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Ich möchte mal gerne Meinungen zum Thema " Verleumdung " einholen.
Konkret geht es darum, dass ein Verwandter gerade weger einer Scheidung etwas "überreisst" und Geschäftspartner und andere Personen in bester Stasimanier über angebliche Verfehlungen meiner Person informiert.
Konkret geht es also darum, einen "lila Pudel" ( so etwas gibt es wohl in jeder Familie ) einmal einen juristischen Maulkorb zu verpassen.
Verwertungssubstrat bzgl. Schadenersatz ist auf dessen Seite genug vorhanden.
Beste Grüsse
A.
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Nicht mein Fachgebiet, aber Schreiben vom Anwalt mit Androhung auf Schadensersatz (in horrender Höhe) und Unterlassungserklärung könnte reichen.
In Deutschland gibt es den Paragraphen, der einen "Eingriff in ein stehendes Gewerbe" bedroht, ich glaub im BGB. Hab ihn jetzt auf die Schnelle nicht gefunden. Also falls der liebe Schwager (oder was auch immer er ist) meint, dich in deiner Selbstständigkeit beschädigen zu müssen, dann muss er sich das leisten können.
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Wenn du es mit dem Strafrecht probierst, kommt dafür z.B. § 186 StGB in Frage und die Paragrafen drumrum. Dafür sind die Hürden aber sehr hoch und die Strafen gering. Der einfachste Weg ist Zivilrecht und Unterlassung.
Schadenersatz wäre natürlich erzieherisch wertvoller. Hauptproblem bei solchen Aktionen ist aber der Nachweis. Du musst nachweisen können, was dieser Typ erzählt und du musst nachweisen können, welchen bezifferbaren Schaden das bei dir verursacht.
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Das wichtigste ist, dass Du nachweisen kannst was er erzaehlt. Am besten irgendwas schriftliches. Um drei Ecken irgendwas von irgendwem gehoert zu haben reicht nicht. Gibt es nichts schriftliches, musst Du Zeugen haben. Die muessen das direkt gehoert haben und willens sein vor Gericht auszusagen, bzw. das ganze eidesstattlich zu erklaeren. Auch hier reicht wieder nicht "Ich habe von dem X gehoert dass der boese Y folgendes ueber Dich erzaehlt".
ABER zu allererst musst Du ihn auffordern eine Unteralssungserklaerung zu unterschreiben. Hast Du gerichtfeste Beweise dann ueber Anwalt der entsprechende Kosten geltend macht und das ganze dann auch falls noetig einklagt.
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