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Zwangsvollstreckung mal andersrum
#14
Was mich an der Geschichte stört, dass man sich nun im Okt 2020 vor Gericht per Vergleich geeinigt hatte, dass für die Vergangenheit und aktuell kein Unterhalt geschuldet wurde. Und nun fordern die Zahlen aus 2019 an, welche eben in diesen Zeitraum der Leistungsunfähigkeit fallen. Auch stellt die Aufforderung n.m.M. kein Auskunftsersuchen gem. BGB § 1605 dar, da nur ein Einzelbeleg angefordert wurde. Heißt, sollte ich Auskunft erteilen, käme die Frist nicht zum Tragen, nach der ich erst nach 2 Jahren zur erneuten Auskunft verpflichtet werden kann.

Ich hätte ja nichts dagegen, nochmals vollständig Auskunft zu erteilen, doch dann doch bitte vollständig nach entsprechender Aufforderung. Es kann ja nicht sein, dass ich hier häppchenweise Belege rausrücken soll, hierdurch begründet sich dann ja kaum eine Ingangsetzung der 2-Jahres-Frist gem. BGB §1605 Absatz 2. Diese zwei Jahre „Ruhe“ stehen mir ja defakto zu.

Ich glaub, ich schreibe der Beiständin, sie dürfe gern von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen, ihr Schreiben bez. der alleinigen Anforderung eines Einzelbeleges seh ich jedoch nicht als solch eine an. Zudem möchte sie mir die Anspruchsgrundlage erläutern, denn im BGB §1605 Abs. 1 heißt es eindeutig...

Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.

Da ein Beleg aus 2019 gefordert wurde, für dessen Zeitraum ich nachweislich nicht Unterhaltspflichtig war, wie vor Gericht festgestellt, erübrigt sich die Grundlage für das Auskunftsbegehren. Keine Grundlage->keine Auskunft. Oder irre ich?
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RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von p__ - 12-01-2021, 18:50
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von p__ - 12-01-2021, 19:45
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von kay - 12-01-2021, 23:42
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von kay - 14-01-2021, 16:34
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von IPAD3000 - 17-01-2021, 01:06
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von kay - 17-01-2021, 01:35

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