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Anstehende Scheidung
#1
Liebe Forenteilnehmer,
folgendes zu meiner Situation:
getrennt seit 11 Monaten
Ehedauer 11,5 Jahre
zwei Kinder (5 und 10), die offiziell bei Ex leben
Mein Betreuungsanteil liegt bei >40%
zahle Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt
Ex war bisher noch nicht beim Anwalt da sie mit Unterhaltshöhe einverstanden ist
Scheidungsantrag steht an
 
Da bezüglich Umgang und Unterhaltshöhe eigentlich keine Differenzen bestehen, ist neben dem obligatorischen Versorgungsausgleich aus meiner Sicht eigentlich nur eine Befristung bzw. Herabsetzung des Ehegattenunterhalts zu klären.
Dies habe ich der Anwältin in dem Erstberatungsgespräch mitgeteilt. Ihre Antwort: aufgrund des Alters des Kindes und der Tatsache, dass man die Betreuungs- als auch die wirtschaftliche Situation in einigen Jahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehen kann, wird aus ihrer Erfahrung heraus ein Gericht lediglich urteilen, dass aktuell ein Unterhaltsanspruch besteht, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Befristung vornehmen. Falls meine Ex einen eigenen Anwalt nimmt, wird es auch nicht außergerichtlich im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung klappen, da der Anwalt meiner Frau einer Befristung allein schon aus Haftungsgründen nicht empfehlen würde.
Eine Befristung komme ihrer Meinung nach in meinem Fall auf alle Fälle infrage, allerdings müsse ich die Zahlungen erst mal ein paar Jahre so weiterlaufen lassen bevor ich in der Sache aktiv werde.
Meine Ex gedenkt sich für die Scheidung keinen eigenen Anwalt zu nehmen, solange ich auch keine Folgesachen anhängig mache und den Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt weiterzahle, wozu ich ja erstmal bereit bin. Anspruch auf Betreuungs-/Aufstockungsunterhalt steht ihr ja zu.
Die Anwältin macht mir eigentlich einen kompetenten Eindruck und hat > 30 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet. Ich bin mir trotzdem nicht 100%ig sicher, ob die empfohlene Vorgehensweise so richtig ist. Auf der einen Seite wäre es ja schon äußerst angenehm, die nächsten Jahre ohne anwaltliche Streitigkeiten zu verbringen. Zumal das mit den Kindern auch sehr gut zwischen uns klappt. Auf der anderen Seite möchte ich natürlich schon irgendwann (zu einem realistischen Zeitpunkt) den Versuch wagen, vom Ehegattenunterhalt runterzukommen.
Wie ist eure Meinung dazu?
Und wichtig: gibt es irgendeine Formalität/ Regularie, dass man eine Befristung des Ehegattenunterhalts schon zum Scheidungszeitpunkt geltend machen bzw. protokollieren muss? Bisher gibt es keine Titel oder sonstige Vereinbarungen.
Mir geht es nicht um eine Grundsatzdiskussion, wie die Chancen stehen, ob der Ehegattenunterhalt in meinem Fall zukünftig befristet wird oder nicht, das wird letztlich vermutlich eh ein Richter entscheiden. Mir geht es darum einzuschätzen, wie die bestmögliche Vorgehensweise zum jetzigen Zeitpunkt ist.
Vorab danke für eure Antworten.
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#2
Die bestmoegliche Vorgehensweise ist das ganze ohne Gericht und teure Anwaelte zu regeln und im Zweifellsfall auch grosszuegig zu sein solange die Gutste kein Theater wegen Umgang mit den Kindern macht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Die Befristung des Ehegattenunterhalts nach dem Ende der Ehe wird umso schwieriger, je länger er gezahlt wurde. In diesem Punkt ist deine Anwältin im Irrtum.
Ich würde die 11,5 Jahre Ehe jetzt schon kritisch sehen. Denn ein beliebter Grund für nachehelichen Ehegattenunterhalt ist das Zauberwort "langdauernde Ehe". Wenn das noch fünf Jahre weiterläuft, hast du jeden Tag schlechtere Karten.

