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Gerichtliche Umgangsvereinbarung - Kind will nur mit Haustier kommen
#26
Moinsen

Du hast noch nichts zu deinen eigenen Grenzen geschrieben. Also, wo liegt die Schmerzgrenze bei Dir und was hätte das für Konsequenzen für Dich?
Die Erzeugerin der Kinder hat sich entschieden und will dich wohl "rauswerfen", lese ich heraus.

Und noch was: Wie kommen eigentlich Deine Eltern bzw "die Oma" mit der Situation zurecht, sprichwörtlich wie ein Hund vom Hof gejagt zu werden?

Gruss

A.
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#27
Moin,

da es nicht das erste mal war das sie rausgeschmissen wurde geht es. Die letzten male machte sie nen Buckel und beugte sich der Kindesmutter, versuchte gute Mine zum bösen Spiel. Hörte sich das gejammere an, das ich Schuld wäre an allem, wie schrecklich ich wäre etc. Versuchte ja und Amen zu sagen. Ich sagte nur das das ihre Entscheidung sei, es sich zwar komisch anfühlt, aber wenn sie so die Kinder sehen kann, warum nicht.
Jetzt hat sie es anders gemacht und klar Stellung bezogen, die Lügen nicht einfach so hingenommen ( da sie von mir auch den Schriftverkehr immer bekommen hatte, wusste sie nun auch das das was die ex sagt nicht den Tatsachen entsprach), mit dem Ergebnis des Rausschmisses.

Grenzen, grundsätzlich sind diese erreicht. Ich hatte im Vorfeld mit mir ausgemacht, sollte das mit der gerichtlichen Vereinbarung scheitern, mache ich das nicht mehr weiter. Noch einmal vor Gericht und z.B. andere Umgänge vereinbaren oder so würde ich nicht machen. Dafür ist mein Leben nunmal mein Leben, mir vorschreiben zu lassen wie ich dieses zu leben habe wäre sehr anmutend nicht angemessen für andere.Klar gehe ich auch kompromisse ein, aber sie sollten im Rahmen sein und einvernehmlich. Aber ich kann jetzt auch nicht einfach mich hinstellen und sagen, bleibt wo der Pfeffer wächst, denn dann würde ich im Umkehrschluss selber an die gerichtliche Vereinbarung verstossen. Ich bin was das angeht, doch recht fixiert darauf, und mag nunmal klare Regeln, Vereinbarungen.
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#28
Zwischenfrage: Wie war es denn vor März 2020? Gab es davor regelmäßigen Umgang? Und wie habt Ihr den damals geregelt?
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#29
(25-01-2021, 08:41)Theo schrieb: Zwischenfrage: Wie war es denn vor März 2020? Gab es davor regelmäßigen Umgang? Und wie habt Ihr den damals geregelt?

Der Umgang war unregelmässig, er wurde öfters abgesagt, es fanden zwar gemeinsame Gespräche statt bei der Erziehungsberatungsstelle. Grundsätzlich war das gut, da auch dort Vereinbarungen getroffen wurden. Allerdings war das auch die letzte Chance die ich vor einer gerichtlichen Regelung einräumte, da über das Jugendamt die getroffene Vereinbarung schon nicht eingehalten wurde, und persönlich getroffene schon garnicht. Und als dann rauskam das zb. die Aussagen der Kids sich nicht mit ihren deckten war dann halt auch für mich das Thema dort aus. Denn wenn sie angibt, z.B. Kids krank, und sie dann im Status Spassige Bilder an der Ostsee haben, aber mir von der Kindesmutter mitgeteilt wurde sind zuhause, oder die Kinder wollen nicht zu dir, mir die Kinder am telefon sagen doch wir wollen zu dir, von ihr dann kommt, ach dann nimm sie halt. Dann ist irgendwann kein Vertrauen für Gespräche, oder aussergerichtliche Vereinbarungen.
Die Kids wollten nach der Trennung eigentlich bei mir leben, das ist etwas, was der Kindesmutter absolut nicht schmeckte. Als ich das bei der Erziehungsberatungsstelle z.B. einmal angab ende 2019, das meiner kleinsten die Zeit nicht aussreicht, es unfair ist so viel bei Mama, so wenig bei Papa, hatten wir einen zusätzlichen Tag vereinbart mit der Beratungsstelle... hielt ganze zwei mal. 
Dann kam raus, das der Tag den ich zusätzlich bekam ( war der einzigste Tag in der Woche der überhaupt frei war), ausgerechnet "Mama" Tag sei ! 
Ich brauch das denke ich nicht weiter ausführen, absoluter loyalitätskonflikt dann. Entsprechend wurde das auch elegant behandelt seitens der ex. ich wollte Kids am Wochentag am vereinbarten Treffpunkt einsammeln, keiner Kam...
Kam als Aussage, wieso, du hast doch gesagt du willst den Tag nicht mehr  Huh
Da war dann für mich das Thema auch mit der Beratungsstelle erledigt...
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#30
Viele hier und ich (meine Ex praktizierte dieselbe Strategie) können extrem gut nachvollziehen, wie das bei dir läuft, wir haben das vielfach auch so erlebt. Leider ist das Fazit daraus, dass die Mutter generell am längeren Hebel sitzt, die Beziehungen zu den Kindern erodieren und schliesslich daran zerbrechen.

