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Stationäre Unterbringung durch Jugendamt
#5
Sorgerechtsentzug nicht nötig, Entscheidung nach §1628 BGB genügt.
Ab Volljährigkeit entscheidet das Kind selbst. Unterhaltspflichtig bleibst du trotzdem.
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RE: Stationäre Unterbringung durch Jugendamt - von p__ - 16-01-2021, 14:00

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