23-12-2020, 22:22
Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 15.04.2020 - 13 UF 162/17
Volltext: https://openjur.de/u/2253632.html
Mutter entführt noch vor der Scheidung fünf- und sechsjährige Kinder nach Japan, hält ihren Aufenthaltsort geheim. Und dann:
"Der Vater hat ein Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) in Japan durch zwei Instanzen erfolgreich geführt. Der Tokyo High Court hat die Rückführung der Kinder im Jahr 2018 angeordnet. Der Vater hat erfolglos versucht, diese Entscheidung zu vollstrecken. Ein Vollstreckungsversuch scheiterte Anfang 2019 daran, dass die Entscheidung des High Court der Mutter nicht zugestellt werden konnte. Seit dem Verbringen der Kinder nach Japan hatte der Vater keinen Umgang mehr mit seinen Söhnen. Die Mutter hat ihm und den gemeinsamen Söhnen auch keinen sonstigen Kontakt, etwa via Skype, ermöglicht."
Ergebnis: Mutter beantragt Alleinsorge in Deutschland und begleitet das mit wüsten Anschuldigungen (die das Gericht als unbegründet sieht), sie sei sowieso der bessere Elternteil. Der Vater lehnt ihren Antrag ab und beantragt seinerseits Alleinsorge, die Mutter sei extrem bindungsintolerant.
Nach >10 Seiten Begründungen, der Einsatz des Internationalen Sozialen Dienstes und Beauftragung von Gutachtern das vorhersehbare Ergebnis: Es würde dem Kindeswohl am besten entsprechen, die gemeinsame Sorge aufzuheben. Und sie der Mutter zu verehren. Die Eltern könnten nun mal nicht mehr miteinander reden und die Kinder seien nun mal in Japan.
Das HKÜ ist eigentlich sehr klar und bindend. Trotzdem sieht man hier wieder sehr gut, was für eine trügerische Sicherheit diese internationalen Vereinbarungen vor deutschen Richtern bieten. Letztlich gewinnt, wer zuerst Fakten schafft, am schnellsten Betrug und offenen Rechtsbruch begeht. Das pinseln dann die deutschen Richter als "das Beste fürs Kindeswohl" an und hacken dem Vater auch noch die letzten Rechte bezüglich der Kinder ab. Und HKÜ? Perdü.
Volltext: https://openjur.de/u/2253632.html
Mutter entführt noch vor der Scheidung fünf- und sechsjährige Kinder nach Japan, hält ihren Aufenthaltsort geheim. Und dann:
"Der Vater hat ein Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) in Japan durch zwei Instanzen erfolgreich geführt. Der Tokyo High Court hat die Rückführung der Kinder im Jahr 2018 angeordnet. Der Vater hat erfolglos versucht, diese Entscheidung zu vollstrecken. Ein Vollstreckungsversuch scheiterte Anfang 2019 daran, dass die Entscheidung des High Court der Mutter nicht zugestellt werden konnte. Seit dem Verbringen der Kinder nach Japan hatte der Vater keinen Umgang mehr mit seinen Söhnen. Die Mutter hat ihm und den gemeinsamen Söhnen auch keinen sonstigen Kontakt, etwa via Skype, ermöglicht."
Ergebnis: Mutter beantragt Alleinsorge in Deutschland und begleitet das mit wüsten Anschuldigungen (die das Gericht als unbegründet sieht), sie sei sowieso der bessere Elternteil. Der Vater lehnt ihren Antrag ab und beantragt seinerseits Alleinsorge, die Mutter sei extrem bindungsintolerant.
Nach >10 Seiten Begründungen, der Einsatz des Internationalen Sozialen Dienstes und Beauftragung von Gutachtern das vorhersehbare Ergebnis: Es würde dem Kindeswohl am besten entsprechen, die gemeinsame Sorge aufzuheben. Und sie der Mutter zu verehren. Die Eltern könnten nun mal nicht mehr miteinander reden und die Kinder seien nun mal in Japan.
Das HKÜ ist eigentlich sehr klar und bindend. Trotzdem sieht man hier wieder sehr gut, was für eine trügerische Sicherheit diese internationalen Vereinbarungen vor deutschen Richtern bieten. Letztlich gewinnt, wer zuerst Fakten schafft, am schnellsten Betrug und offenen Rechtsbruch begeht. Das pinseln dann die deutschen Richter als "das Beste fürs Kindeswohl" an und hacken dem Vater auch noch die letzten Rechte bezüglich der Kinder ab. Und HKÜ? Perdü.