War deine Exe vor und während der Ehe berufstätig, mit eigenem Einkommen? Wie hoch? Möglicherweise lässt sich deine Ex darauf ein, von dir im Rahmen einer Scheidungs-/Trennungsfolgenvereinbarung einen Betrag X als Aufstockung zu ihrem eigenen Einkommen zu akzeptieren, quasi als Ausgleich für die Einbußen im Lebensstandard. Gerne auch als Staffellösung - fünf Jahre lang Betrag X, dann fünf Jahre lang Betrag Y.
Wäre immer noch besser als eine gerichtlich geurteilte (und damit vollstreckbare) Unterhaltspflicht.
Ich würde das nicht aufschieben, sondern im Rahmen des Scheidungsverfahrens im Verbund geregelt zu bekommen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Hallo zusammen,
danke schon mal.
Einer Befristung in einer Scheidungsfolgevereinbarung wird Ex gegenwärtig nicht zustimmen.
Zur Ehedauer: der Antrag wird jetzt zeitnah gestellt, komme was wolle. Das heißt der Zeitraum zwischen Heirat und Scheidungsantrag wird nicht länger als 11,5 Jahre sein.
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#5
Die Frage ist zunächst mal, wie euer Lebensmodell und die Gegenwart aussieht. War sie nur Hausfrau, ggf. mit ein bisschen Teilzeitverdienst? Ist sie das jetzt noch? Wie sehen ihre Berufsaussichten jetzt aus? Abhängig davon hat sie tatsächlich Chancen, um eine Befristung erst einmal herumzukommen.
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#6
Hallo,
danke für die Antworten. Die Umstände sehen wie folgt aus:
Seit 2 Jahren Teilzeittätigkeit von 60% im Niedriglohnsektor
Abgebrochene Ausbildung

Laut Unterhaltleitlinien des zuständigen OLG’s ist von einer Vollzeitbeschäftigung i.d.R. abzusehen bis das jüngste Kind in die weiterführende Schule kommt. Das wären noch 4,5 Jahre. Aufstockungsunterhalt wird in der aktuellen Rechtssprechung so wie sie mir bekannt ist, mindestens für 1/3 der Ehedauer gewährt. Wären auch 4 Jahre. Dass der Unterhalt aber in 4 Jahren natürlich nicht ganz weg sein wird, ist mir auch klar. Nur irgendwann möchte ich zumindest den Vorstoß wagen, diesen zumindest herabzusetzen, wenn nicht gar zu befristen. Ob dann das Gericht auch der Ansicht ist, ist natürlich eine andere Sache.

Ich überlege mir, ob ich die Scheidung jetzt durchziehe ohne eine Folgesache anhängig zu machen, dann 3-4 Jahre voll weiterzahle und dann meinerseits anfange den Unterhalt schrittweise zu reduzieren. Spätestens dann würde ihrerseits wohl der Gang zum Anwalt anstehen und die Sache vor Gericht enden. Wird sie sowieso irgendwann, aber besser nur einmal als zweimal.

Gibt es irgendeine Formalie, die ich jetzt schon beachten muss? Wie gesagt, es gibt keinerlei Titel derzeit.
Oder spricht etwas gegen die Vorgehensweise?
Danke
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#7
Abgebrochene Ausbildung, weil Ehe und Kinder kamen? Das wäre nicht gut. Oder schon vor Ehe aus anderen Gründen abgebrochen?

Niedriglohnsektor ist auch ganz schlecht. Das gibt absehbar eine Sozialleistungsbezieherin. Das haben die Richter überhaupt nicht gerne, da wird man sehr grosszügig mit Ehegattenunterhalt damit der Staat nicht zahlen muss. Zusätzlich werden bei Sozialleistungsbezug immer wieder Ansprüche gegen dich geprüft vom Sozialleistungstäger.

Befristung mit Kindesalter begründen ist keine gute Idee. Das wird sogar beim Betreuungsunterhalt abgelehnt. Es heisst dann, man könne ja nicht wissen wie es mit den Kindern weitergehe (eventuell gehts mit erhöhtem Betreuungsbedarf weiter!), erst wenn die konkreten Gründe auch eintreten könne man an Senkung denken.
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#8
p__ schrieb:Abgebrochene Ausbildung, weil Ehe und Kinder kamen? Das wäre nicht gut. Oder schon vor Ehe aus anderen Gründen abgebrochen?
Ohne Ausbildung in die Ehe, nach einigen Jahren Ausbildung angefangen und abgebrochen. Anwalt kann keine ehebedingten Nachteile erkennen.

p__ schrieb:Niedriglohnsektor ist auch ganz schlecht. Das gibt absehbar eine Sozialleistungsbezieherin. Das haben die Richter überhaupt nicht gerne, da wird man sehr grosszügig mit Ehegattenunterhalt damit der Staat nicht zahlen muss. Zusätzlich werden bei Sozialleistungsbezug immer wieder Ansprüche gegen dich geprüft vom Sozialleistungstäger.
Ja, dass ich wohl etwas mehr bluten muss, ist mir bewusst. Was die Ansprüche der Sozialleistungsträge angeht wurde mir gesagt, dass die Ansprüche seitens dieser, je weiter die Scheidung zurückliegt, unwahrscheinlicher werden.

p__ schrieb:Befristung mit Kindesalter begründen ist keine gute Idee. Das wird sogar beim Betreuungsunterhalt abgelehnt. Es heisst dann, man könne ja nicht wissen wie es mit den Kindern weitergehe (eventuell gehts mit erhöhtem Betreuungsbedarf weiter!), erst wenn die konkreten Gründe auch eintreten könne man an Senkung denken.
Genau so hat es im Prinzip der Anwalt auch zu mir gesagt. Und da Ex ja nun mal noch einige Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat, kann ich wohl jetzt noch rein gar nichts hinsichtlich Befristung unternehmen. Also muss ich die Unterhaltszahlungen ja erst mal so weiterlaufen lassen.
Aber wann sollte ich realistischerweise den Vorstoß beginnen, den Unterhalt meinerseits herabzusetzen? Auf der einen Seite will ich es nicht zu früh machen, so dass es mir nicht direkt bei Gericht um die Ohren fliegt, auf der anderen Seite auch nicht unnötig lang, nicht dass dann nach "Treu und Glauben" sich der Unterhalt verfestigt hat...

Und gibt es irgendeine Formalie, die ich jetzt schon beachten muss?

Vielen Dank!
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#9
Es hängt von den Betreuungsmöglichkeiten ab. Wenn in der Grundschule beim jüngeren Kind eine Nachmittagsbetreuung existiert, dann wäre das der richtige Zeitpunkt, das dann auch unterhaltsrechtlich zu "verwerten". So weit dürfte das bei einem 5jährigen nicht mehr entfernt sein.

Wichtig wäre auch, dass ihr bewusst wird, dass der Unterhalt vielleicht eine Weile läuft, dann aber wegfällt. Wenn sie auf Unterhalt setzt, steht sie früher oder später in der Wüste. Ausbildung, Erwerbstätigkeit, sofern sie kein Leben als Leistungsempfängerin führen will muss sie das angehen.

Du hast da selbst einen beliebten männlichen Fehler gemacht. Bei der Heirat waren vermutlich "körperliche Eigenschaften" der Dame für dich wichtig. Im Unterhaltsrecht wird man aber nicht wegen nächtlichem Stöhnen fertiggemacht, sondern wenn man eine Lusche ohne selbsttragende Erwerbsaussichten rechtlich an sich bindet. Das rächt sich bitter, wenn die Ehe zu Ende ist.

Besondere Formalien gibts nicht. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung könntest du festhalten, dass ihr ab Grundschule erneut über Ehegattenunterhalt sprecht. Hat zwar nur psychologische Wirkung, aber immerhin. Würde ich die Anwältin formulieren lassen. Optisch muss es immer ganz gleichberechtigt und ehrlich aussehen.
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#10
Hallo p___, 

vielen Dank für deine Antworten.

(25-01-2021, 20:00)p__ schrieb: Es hängt von den Betreuungsmöglichkeiten ab. Wenn in der Grundschule beim jüngeren Kind eine Nachmittagsbetreuung existiert, dann wäre das der richtige Zeitpunkt, das dann auch unterhaltsrechtlich zu "verwerten". So weit dürfte das bei einem 5jährigen nicht mehr entfernt sein.
Im Sommer geht es mit der Schule los und einen Nachmittags-Betreuungsplatz hat das Kind auch schon. Aber wenn ich das jetzt schon unterhaltsrechtlich "verwerten" würde, dann würde Ex halt Aufstockungsunterhalt vor Gericht geltend machen.  Weniger als ein Drittel der Ehezeit würde ihr bestimmt nicht zugesprochen, vermutlich eher mehr in meinem Fall, wie du auch schon vermutest. Das heißt betragsmäßig käme ich wohl erstmal nicht runter und eine Befristung gäbe es obendrein nicht wegen erwähntem Betreuungsunterhalt. 
Das war der Grund, weshalb ich dachte, das ich das noch so 3 bis 4 Jahre laufen lassen muss bis ich runtergehe. Oder liege ich falsch?

(25-01-2021, 20:00)p__ schrieb: Besondere Formalien gibts nicht. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung könntest du festhalten, dass ihr ab Grundschule erneut über Ehegattenunterhalt sprecht. Hat zwar nur psychologische Wirkung, aber immerhin. Würde ich die Anwältin formulieren lassen. Optisch muss es immer ganz gleichberechtigt und ehrlich aussehen.
Sie wird leider nichts diesbezügliches unterschreiben.
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#11
Wenn die Schule so bald anfängt würde ich frühestens in zwei, höchstens in vier Jahren gegen den laufenden Unterhalt vorgehen. Allerspätestens mit dem Eintritt in eine weiterführende Schule. Und zwischendurch immer gut beobachten, ob es noch andere Gründe für ein Unterhaltsende gibt. Es könnte zum Beispiel sein, dass sie eine neue Partnerschaft eingeht, so so eng und lange wird, dass § 1579 Nr. 2 BGB trägt.
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