09-01-2021, 00:39
Was in der Geschichte nicht passt: Wenn er im Beschwerdeverfahren VKH beantragt hat, so geht das nur mit dem üblichen Formularsatz, wo du dein Einkommen und Vermögen erklären musst. Und das ist von DIR zu unterzeichnen. Es ist m.W. nicht möglich, einfach auf den VKH-Antrag der ersten Instanz zu verweisen, oder den in Kopie zu verwenden. Fragt sich also, wo hat dein Anwalt diesen Wisch mit deiner Unterschrift her?