18-12-2020, 21:51
Hallo,
Habe mal eine Frage..
Meine Tochter geht zur Fos,
Ist 18 und damit nicht mehr privilegiert.Nun habe Ich gegen meine Ex Frau Auskunftsantrag gestellt,
Da auch Sie Jetzt Barunterhaltspflichtig ist.
Sie hat jetzt Gewerbebetrieb mit 6 stelligen Umsatz
Und wenig Gewinn.(grade mal im fünfstelligen Bereich).
Hat aber Privatentnahmen im hohen 5 stelligen Bereich
Getätigt.
Wird nun der Gewinn zur Unterhaltsberechnung herangezogen oder auch die Privatentnahmen?
MfG
Bumpi
Habe mal eine Frage..
Meine Tochter geht zur Fos,
Ist 18 und damit nicht mehr privilegiert.Nun habe Ich gegen meine Ex Frau Auskunftsantrag gestellt,
Da auch Sie Jetzt Barunterhaltspflichtig ist.
Sie hat jetzt Gewerbebetrieb mit 6 stelligen Umsatz
Und wenig Gewinn.(grade mal im fünfstelligen Bereich).
Hat aber Privatentnahmen im hohen 5 stelligen Bereich
Getätigt.
Wird nun der Gewinn zur Unterhaltsberechnung herangezogen oder auch die Privatentnahmen?
MfG
Bumpi