19-05-2019, 11:38
Klingt alles seltsam. Das FA kehrt die Rückerstattung an das JA aus. Bestehen aber noch Rückstände beim FA, dann bedient sich das FA erst einmal selbst. Einziger Grund, warum das nicht geschehen ist: Da hat jemand beim FA geschlafen. Kann ich mir in diesem Zusammenhang kaum vorstellen.
Deine Zahlen, Einkünfte, Raten usw. sind mir natürlich unbekannt. Aber 35.000 Euro plus X abzutragen, dürfte bei einem Unterhaltspflichtigen nie funktionieren. Der Erlass von Säumniszuschlägen geschieht meist zur Hälfte und erst dann, wenn die Hauptschuld getätigt ist.
Sicher kam das Thema schon mal auf, aber ist eine Verbraucherinsolvenz für Dich keine Option? Sollte das neue Insolvenzrecht bei uns Einzug finden, reden wir u.U. nur noch von einer 3-jährigen Zeit in der Insolvenz.
Deine Zahlen, Einkünfte, Raten usw. sind mir natürlich unbekannt. Aber 35.000 Euro plus X abzutragen, dürfte bei einem Unterhaltspflichtigen nie funktionieren. Der Erlass von Säumniszuschlägen geschieht meist zur Hälfte und erst dann, wenn die Hauptschuld getätigt ist.
Sicher kam das Thema schon mal auf, aber ist eine Verbraucherinsolvenz für Dich keine Option? Sollte das neue Insolvenzrecht bei uns Einzug finden, reden wir u.U. nur noch von einer 3-jährigen Zeit in der Insolvenz.