passend gemacht und die Prioritäten sortiert.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater