11-12-2020, 16:38
Der Beschluss ist jetzt im Volltext da: http://www.hefam.de/urteile/3UF15620.html
Der Vater beanstandet in dem OLG-Verfahren, "dass das Amtsgericht verkannt habe, dass es ihm schlicht und ergreifend nicht möglich sei, Umgang mit seinen Söhnen auszuüben. Einerseits stehe er beruflich enorm unter Druck, da er maßgeblich an der Neuausrichtung und Umstrukturierung des Privatkundengeschäfts der Deutschen Bank beteiligt sei, aber anderseits auch sehr unter den gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Abwicklung seiner Ehe leide. Erschwerend komme hinzu, dass er nachts nur drei bis vier Stunden schlafe, da er in seiner neuen Beziehung wiederum Vater geworden sei, und der Säugling naturgemäß nachts Aufmerksamkeit verlange. Sein Therapeut habe ihn gewarnt, dass er unter dem enormen Druck zusammenbrechen könne, wenn er seine psychischen und physischen Belastungen nicht minimiere. Das Gericht habe übersehen, dass der Wunsch des Kindesvaters nicht lediglich von zeitlichen, sondern vielmehr auch von gesundheitlichen Überlegungen motiviert sei."
Die Begründung für die Ablehnung des väterlichen Antrags geht über lange Absätze, die nur cut & paste Standardfloskeln enthalten, nichts Neues drin. Im nächsten Teil wird oft betont, wie sehr die Kinder sich Umgang wünschen. Das war wohl das eigentliche Drehmoment für das Gericht. Attestiert wird ihnen "eine ausgesprochen bemerkenswerte Sehnsucht", sie "dürsteten förmlich nach einem Kontakt".
Beschlossen wurde vom Amtsgericht sowieso nur ein Sonntag im Monat, keine Übernachtung. Plus ein paar Ferientage. Alle vier bis fünf Wochen einen Sonntag ist in der Tat nicht so viel, dass die Argumentation des Vaters plausibel ist. 120 Stunden Wochenarbeitszeit sind 17,1 Stunden pro Tag an sieben Tagen die Woche, der Vater hat damit ganz andere massive Probleme.
Der Vater beanstandet in dem OLG-Verfahren, "dass das Amtsgericht verkannt habe, dass es ihm schlicht und ergreifend nicht möglich sei, Umgang mit seinen Söhnen auszuüben. Einerseits stehe er beruflich enorm unter Druck, da er maßgeblich an der Neuausrichtung und Umstrukturierung des Privatkundengeschäfts der Deutschen Bank beteiligt sei, aber anderseits auch sehr unter den gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Abwicklung seiner Ehe leide. Erschwerend komme hinzu, dass er nachts nur drei bis vier Stunden schlafe, da er in seiner neuen Beziehung wiederum Vater geworden sei, und der Säugling naturgemäß nachts Aufmerksamkeit verlange. Sein Therapeut habe ihn gewarnt, dass er unter dem enormen Druck zusammenbrechen könne, wenn er seine psychischen und physischen Belastungen nicht minimiere. Das Gericht habe übersehen, dass der Wunsch des Kindesvaters nicht lediglich von zeitlichen, sondern vielmehr auch von gesundheitlichen Überlegungen motiviert sei."
Die Begründung für die Ablehnung des väterlichen Antrags geht über lange Absätze, die nur cut & paste Standardfloskeln enthalten, nichts Neues drin. Im nächsten Teil wird oft betont, wie sehr die Kinder sich Umgang wünschen. Das war wohl das eigentliche Drehmoment für das Gericht. Attestiert wird ihnen "eine ausgesprochen bemerkenswerte Sehnsucht", sie "dürsteten förmlich nach einem Kontakt".
Beschlossen wurde vom Amtsgericht sowieso nur ein Sonntag im Monat, keine Übernachtung. Plus ein paar Ferientage. Alle vier bis fünf Wochen einen Sonntag ist in der Tat nicht so viel, dass die Argumentation des Vaters plausibel ist. 120 Stunden Wochenarbeitszeit sind 17,1 Stunden pro Tag an sieben Tagen die Woche, der Vater hat damit ganz andere massive Probleme.