14-02-2021, 13:17
Ich bin auf der Suche nach Rechtsprechung, oder Gesetzestexten die sich mit der Anerkennung der eigenen Pflegekosten zur Berücksichtigung und Berechnung des Unterhalts und des eigenen Einkommen beschäftigen.
Konkret bin ich Pflegegrad 3 und benötige etwa 750 Euro monatlich für meine eigene häusliche Pflege.
Ich trage diese Kosten von meinem Einkommen , wodurch mir noch etwa 500 Euro im Monat für mein restliches Leben (Miete, Lebensmittel, Kleidung, Hygiene, Strom, Wasser, ...) verbleiben zugleich soll ich aber 418,50 Euro Unterhalt für das 15 jährige Kind zahlen.
Neben der Einstufung Pflegegrad 3 bin ich 100 GdB mit Merkzeichen aG und H.
Berufs und Erwerbsunfähigkeit 100% dauerhaft.
Schädigung der Wirbelsäule 2010, seit Herzinfarkte 2017 und 2019 und Schlaganfall 2018 bin ich auf Pflege angewiesen.
Bei der Pflege daheim bleiben etwa 750 Euro nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt offen. Bei der Pflege im Heim sind rund 2500 Euro selbst zu bezahlen.
die Pflegekosten daheim kann ich komplett aus eigenen Einkünften decken. Es bleiben etwa 500 Euro zu leben.
Angeblich sind Pflegekosten daheim nicht berücksichtigungsfähig und mit der Pflegepauschale komplett abgegolten. Mehrausgaben "mein privater Luxus" der nicht zwingend erforderlich ist.
Nur Heimkosten seien unter Umständen beim Unterhalt zu berücksichtigen.
Ich meine es gibt ein BGH Urteil von 1999, das besagt, eigene unabdingbare Kosten wie Pflegekosten gehen Unterhaltsansprüchen vor, wenn ich ansonsten dadurch selbst zum Sozialhilfefall werde.
leider kann ich es nicht finden.
Vielen Dank für Urteile, Gesetzestexte, etc zum Thema.
Bitte entschuldigt meine schlechte Schreibweise, ich tippe alles mit dem linken Zeigefinger.
Konkret bin ich Pflegegrad 3 und benötige etwa 750 Euro monatlich für meine eigene häusliche Pflege.
Ich trage diese Kosten von meinem Einkommen , wodurch mir noch etwa 500 Euro im Monat für mein restliches Leben (Miete, Lebensmittel, Kleidung, Hygiene, Strom, Wasser, ...) verbleiben zugleich soll ich aber 418,50 Euro Unterhalt für das 15 jährige Kind zahlen.
Neben der Einstufung Pflegegrad 3 bin ich 100 GdB mit Merkzeichen aG und H.
Berufs und Erwerbsunfähigkeit 100% dauerhaft.
Schädigung der Wirbelsäule 2010, seit Herzinfarkte 2017 und 2019 und Schlaganfall 2018 bin ich auf Pflege angewiesen.
Bei der Pflege daheim bleiben etwa 750 Euro nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt offen. Bei der Pflege im Heim sind rund 2500 Euro selbst zu bezahlen.
die Pflegekosten daheim kann ich komplett aus eigenen Einkünften decken. Es bleiben etwa 500 Euro zu leben.
Angeblich sind Pflegekosten daheim nicht berücksichtigungsfähig und mit der Pflegepauschale komplett abgegolten. Mehrausgaben "mein privater Luxus" der nicht zwingend erforderlich ist.
Nur Heimkosten seien unter Umständen beim Unterhalt zu berücksichtigen.
Ich meine es gibt ein BGH Urteil von 1999, das besagt, eigene unabdingbare Kosten wie Pflegekosten gehen Unterhaltsansprüchen vor, wenn ich ansonsten dadurch selbst zum Sozialhilfefall werde.
leider kann ich es nicht finden.
Vielen Dank für Urteile, Gesetzestexte, etc zum Thema.
Bitte entschuldigt meine schlechte Schreibweise, ich tippe alles mit dem linken Zeigefinger.