Es kommt dabei überhaupt nicht auf die Einzelelemente an. Bei dir ist das z.B. die Geschichte mit dem Hund, der Freundin, Einbeziehung von Dritten in die Konflikte (Oma). Daran arbeitest du dich ab. Solltest du ein Problem lösen können, werden von der Ex sofort fünf neue Patronen in die Trommel geladen. Die feuert sie ab. Viele sind Platzpatronen, treffen nicht, aber es reicht ein treffender Schuss und deine Beziehung und sowieso Umgang sind schachmatt.

Deine aufgeführte Strategieliste ist vollständig. Ignorieren hiesse, den Schüssen immer auszuweichen. Nimm alles hin, damit der Erosionsprozess verlangsamt wird. Aber ich glaube, das kannst du noch nicht, so weit bist du emotional noch nicht. Strafanzeige geht nicht, Umgangsvereitelung ist keine Straftat. Der Ex schicken würde ich nichts, was soll das bringen? Der nächste Schritt wäre Ordnungsgeld. Diesen Versuch kannst du machen, er zerstört nichts was nicht schon kaputt wäre und vielleicht hast du ja Glück mit dem Richter.

Wegen der Freundin und der Covid-19 Beschränkungen: Bin nicht ganz sicher, aber das eigene Kind zählt nicht, das zählt als "zum Haushalt gehörig", die Freundin könnte also mit.
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#31
Ich hatte die Frage mit den Verwandten deswegen gestellt, weil die Kinderschänderin nicht auch noch dein gesamtes Umfeld vergiften soll mit Ihrer Giftdusche namens "Umgangsverweigerung"
Gerade ältere Verwandte sind da teilweise sehr sensibel und auch etwas gutgläubig. Aufgrund meiner Erfahrungen würde ich nie mehr Verwandte damit beauftragen, Kinder abzuholen. Sollen doch die Kinderschänderin und der Vater/Streitbewirtschaftungsindustrie darum kümmern.

Ordnungsgeld würde ich an deiner Stelle als Letzten Schuss auch noch beantragen, aber keine grossen Hoffnungen darin setzen. Mich hatte die Richterin ausgelacht und das Thema war vom Tisch.
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#32
Moin, mal ein Update:
auch das zweite Wochenende mit den Kids fand nicht statt vor zwei Wochen, war zwar vor Ort und wollte sie abholen, aber mir wurde von dem Freund der ex ausgerichtet, "die wollen nicht". Ich bin dann gefahren, es kam dann zeitverzögert eine Mail mit dem Inhalt das die Kinder dieses Wochenende nicht kommen,und ich könne gerne anrufen und mit den Kids sprechen.
Habe angerufen, mit meiner kleinsten telefoniert... es komm nur sie wolle nicht, sie will mich nicht, sie habe kein zimmer bei mir, trotz mehrfacher nachfrage warum genau kam immer nur das gleiche, dann hat sie einfach aufgelegt und es war niemand mehr erreichbar...

Habe dann einen Tag Später Post der Anwältin meiner ex bekommen, das diese berichtet habe wie die Kinder auf den Umgang reagieren und dies nicht zum Kindeswohl wäre. Sie sei beauftragt den Umgang entsprechend abzuändern welcher dem Kindeswohl am besten dienlich wäre...  mehr nicht.   Danke für die Info  Idea Huh

Habe zwar in der Zwischenzeit zwei Ordnungsgeld Anträge bei Gericht eingereicht, aber der nächste "theoretische" Umgang steht vor der Tür, und ich denke mal ich werde wieder alleine fahren...

Gibt es wen der Erfahrung hat, mit Abänderung des Umgangs bezüglich wie die Kinder auf den Umgang negativ reagieren ? Ich denke mal hier wird versucht auf Psyche zu machen. Hatte eine Mail noch bekommen, wo ich gebeten wurde meine Zustimmung zu einer Psychotherapie zu geben, auf meine Antwort das ich gerne vorab eine Diagnose hätte und die genauen Gründe weshalb genau, und das sie dann mir das Formular zum Einverständnis per Post schicken könne, gab es keine Reaktion.
Ich habe dazu nichts näheres bzw keine konkreten Erfahrungen im Netz finden können, nur das bei psychischen Auffälligkeiten des Kindes und der "Vater"selbst dafür ursächlich ist, dies begründet wäre.
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#33
Standard-Szenario.

Die Kinder wollen ihren Vater nicht mehr sehen, so ganz plötzlich aus heiterem Himmel hat da ein Sinneswandel stattgefunden...

Es gibt für dich, wie immer im Leben, zwei Möglichkeiten: du stürzt dich in einen jahrelangen, teuren juristischen Kampf mit Anwälten, Gerichten und Gutachtern, die am Ende alle dir ihre Rechnungen schicken werden. Und du wirst nach diesem jahrelangen, teuren Kampf so gut wie nichts erreicht haben. Kein Gericht in diesem Land wird die Mutter dazu zwingen, den Umgang mit dem Vater zu ermöglichen, wenn sie dies nicht will.
Oder du machst jetzt einfach Pause, behälst dein Geld und wartest eine Weile ab. Wenn die Kinder dann immer noch nichts von dir wissen wollen, dann ist es so und du mußt es hinnehmen. Meist kommt ein Abschnitt in der kindlichen Entwicklung, meist während oder nach der Pubertät, da werden die Lügenkonstrukte der Mutter schon mal vom Kind angezweifelt und das Kind beginnt damit, selbst nach der Wahrheit zu suchen. Das wird aber erheblich erschwert, wenn es zuvor jahrelange juristische Auseinandersetzungen mit Befragung und Begutachtung des Kindes, Auftritten vor Gericht u.ä. gegeben hat. Hier kann es dem Kindeswohl dienlicher sein, sich als Vater einfach zurück zu halten und abzuwarten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#34
Das waere auch mein Rat, warte ab und halt lockeren und froehlichen Kontakt per Telefon, Nachrichten oder was auch immer zu den Kindern. Keinen Zwang. Die Kinderbesitzerin einfch ignorieren. Jegliches Geblubber weggrinsen oder ja, ja sagen. Falls die Dich auf Fratzenkladde oder so beobachten, poste Aktivitaeten die die Kinder gerne haben und wo sie sich dann ein wenig aergern dass sie nicht dabei waren. Gerichtskacke bringt ausser Kosten und Nerven nichts.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#35
Wie würde sich das in der Praxis gestalten "Pause" zu machen ? Es sind schliesslich Ordnungsgeld Anträge raus, und ich denke mal die Abänderung des Umgangs wird mir auch irgendwann vom Gericht zugestellt werden so denn die Gegenseite dies tatsächlich einreicht.
Pause hört sich gut an, nur das was angestossen ist, kann ich schlecht zurücknehmen. Wie würde man sich da in der Praxis verhalten wenn es künftig vor Gericht weitergeht ( Ordnungsgeld,andere Umgangsregelung ) in bezug auf "Pause" "nicht mehr mit mir" ? Ohne selbst in die Ordnungsgeld Falle zu laufen.

(17-02-2021, 10:57)kay schrieb: Das waere auch mein Rat, warte ab und halt lockeren und froehlichen Kontakt per Telefon, Nachrichten oder was auch immer zu den Kindern. Keinen Zwang. Die Kinderbesitzerin einfch ignorieren. Jegliches Geblubber weggrinsen oder ja, ja sagen. Falls die Dich auf Fratzenkladde oder so beobachten, poste Aktivitaeten die die Kinder gerne haben und wo sie sich dann ein wenig aergern dass sie nicht dabei waren. Gerichtskacke bringt ausser Kosten und Nerven nichts.
Es gibt zu den Kindern ja keinen Kontakt mehr ... bin blockiert bei Whatsapp, und Telefon geht keiner ran... das letzte Telefonat war denke ich mal nur vorgeheuchelt, weil man es ja anbietet. Aber sonst geht nie wer ran  Rolleyes
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#36
War vorbereitet, klar. Pünktlich kommt schon 24h später Post von der Anwältin. Ansonsten: Oben und in den älteren Beiträgen ist schon alles gesagt bzw. vorhergesagt. Ordnungsgeld weiter verfolgen, ansonsten keinen Druck auf die Kinder ausüben.

Bei mir spielte übrigens das Handy eine grosse Rolle bei der Wiederannäherung. Sobald das Kind eins hatte, war schlagartig Kommunikation ohne die danebenstehende Figur die sich "Mutter" nennt möglich und das bewirkte sehr viel.
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#37
Antraege kanst Du zurueckziehen, da genuegt ein Dreizeiler. Ob die noch eine Abaenderung beantragen wenn Du nicht mehr auf Umgang bestehst, ist auch fraglich.

Du machst erstmal garnichts was Kontakt betrifft und rufst nach ein paar Wochen einfach mal wieder locker an und schaust dann wie es aussieht. Und glaub mir, auf der Fratzenkladde folgen die Dir und beobachten ganau was Du da postest.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#38
Wenn du die Ordnungsgeldanträge gestellt hast, dann gelten die ja nur für die Vergangenheit. Ich kann dich da insofern beruhigen - das Risiko, dass deinen Anträgen entsprochen wird, ist denkbar gering.......

Und ansonsten unternimmst du einfach NICHTS mehr. Wenn die Kommunikationswege eh schon abgeschnitten sind, wirst du vorläufig und bis auf Weiteres keine Kommunikation mehr in Gang bringen, ist leider so. Die Kinder werden von der Ex manipuliert und vorsätzlich in einen Loyalitätskonflikt gebracht - der Weg aus diesem Konflikt (unter dem Kinder i.d.R. mehr leiden als zugegeben wird) ist für Kinder dann eben, keinen Kontakt mit dem Vater haben zu wollen. Sonst schimpft Mama, oder sie ist beleidigt, oder sie bestraft das Kind dann auch noch dafür - mit allerlei Sanktionen.
Dein Theater wegen dem Hundewelpen war dazu noch eine steile Vorlage für deine Exe, die wird sich krumm gelacht haben.

Wie ist denn der Kontakt der Kinder zu Oma und Opa, also deinen Eltern?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#39
(17-02-2021, 11:10)Austriake schrieb: Wenn du die Ordnungsgeldanträge gestellt hast, dann gelten die ja nur für die Vergangenheit. Ich kann dich da insofern beruhigen - das Risiko, dass deinen Anträgen entsprochen wird, ist denkbar gering.......

Und ansonsten unternimmst du einfach NICHTS mehr. Wenn die Kommunikationswege eh schon abgeschnitten sind, wirst du vorläufig und bis auf Weiteres keine Kommunikation mehr in Gang bringen, ist leider so. Die Kinder werden von der Ex manipuliert und vorsätzlich in einen Loyalitätskonflikt gebracht - der Weg aus diesem Konflikt (unter dem Kinder i.d.R. mehr leiden als zugegeben wird) ist für Kinder dann eben, keinen Kontakt mit dem Vater haben zu wollen.  Sonst schimpft Mama, oder sie ist beleidigt, oder sie bestraft das Kind dann auch noch dafür - mit allerlei Sanktionen.
Dein Theater wegen dem Hundewelpen war dazu noch eine steile Vorlage für deine Exe, die wird sich krumm gelacht haben.

Wie ist denn der Kontakt der Kinder zu Oma und Opa, also deinen Eltern?

Ja da gebe ich euch recht... Mit Ordnungegeld kenne ich mich nicht aus. Oft heisst es beantragen, und steht ja so auch im Gerichtsbescheid, aber wenn das nichts bringt ist es nichts Wert. Ich denke mir nur oft, wenn ich jetzt mich nicht mehr melde, bzw den Umgang nicht mehr wahrnehme (hinfahre), bekomme ich das Ordnungsgeld reingedrückt... Würd ich der zutrauen so ein Spiel.
Kontakt zu meinen Eltern ist seid dem ersten Ausfall vom 22.1. auch unterbunden, d.h. auch bei Whatsapp blockiert.

Ich denke mir fast zu 100% das es auch mit der Zugewinnforderung zu tun hat, die recht zeitgleich zugestellt worden sein müsste. Denke das hat auch gezeigt wie "böse" ich doch bin... 

Groß unternehmen will ich eigentlich nichts mehr, aber es ist schwer, das so umzusetzen.
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#40
Ähnlicher Fall bei wie bei mir, wobei ich von mir aus die Reißleine gezogen habe und den Umgang selbst abgebrochen habe, weil ich die ständigen Demütigungen und Lügen der Mutter nicht mehr ertragen konnte. Ordnungsgeldantrag habe ich gestellt, Richterin hat abgelehnt weil das "Kind nicht will". Ich habe letzten Sommer sogar noch einen zweiwöchigen Urlaub mit dem Kind gebucht auf Basis der gerichtlichen Regelung, auch hier keien Chance an Schadensersatz zu kommen.

