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Sparkonto für's Kind, auf das die KM kein Zugriff hat?
#1
Moin,

wie es so ist, wollen die Großeltern für's Enkel sparen und dafür soll ich nun ein "mündelsicheres" Sparkonto eröffnen. "Mündelsicher" ist hier wohl der etwas falsche Begriff, weil es da, wenn ich es richtig verstehe, um Vormundschaft geht.

Also die Regeln sind: Ich verwalte das Konto als KV mit SR für das Kind, bis es 18 ist. Mit 18 bekommt das Kind die Vollmacht über das Konto. Das Konto soll von Anfang an auf das Kind lauten, damit das Geld nicht zu meinem Vermögen zählt und bei Schwierigkeiten meinerseits pfändbar ist oder ähnliches.
Die KM soll keine Macht / Zugriff auf das Konto haben, da man ja nie weiß, was in den Jahren noch passiert. Die Großeltern wollen da natürlich Sicherheit haben.

Nun wollte ich bei der Postbank was eröffnen, dort muss ich aber "beide Vertreter" angeben und die KM muss auch unterschreiben. Die Unterschrift ihrerseits ist kein Problem (gutes Verhältnis) aber die Postbank schreibt auch, das beide gesetzlichen Vertreter Zugriff auf das Geld haben und Einzahlungen sowie Abhebungen durchführen können.

Kann mich einer mal in "Bankensprech" aufklären, was ich einrichten muss, damit das nicht passiert?

PS.: Ja, mir ist die BGB-Lage bekannt und dass das Kind Anspruch auf Ersatz gegen die KM hätte, wenn das passiert. Aber welches Kind verklagt schon seine Mutter und wie hoch ist die Warscheinlichkeit, dass sie es zurück zahlen könnte, wenn sie schon an das Geld des Kindes ginge.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#2
Warum so kompliziert? Die Großeltern können doch ein separates Sparkonto auf den eigenen Namen eröffnen und bespränge. Wenn das Kind 18 ist, heben sie das Geld ab und schenken es dem Kind. Und sicherheitshalber bestimmen sie Dich als Erben, falls sie beide vor dem 18. Geburtstag des Kindes versterben sollten.

Oder ihr, also Du und die KM, gestaltet das gemeinsame Konto als „Und-Konto“, was bedeutet, dass Anhebungen nur gemeinsam von beiden Elternteilen erfolgen können. Das ist die sicherste Variante.
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#3
Wollte hier jetzt nicht alle Gründe nennen.

Zu deiner Idee: dann zählt es eben zur Erbmasse und ist ebenso nicht sicher.

Mit dem Und-Konto bin ich ja wieder abhängig von der KM.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#4
(07-12-2020, 19:48)Antragsgegner schrieb: Zu deiner Idee: dann zählt es eben zur Erbmasse und ist ebenso nicht sicher.


Wenn du kein Einzelkind bist und dich mit deinen Geschwistern nicht verstehst...okay, dann ist
das nicht so gut. Ansonsten wäre es kein Problem. In der Rangfolge kommst du vor dem Enkelkind.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
Ich weiß nicht, ob es das heute noch gibt: Ein einfaches Sparbuch. Bei der Eröffnung muss die Mutter zwar unterschreiben wenn es auf den Namen des Kindes läuft, aber Geld kann nur der abheben, der das Sparbuch hat. Das kann dann bei dir oder deinen Eltern deponiert werden. Geld kann man normal per Dauerauftrag überweisen (das Sparbuch hat eine eigene Kontonummer). Man muss nur regelmäßig im Buch nachtragen lassen (z.B. einmal im Jahr).
Aber evtl. gibt es so etwas heutzutage ohne online-Zugriff bzw. Chipkarte nicht mehr.
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#6
Bin kein Einzelkind, ganz im Gegenteil.

Das klassische Sparbuch gibt's leider gar nicht mehr. Geht alles nur noch mit einer Karte und online.
Mit Vollmacht kann man auch am Schalter das Konto ohne Karte leer räumen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#7
(08-12-2020, 15:06)Antragsgegner schrieb: Das klassische Sparbuch gibt's leider gar nicht mehr. Geht alles nur noch mit einer Karte und online.

Die Sparkasse scheint es noch anzubieten (>Sparkassenbuch<).
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#8
Jetzt habe ich hierzu eine Frage ins Detail,

Wenn Kind ein Sparbuch oder ähnliches kriegt oder besitzt, die Großeltern, ein Elternteil einzahlt.
Wenn das Kind dann bei einem Harz4 Empfänger lebt,
muss man doch immer angeben ob das Kind Vermögen besitzt.
Wird ihm das denn nicht abgenommen?
Oder muss man lügen um sein Vermögen zu schonen, damit er später ein Startkapital hat.
Habe ja die Möglichkeit hier meinem Kind ein Sparbuch einzurichten und sogar einen Prozentsatz meines Lohnes vor Nettolohn monatlich einzuzahlen.
Andere Länder sind da Kinderlieber als Deutschland.
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#9
Das muss Angegeben werden, wenns aufs Kind läuft! Daher macht man sowas nicht, auf gar keinen Fall!!! Die Großeltern sollens auf sich und ihren Namen Anlegen.
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#10
So habe ich mir das gedacht.
Danke.
Also noch ein Grund mehr die Kinderarmut zu steigern.
Da muss ich mir ja was einfallen lassen wie ich meinem Kleinen was auf Seite legen kann.
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#11
Na, die cleveren Kleinen lernen heutzutage sofort, das sich Arbeit in D so oder so -fast- nie auszahlt. Die nicht Cleveren plackern sich halt bis zum Grab -fast- nur für andere ab.
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#12
Möglicherweise ist das jetzt OffTopic -

aber zur Frage der Sinnhaftigkeit künftiger Erwerbsarbeit in Deutschland:

nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beträgt das Durchschnittseinkommen in Deutschland ca. 2.600.- € monatlich. Die Person, nicht der Haushalt!
Damit erzielt man ein Nettoeinkommen von ca. 1.800 - 1.900 €.
Nach 40 Jahren Erwerbsarbeit und Zahlung von Rentenverischerungsbeiträgen hat man aus diesem Einkommen einen Rentenanspruch von 48% des letzten Netto-Einkommens zu erwarten, Tendenz eher weniger. Das sind dann 900.- bis 950.- € im Monat. Das ist der Betrag der Grundsicherung!

Dasselbe bekommt jeder, der es im Schlauchboot übers Mittelmeer geschafft hat. Ohne vorher 40 Jahre zu knechten und zu knüppeln.

Nur mal so, zum Nachdenken.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
(09-12-2020, 08:38)Austriake schrieb: Nur mal so, zum Nachdenken.

Na, mit dem Nachdenken haben es die Meisten nicht so.............................  Confused 

Im Übrigen hast Du gefälligst 40+ Jahre zu Plackern! Wo kommen wir denn da hin wenn keiner mehr Arbeiten würde, weil es sich ja nicht lohnt? Dann würd ja keiner mehr den Laden am Laufen halten. Das geht doch nicht! Überdenke bitte nochmal Deine Rechnung und Deine resultierenden Rückschlüsse, so nicht!  Tongue
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