08-01-2021, 15:35
Wiedermal ein Messer in den Rücken - dieses mal vom eigenen ehemaligen RA!
Folgender Hintergrund:
2019 Antrag auf gemeinsame Sorge gestellt, krachend bei Gericht gescheitert.
Habe mich als Vater im Vorfeld nicht genügend mit der Materie auseinandergesetzt und hab mich vom erstbesten schmierigen Scheidungsanwalt um den Finger wickeln lassen. Habe ihm das Mandat anvertraut und VKH beantragt, welche ich erstinstanzlich auch erhalten habe.
Der RA hat mich monatelang, wie einen kleinen Schuljungen, an der Nase herumgeführt und mich letztlich bei der Anhörung voll gegen die Wand fahren lassen. Inzwischen glaube ich sogar, ich hätte ein besseres Ergebnis ohne ihn erzielt.
Nebenbei: Die Begründung der Richterin war im Grunde genommen unanfechtbar - keine ausreichende gemeinsame Kommunikationsbasis -
Soweit, so schlecht.
Ohne mein Wissen hat mein RA Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Drei Wochen später hat er mir davon telefonisch berichtet, mit dem Hinweis, ich hätte ja nichts zu verlieren (meine Widerspruchsfrist gegen seine Entscheidung endete, meines Wissens nach, nach 14 Tagen).
Als mit dem Rechtswesen unerfahrener Naivling, hab ich mich drauf eingelassen und keinen Verdacht geschöpft.
Der wechselseitige anwaltliche Schriftverkehr nahm wieder Fahrt auf.
Das OLG entschied allerdings sehr zügig ohne Anhörung per Beschluss, dass die Beschwerde meines RA keine Aussicht auf Erfolg hätte, weshalb das vorinstanzliche Ergebnis zementiert wurde. Auch wurde mein Antrag auf VKH für die zweite Instanz abgelehnt, mit dem indirekten Vorwurf, ich würde ja nur aus Trotz prozessieren.
Erst im Nachgang habe ich feststellen müssen, dass mein RA damit eine Kostenlawine für mich in Gang getreten hat. (Inzwischen bin ich fest davon überzeugt, dass das sein persönlicher Feldzug gegen mich war)
Die Gerichtskosten waren überschaubar, aber da der VB einen Dreizeiler für das OLG formuliert hat, war ich auf Anhieb 550,-€ los.
Jetzt wirds aber richtig hinterfotzig.
Nach nun fast zwei Jahren erreicht mich ein vage formuliertes Inkassoschreiben, ich schulde dem OLG noch weitere 500,- € + Inkassokosten.
Auf Nachfrage erhalte ich von der Inkasso die Kopie eines Kostenfestsetzungsbeschlusses vom OLG. Dort steht: die Berechnung der außergerichtlichen Kosten sei bereits übersandt. Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
Außergerichtliche Kosten!!!! - Jetzt dämmerte es mir.
Beauftragt wurde die Inkasso von der ARAG Rechtsschutzversicherung.
Ich hatte keine RV, also muss es die meiner Ex gewesen sein.
Meines Wissens nach ist die [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]ARAG [/font]die einzige Rechtsschutzversicherung in der BRD, die auch Sorgerechts- & Unterhaltsangelegenheiten abdeckt. Bei dieser RV gilt zur Vermeidung von Zweckabschlüssen eine Wartezeit von einem Jahr.
Meine Ex hat also schon längst vor unserer Trennung gegen mich vorgebaut. Sie war bestens vorbereitet. Sie kann nun bis zum Nimmerleinstag gegen mich ohne Kostenrisiko klagen und locker meine Anträge abwehren.
Ich wünschte, ich hätte mich noch vor meiner Trennung besser informiert und diese Versicherung abgeschlossen.
Mit ca. 30€/Monat allemal billiger, als alles was in den nächsten jahren auf mich zukommen wird.
(Randbemerkung: Ich überlege ebenfalls sowas abzuschließen, wäre das nicht ein guter Hinweis für die Väter im FAQ?).
