Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt Wechselmodell
#1
Hi, es geht um folgende Situation:

Wechselmodell ist seit 1.1.2021 offiziell in Kraft.
Seit 1.3.2020 getrennt, 2 Kinder 5&3.
Habe bis 2021 nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt bezahlt, Titel besteht, seit 2021 Unterhalt eingestellt.
Mir ist bewusst das ich weiterhin Unterhalt zahlen muss vermutlich sogar fast in gleicher Höhe..
Nichts desto trotz muss er neu berechnet werden, nur leider kann ich dies nicht in Auftrag geben, laut Jugendamt.
Meine noch Ehefrau hatte 3 Monate vor offiziellen Beginn des Wechselmodells Zeit eine neue Berechnung beim Jugendamt durchführen zulassen. Nichts passiert, habe sie oft genug dran erinnern naja... 
Als ich den Unterhalt dan 2021 eingestellt habe war das Geschrei natürlich riesengroß. 
Nachbezahlen will und werde ich auch, nur sehe ich es nicht ein vollen Unterhalt zu zahlen bei einer 50/50 Betreuung. Das habe ich schon 2020 lang genug getan..

Nun zu meiner Befürchtung, dass bald das Geld eingetrieben wird, wegen dem Titel. Am schlimmsten wäre noch jemand bei meinem Arbeitgeber vor der Tür steht.

Wen man das alles so liest könnte man denken, das wegen dem Wechselmodell eine gute Kommunikation Herrscht und usw, aber nein dass definitiv nicht...

Nun wäre es möglich das ich deswegen mit Vater Staat Probleme bekomme könnte? Obwohl ich meines Erachtens alles richtig gemacht habe.

Mfg Dennis
Zitieren
#2
Wie sind denn die Einkommensanteile der Eltern? Verdienst du das gleiche, das Doppelte, das dreifache wie sie?
Zitieren
#3
(13-02-2021, 10:19)p__ schrieb: Wie sind denn die Einkommensanteile der Eltern? Verdienst du das gleiche, das Doppelte, das dreifache wie sie?

Ich dürfte das doppelte haben wie sie.
Zitieren
#4
Das von Staat und Justiz ungeliebte Wechselmodell wird unterhaltsrechtlich nicht einheitlich beurteilt. Am Besten wärs freilich, der Staat würde seine schmierigen Finger draussenlassen. Alles, was verrechtlicht wird, wird zerstört.

Bei einem so deutlichen Einkommensunterschied könnte es sogar passieren, dass du im Residenzmodell mit den Kindern bei dir nicht mal Unterhalt von der Mutter bekommst. Um so mehr werden sogar unterschiedliche Berechnungsvarianten im Wechselmodell zu einer Zahlung von dir zur Mutter führen, die gar nicht weit von den Werten der Düsseldorfer Tabelle liegen.

Da du vor Gericht im einem Verfahren um strittigen Unterhalt (da würde den Kindern ein Verfahrenspfleger beigestellt, weil keiner von euch Eltern das alleinige Recht für finanzielle Angelegenheiten der Kinder hat) wahrscheinlich nicht viel Punkte machen wirst, solltest du zuerst eine Einigung mit der Mutter versuchen. Ohne irgendwelche begründenden Berechnungen. Ich würde ihr einen Festbetrag anbieten und zwar den Mindestunterhalt, aber unter Anrechnung des vollen Kindesgeldes. Mit anderen Worten: Den derzeitigen Betrag, der auch vom Staat beim Unterhaltsvorschuss gezahlt wird. Eine Regelung zum Sonder- und Mehrbedarf wäre auch nicht schlecht. Die könnte ein Drittel Mutter / zwei Drittel Vater aussehen.

Der jetzige Titel muss natürlich weg. Jede Einigung muss auch den bestehenden Titel ändern. Einigt ihr euch nicht wegen Unterhalt, wird sowieso ein Gerichtsverfahren unvermeidlich. Dann wird der Titel halt richterlich geändert.
Zitieren
#5
Danke für deine schnelle Antwort, mit einer Einigung habe ich es versucht, es ist unmöglich.

Nun soll sich das Jugendamt drum kümmern, ich hätte noch ein parr Fragen und würde mich freuen wen sie einer beantworten kann.
Dazu gibt es noch ein parr Details:

Ich bin in der Industrie tätig und verdiene so ca 2700Euro netto SK 3 (SK wird noch geändert)
Sie momentan ALG2 Empfänger, Ausgelernte Einzelhandelkauffrau.