Lass los, die Kinderbetreuung war ein Lebensabschnitt, der ist jetzt vorbei. Jetzt beginnt ein anderer Abschnitt. Von gerichtlichen Sachen, Jugendamt usw. kann ich nur abraten.

Ich überlege mir, wenn Corona im Griff ist, auszuwandern und nur noch den Unterhaltsvorschuss zu bezahlen. Reserven dafür habe ich. Im Prinzip hält mich nur mein guter Job und dass ich nur ein Kind "verbrochen" habe und nicht verheiratet war, noch hier. Bei einem schlechter bezahlten Job, zwei Kindern oder eine faule geldgierige Ex-Frau hätte ich schon längst alles hingeworfen.

Grüße

Lullaby
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#41
Das Ordungsgeldantrag ist schnell und billig gestellt, den würde ich nicht wegen der Hoffnung stellen dass die sogenannte Mutter was zahlen muss, sondern um das für sich selbst leichter abzuschliessen.

Oft kommt man später noch in Grübeleien, hätte ich vielleicht doch besser noch dieses und jenes getan, dann wäre es besser gelaufen. Mit dem Ordnungsgeldantrag kann man das für sich selber abkürzen, "ich habe auch das versucht". Ausserdem habe ich auch schon solche verlogenen Richtersprüche Leuten hingeworfen, die mir sowas unterjubeln wollten. Immer wieder lustig, wie sich die Systemvertreter winden und drehen.
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#42
Gerade Mail der Mutter bekommen... Die Kinder wären bis Montag erstmal in Quarantäne...
Dodgy
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#43
Hallo,
bezüglich Deiner Frage "Ordnungsgeldantrag zurückziehen"....

Wenn Du die Anträge nicht mehr willst, würde ich trotzdem nicht zurückziehen, sondern aus dem "Rückzug" eine Stärke machen.

Ungefähr so:
"Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner am .... gestellten Ordnungsgeldanträge, wäre ich bereit, diese für Erledigt zu erklären und auf weitere Maßnahmen zu verzichten, wenn die Umgänge nun in Zukunft zuverlässig und ohne ständige Befragung der Kinder stattfinden werden. Kinder brauchen Struktur und Zuverlässigkeit. Es entspricht nicht dem Kindeswohl, die Kinder bei jedem bevorstehenden Umgang erneut vor die Wahl der Entscheidung zu stellen."
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#44
(17-02-2021, 15:33)Ruckzuckmaschine schrieb: Ungefähr so:

"Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner am .... gestellten Ordnungsgeldanträge, wäre ich bereit, diese für Erledigt zu erklären und auf weitere Maßnahmen zu verzichten, wenn die Umgänge nun in Zukunft zuverlässig und ohne ständige Befragung der Kinder stattfinden werden. Kinder brauchen Struktur und Zuverlässigkeit. Es entspricht nicht dem Kindeswohl, die Kinder bei jedem bevorstehenden Umgang erneut vor die Wahl der Entscheidung zu stellen."


Im ernst: Glaubst Du WIRKLICH, daß das funktioniert?
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#45
(17-02-2021, 18:22)Simon ii schrieb: Im ernst: Glaubst Du WIRKLICH, daß das funktioniert?

Die Frage stellt sich doch gar nicht. Glaube ist unrelevant.

Wenn ich schon "zurückziehe", sollte ich darauf achten, dass es positiv aussieht.
Das kostet mich minimalen Gehirmschmalz und 5 Minuten.

Insbesondere, weil sich (ich will jetzt keine Hunde schau machen) bei einem "Rückzug" auch die latente Gefahr verbirgt, gegnerische Anwaltkosten aufgebrummt zu bekommen.
Es geht also auch um finanzielle Risikominimierung.

Warum immer und überall einfalltslos verlieren?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#46
Ich denke da würde ich eher nicht zurückziehen sondern entweder gekonnt im weiteren Ordnungsgeld Verfahren es so auslegen wollen das es dem Kindeswohl dienlich wäre das ganze nicht weiter zu verfolgen bezüglich der Befragungen, Konflikte etc.  oder darauf hin-/mitwirken das es so entschieden wird, je nachdem wie so ein Verfahren überhaupt abläuft ( Keine Erfahrungswerte ).
Ich denke nicht das beim zurückziehen der gestellte Antrag auf PKH noch bestand hätte und somit tatsächlich Kosten zu tragen wären, egal wie positiv das verpackt wird, denn Kosten sind bis dato ja entstanden, aber nur ne Vermutung...
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