Des Pudels Kern ist aber, dass mein damaliger sch**ß Anwalt mir unzweifelhaft keine Post (auch keine Mails) zu den gegnerischen Kosten weitergeleitet hat. Denn da hätte ich noch 14 Tage gehabt einen Widerspruch gegen die Kostenentscheidung des OLG einzureichen, um glaubhaft zu machen, dass ich nicht aus Lust und Laune prozessiere.
Da ich aber keine Gelegenheit dazu hatte, hat die gegnerische RA nun einen Titel gegen mich in der Hand.
Wer, wie ich, darauf angewiesen ist VKH zu beantragen, der klagt doch nicht mit dem Risiko auf hohen Kosten hängen zu bleiben!
Hätte mein RA mich nicht hinters Licht geführt, wäre ich nie in die zweite Instanz gegangen.
Mein RA wußte das natürlich und lies mich bewusst ins offene Messer laufen.
Und nun die Gretchenfrage:
Kann ich mich darauf berufen, dass mein RA seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist?
Kann ich gegenüber der Inkasso behaupten, zum Zeitpunkt der Kostenzustellung wäre das Mandat zum RA bereits aufgehoben gewesen?
Oder wäre ich damals als Mandant dazu verpflichtet gewesen dem OLG mitzuteilen, dass mein Anwalt nicht mehr für mich arbeitet und der ganze Schriftverkehr von nun an an mich gehen soll?
Die gegnerische Hetz-Anwältin bezahlen zu müssen ist mehr als eine Schmach.
Diese verdammte Juristerei bietet für juristisch-nicht-bewanderte Väter so viele verdammte Fallstricke und es zeigt sich immer wieder: man kann einem Anwalt einfach nicht trauen!
Man darf die Zügel nicht aus der Hand geben und man muss alles was der eigene RA macht gegenprüfen!!!
PS: Die Rechnung meines RA für seine “Leistungen” beim OLG hat mich bis heute NOCH NICHT erreicht.
Folgender Hintergrund:
2019 Antrag auf gemeinsame Sorge gestellt, krachend bei Gericht gescheitert.
Habe mich als Vater im Vorfeld nicht genügend mit der Materie auseinandergesetzt und hab mich vom erstbesten schmierigen Scheidungsanwalt um den Finger wickeln lassen. Habe ihm das Mandat anvertraut und VKH beantragt, welche ich erstinstanzlich auch erhalten habe.
Der RA hat mich monatelang, wie einen kleinen Schuljungen, an der Nase herumgeführt und mich letztlich bei der Anhörung voll gegen die Wand fahren lassen. Inzwischen glaube ich sogar, ich hätte ein besseres Ergebnis ohne ihn erzielt.
Nebenbei: Die Begründung der Richterin war im Grunde genommen unanfechtbar - keine ausreichende gemeinsame Kommunikationsbasis -
Soweit, so schlecht.
Ohne mein Wissen hat mein RA Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Drei Wochen später hat er mir davon telefonisch berichtet, mit dem Hinweis, ich hätte ja nichts zu verlieren (meine Widerspruchsfrist gegen seine Entscheidung endete, meines Wissens nach, nach 14 Tagen).
Als mit dem Rechtswesen unerfahrener Naivling, hab ich mich drauf eingelassen und keinen Verdacht geschöpft.
Der wechselseitige anwaltliche Schriftverkehr nahm wieder Fahrt auf.
Das OLG entschied allerdings sehr zügig ohne Anhörung per Beschluss, dass die Beschwerde meines RA keine Aussicht auf Erfolg hätte, weshalb das vorinstanzliche Ergebnis zementiert wurde. Auch wurde mein Antrag auf VKH für die zweite Instanz abgelehnt, mit dem indirekten Vorwurf, ich würde ja nur aus Trotz prozessieren.