Das Jugendamt wird sich vermutlich nun bald bei mir melden, wie sollte der nächste Titel am besten aussehen, bzw worauf soll ich achten.
Habe hier schon oft im Forum gelesen das Männern oft ein Fiktives einkommen angerechnet wird, dürfte dan ja auch bei ihr eintreffen. Zeit wäre ja da...

Desweitern Spiele ich mit dem gedanken auf Teilzeit zu gehen um besser die Kinder betreuen zu können, da ich im Schichtbetrieb Arbeite auch am Wochenende (6Tage Woche) mein Arbeitgeber unterstützt mich schon indem ich in der Betreuungszeit der Kinder nur Frühschichten bekomme.
Jetzt weiß ich nur nicht ob ich das einfach so kann oder ob es für mich zum Nachteil irgendwo wird, indem mir vorgewurfen wird das ich nur Versuche den Unterhalt zu mindern...
Was aufjedenfall von meiner Ex Frau kommen wird. Den seit dem ich eine neue Partnerin habe, ist nur noch Theater... aber richtig...
Zitieren
#6
Das Jugendamt kann in diesem Fall nur vermitteln, nichts durchsetzen. Beistandschaft gibts nicht im Wechselmodell. Die müsste man beiden Eltern genehmigen. Wahrscheinlich kommen sie mit einem maximal üblen Vorschlag an deine Adresse Quotelung des Unterhalts, Du 100%, sie 0% oder so was. Dass in diesem Fall beide Eltern einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegen, wird in solchen Fällen immer gerne unterschlagen. Das ist etwas, das man immer nur den Vätern anheftet.

Du kannst auch vorschlagen, ihr Kindesunterhalt für ihre halbe Betreuung zu zahlen, während du deine Hälfte selber deckst, sie also nichts an dich zahlt. Das wäre dann Tabellenunterhalt x 0,5.

Zahle den unstrittigen Betrag für Januar nach und dann ab Februar. Das verhindert hohe Streitwerte, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Und es verhindert eventuell einen Anspruchsübergang an die Arbeitsagentur. Sie kann für die Tage, in denen die Kinder bei ihr sind dort Leistungen beantragen.
Zitieren
#7
Egal wie es kommt, Tatsache ist wohl, dass die Mutter nicht auf Geld verzichten mag. Den Rest müssen im Zweifel Gerichte klären. Das JA würde ich außen vor lassen, die verschlimmern nur noch alles. Erster Schritt wäre, die Mutti offiziell um Auskunft zum Einkommen bitten, schriftlich per Einschreiben. Nur dann kann dein Titel noch ab Feb 2021 später rückwirkend geändert werden. Den Januar hast du bereits verpennt.

Was die Arbeitslosigkeit der Mutter angeht: Ihr wird man diesen Umstand verzeihen, dir jedoch den Wechsel zum Teilschichterwerb böse ankreiden. Denn das Geschlecht spielt da sehr wohl eine Rolle an den Familiengerichten.
Zitieren
#8
Da meine Exfrau dachte ich solle die Dokumente vom Jugendamt ausfüllen hab ich sie nun Zuhaus, dort steht sehr wohl das sie vom Jugendamt vertreten werden soll.
Das Jugendamt soll in ihrem Namen den Unterhalt mit mir Verhandeln.

Das Wechselmodell wurde mit dem Jugendamt zusammen schriftlich festgehalten datiert zum 1.1.2020

Kann es sein das die Mitarbeiter dort mit so einer Situation überfordert sind? oder ist das absicht
Zitieren
#9
Es kommt auf den Wortlaut und den wirklichen Zustand jetzt an. Das Jugendamt darf und muss selbstverständlich auch beim Wechselmodellzustand beraten, sie dürfen auch eine Unterhaltsberechnung vorschlagen. dafür dürfen sie Briefe schreiben, reden und Fragen stellen. Damit ist aber kein Recht verbunden.

Eine Rechtsvertretung (das heisst "Beistandschaft" im Jugendamt) eines Elternteils ist dagegen nur möglich, wenn dieser Elternteil selber das Recht hat das Kind in finanziellen Angelegenheiten zu vertreten. In §1629 BGB steht, dass "der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen kann". Also könnte das Jugendamt beide Eltern vertreten oder keinen, denn das Kind befindet sich bei beiden Eltern gleichermassen in Obhut. Ein Beistandschaft ist somit für keinen oder beide. Tja.
Zitieren
#10
(13-02-2021, 09:58)Dennis schrieb: Wechselmodell ist seit 1.1.2021 offiziell in Kraft.
Seit 1.3.2020 getrennt, 2 Kinder 5&3.

