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Schmutzige Tricks: RA leitet Beschluss/Rechnung nicht an mich. Wer Nachweispflicht!
#3
Das wird so ziemlich unmöglich sein, das ist mir schon klar. Ich nehmen an, wenn man dem RA nicht innerhalb der 14 Tage widerspricht, dann gilt das als konkludentes Handeln.

Mir geht es aber eher um die Nichtweiterleitung der Gerichtsschreiben.
Das Gericht hat ihm (scheinbar) mitgeteilt, dass ich für die außergerichtlichen Kosten aufkommen muss. Nur hat er es nie an zugestellt.
Man hat mWn die Möglichkeit Widerspruch dagegen einzulegen, aber eben auch nur im Rahmen einer 14 Tage Frist.
Wenn die verstreicht, erstellt das Gericht den Kostenfestsetzungsbeschlusses.

Der Anwalt hat damals mit mir über eine sogenannte Webakte schriftlich kommuniziert.
Zu Dokumentationszwecken habe ich regelmäßig bis vor kurzem noch Screenshots von den Post Ein-und Ausgängen der Webakte gemacht. Alle Schreiben habe ich auf meinem PC abgespeichert.

Der besagte Wisch vom Gericht zu den außergerichtlichen Kosten und der Kostenfestsetzungsbeschlusses waren zweifelsfrei nie dabei.

Die Frage ist: Kann man mit meinen Dokumentationen was anfangen? Unterfüttert das meine Glaubwürdigkeit? Gilt das quasi als Beweis?

Oder soll ich lieber zähneknirschend zahlen?
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RE: Schmutzige Tricks: RA leitet Beschluss/Rechnung nicht an mich. Wer Nachweispflicht! - von F is for Family - 08-01-2021, 17:42

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