Erst im Nachgang habe ich feststellen müssen, dass mein RA damit eine Kostenlawine für mich in Gang getreten hat. (Inzwischen bin ich fest davon überzeugt, dass das sein persönlicher Feldzug gegen mich war)
Die Gerichtskosten waren überschaubar, aber da der VB einen Dreizeiler für das OLG formuliert hat, war ich auf Anhieb 550,-€ los.
Jetzt wirds aber richtig hinterfotzig.
Nach nun fast zwei Jahren erreicht mich ein vage formuliertes Inkassoschreiben, ich schulde dem OLG noch weitere 500,- € + Inkassokosten.
Auf Nachfrage erhalte ich von der Inkasso die Kopie eines Kostenfestsetzungsbeschlusses vom OLG. Dort steht: die Berechnung der außergerichtlichen Kosten sei bereits übersandt. Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
Außergerichtliche Kosten!!!! - Jetzt dämmerte es mir.
Beauftragt wurde die Inkasso von der ARAG Rechtsschutzversicherung.
Ich hatte keine RV, also muss es die meiner Ex gewesen sein.
Meines Wissens nach ist die [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]ARAG [/font]die einzige Rechtsschutzversicherung in der BRD, die auch Sorgerechts- & Unterhaltsangelegenheiten abdeckt. Bei dieser RV gilt zur Vermeidung von Zweckabschlüssen eine Wartezeit von einem Jahr.
Meine Ex hat also schon längst vor unserer Trennung gegen mich vorgebaut. Sie war bestens vorbereitet. Sie kann nun bis zum Nimmerleinstag gegen mich ohne Kostenrisiko klagen und locker meine Anträge abwehren.
Ich wünschte, ich hätte mich noch vor meiner Trennung besser informiert und diese Versicherung abgeschlossen.
Mit ca. 30€/Monat allemal billiger, als alles was in den nächsten jahren auf mich zukommen wird.
(Randbemerkung: Ich überlege ebenfalls sowas abzuschließen, wäre das nicht ein guter Hinweis für die Väter im FAQ?).
Des Pudels Kern ist aber, dass mein damaliger sch**ß Anwalt mir unzweifelhaft keine Post (auch keine Mails) zu den gegnerischen Kosten weitergeleitet hat. Denn da hätte ich noch 14 Tage gehabt einen Widerspruch gegen die Kostenentscheidung des OLG einzureichen, um glaubhaft zu machen, dass ich nicht aus Lust und Laune prozessiere.
Da ich aber keine Gelegenheit dazu hatte, hat die gegnerische RA nun einen Titel gegen mich in der Hand.
Wer, wie ich, darauf angewiesen ist VKH zu beantragen, der klagt doch nicht mit dem Risiko auf hohen Kosten hängen zu bleiben!
Hätte mein RA mich nicht hinters Licht geführt, wäre ich nie in die zweite Instanz gegangen.
Mein RA wußte das natürlich und lies mich bewusst ins offene Messer laufen.
Und nun die Gretchenfrage:
Kann ich mich darauf berufen, dass mein RA seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist?
Kann ich gegenüber der Inkasso behaupten, zum Zeitpunkt der Kostenzustellung wäre das Mandat zum RA bereits aufgehoben gewesen?
Oder wäre ich damals als Mandant dazu verpflichtet gewesen dem OLG mitzuteilen, dass mein Anwalt nicht mehr für mich arbeitet und der ganze Schriftverkehr von nun an an mich gehen soll?
Die gegnerische Hetz-Anwältin bezahlen zu müssen ist mehr als eine Schmach.
Diese verdammte Juristerei bietet für juristisch-nicht-bewanderte Väter so viele verdammte Fallstricke und es zeigt sich immer wieder: man kann einem Anwalt einfach nicht trauen!
Man darf die Zügel nicht aus der Hand geben und man muss alles was der eigene RA macht gegenprüfen!!!
PS: Die Rechnung meines RA für seine “Leistungen” beim OLG hat mich bis heute NOCH NICHT erreicht.