Offiziell = Beschluss, Urteil ? oder nur als Absprache zwischen den Elternteile. 
Wenn die Kindesmutter Harz4 bekommt und keiner Tätigkeit nachgeht und Du 2700,00 Euro Netto hast...Na ja... Dodgy
Zitieren
#11
Absprache zwischen Eltern wurd nur extra festgehalten.
Klar steh ich mometan Finanziell besser da, wie ich geschrieben hab will ich ja auch bezahlen hab ich davor ja auch gemacht. 6 Monate sogar mein gesamtes Gehalt wegen Haus usw, hatte in der Zeit nur dank meines Brudes ein Dach überm Kopf und was zu Essen...

Trennungsunterhalt musst ich auch nur nicht bezahlen aufgrund Vermögens (mein Vermögen) was in der Ehe komplett verbraten wurde bin mit guten Minus da rausgegangen.
Immerhin betreu ich die Kinder 50/50 Arbeite 6 Tage die Woche und kümmer mich um den Rest was die Kinder anbelangt.
Die Kindesmutter hat ja auch genug Zeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Sollt ich für den mehraufwand deiner Meinung nach vollen Tabellenunterhalt zahlen?

Wenn alles friedlich gelaufen wäre dan klar kann man drüber reden...
Aber ich musste mir erkämpfen das ich meine Kinder sehen durfte!
Zitieren
#12
Unserer Meinung nach sollte im Wechselmodell überhaupt kein gegenseitiger Unterhalt fliessen - du befindest dich in einem Trennungsväterforum. Leider bestimmen wir nicht die Rechtslage. Die kriegst du hier geschildert.
Zitieren
#13
(16-02-2021, 18:22)p__ schrieb: Leider bestimmen wir nicht die Rechtslage. 

Genau so sieht es aus !

Deine Angaben sind leider sehr ungenau. Du musst KEINEN Trennungsunterhalt bezahlen aber deine Frau hat Vermögen und BEZIEHT HARZ 4. Damit doch auch die Kinder, oder ?

Du hast die Unterhaltszahlungen EINGESTELLT trotz TITELS ....

Titel begrenzt ? unbegrenzt ? Dauer der Ehe...
Zitieren
#14
Hallo,
das ist eine echte Sauerei.

Besteht beim Wechselmodell keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr (ich meine damit bei der Mutter)?
Meines Wissens nach muss auch die Mutter alles im Ermessen mögliche tun, um den Barbedarf der Kinder zu erfüllen.

Ich würde hier an Deine Stelle ganz klar behaupten, dass die Mutter
- mehr verdient
- viel Zeit zum Arbeiten hat und auch fähig ist
--> bringe sie in Rechtfertigungsdruck!

Übersende ihr ein paar passende (Halbtags-)Stellenausschreibungen und verlange eine Begründung, weshalb sie sich ggf. dort nicht bewerben kann.

Dann würde ich an Deiner Stelle noch darlegen, dass Du einen höhren Anteil bei den monatlichen Kosten trägst (z.b. Kleidung, Schulbedarf etc.) und die Mutter Dir dementsprechend Geld erstatten müsste.

Gehe von Deiner (Vollzeit?)-Stelle runter. Keiner kann Dir einen Vorwurf machen (wenn, dann machen sie Dir sowieso immer Vorwürfe - ignoriere das). DU kümmerst Dich um Deine Kinder. Basta.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
Zitieren
#15
Wenn Du es Dir leisten kannst, lass 5e gerade sein und zahl der Gutsten was. Anwalts- und Gerichtsmist kostet meistens noch mehr und dann ist das Wechselmodell auch ruckzuck Geschichte.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#16
In der jetzigen Situation würde ich alles unternehmen, um Streit zu vermeiden, auch wenn das bedeutet dass zu mehr zahlst als du müsstest. Das Problem ist: Das Wechselmodell ist nur eine Vereinbarung und noch nicht etabliert. Wenn es mal etabliert ist, zum Beispiel nach zwei Jahren, dann ist es schon deutlich schwieriger geworden es wieder zu kippen. Ab diesem Zeitpunkt kannst du auch finanziell die Schraube wieder anziehen.

Ich weiss, es ist idiotisch, viel mehr betreuen und trotzdem zahlen. Aber Angst und Hass aufs Wechselmodell sind in D eben sehr gross und auch in der Rechtspflege tief verankert. Wenn die Mutter das wieder kippen will, hat sie viele Verbündete. Also lass sie eine Zeitlang hoch auf dem Wagen fahren.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste