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Unterhaltszahlungen trotz eigener Pflegekosten (PG3)
#1
Ich bin auf der Suche nach Rechtsprechung, oder Gesetzestexten die sich mit der Anerkennung der eigenen Pflegekosten zur Berücksichtigung und Berechnung des Unterhalts und des eigenen Einkommen beschäftigen.

Konkret bin ich Pflegegrad 3 und benötige etwa 750 Euro monatlich für meine eigene häusliche Pflege. 
Ich trage diese Kosten von meinem Einkommen , wodurch mir noch etwa 500 Euro im Monat für mein restliches Leben (Miete, Lebensmittel, Kleidung, Hygiene, Strom, Wasser, ...) verbleiben zugleich soll ich aber 418,50 Euro Unterhalt für das 15 jährige Kind zahlen. 

Neben der Einstufung Pflegegrad 3 bin ich 100 GdB mit Merkzeichen aG und H.
Berufs und Erwerbsunfähigkeit 100% dauerhaft. 
Schädigung der Wirbelsäule 2010, seit Herzinfarkte 2017 und 2019 und Schlaganfall 2018 bin ich auf Pflege angewiesen. 

Bei der Pflege daheim bleiben etwa 750 Euro nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt offen. Bei der Pflege im Heim sind rund 2500 Euro selbst zu bezahlen.
die Pflegekosten daheim kann ich komplett aus eigenen Einkünften decken. Es bleiben etwa 500 Euro zu leben. 

Angeblich sind Pflegekosten daheim nicht berücksichtigungsfähig und mit der Pflegepauschale komplett abgegolten. Mehrausgaben "mein privater Luxus" der nicht zwingend erforderlich ist.
Nur Heimkosten seien unter Umständen beim Unterhalt zu berücksichtigen.

Ich meine es gibt ein BGH Urteil von 1999, das besagt, eigene unabdingbare Kosten wie Pflegekosten gehen Unterhaltsansprüchen vor, wenn ich ansonsten dadurch selbst zum Sozialhilfefall werde.
leider kann ich es nicht finden.
Vielen Dank für Urteile, Gesetzestexte, etc  zum Thema.
Bitte entschuldigt meine schlechte Schreibweise, ich tippe alles mit dem linken Zeigefinger.
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#2
Willkommen. Deine Schreibweise ist übrigens ganz erstklassig.

Du hast also die Wahl zwischen 2500 EUR zahlen, um im Heim zu leben oder 750 EUR zahlen, um zu Hause zu leben? Aber die 750 EUR würde die Gegenseite nicht anerkennen, die 2500 jedoch schon? Ich habe ja schon sehr viel extremen Schwachsinn erlebt den das Unterhaltsrecht verursacht, aber das gehört auf jeden Fall in die Spitzengruppe wenn es so wäre.

Unvermeidbare Pflegekosten sind eigener unvermeidlicher Bedarf. Bei deinen Einstufungen und Krankheiten sollte das eindeutig sein und auch ein Gutachten überstehen. Da würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Ein BGH-Beschluss dazu ist mir nicht bekannt und schwierig zu finden, weil sich praktisch alle Beschlüsse auf Pflegekosten der Eltern beziehen, wenn Kinder den Eltern Unterhalt zu zahlen haben.
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#3
Das Jugendamt ist der Meinung Pflegekosten daheim wären Arztkosten und diese seien immer bereits im Selbstbehalt abgegolten. Der Selbstbehalt wird selbstverständlich noch um 10 % reduziert, und beträgt nur 864 Euro.

"Ausgaben für Arztbesuche, Medikamente, häusliche Pflege, etc. soweit sie nicht von der Krankenversicherung erstattet werden, sind im Unterhaltsrecht aus dem Selbstbehalt zu tragen.
Möglicherweise kann eine Herabsetzung verlangt werden, wenn der Umzug in ein Pflegeheim erfolgt."

Die liebevolle Mama ist der Meinung ich verdiene nach wie vor Millionen und auch nach meiner Privatinsolvenz würde ich noch trotz Krankheit Millionen besitzen. Sie will deswegen nur das Beste für ihr Kind, Geld. Da wird schon mal versucht ein Handy für 1800 Euro zu Weihnachten einzuklagen weil es doch normal sei das der Vater dem Kind Geschenke macht, andererseits seit 15 Jahren jeder Umgang unterbunden, wenn die liebevolle Mama nicht mit dabei sein darf.
Die rund drei Jahre bis zur Volljährigkeit sind überschaubar. Aktuell brauche ich meine Rücklage Sterbegeld/Beerdigungskosten für den Unterhalt auf.

Alleinerbin ist das Kind, sittlich verpflichtet meine Beerdigungskosten zu tragen.

Klage ist allerdings schwierig. Ich finde keinen Rechtsanwalt der den Fall bei "dem geringen Streitwert" zu den normalen Bedingungen Übernehmen will. und 200 Euro netto je Stunde kann ich mir nicht leisten.
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#4
"Erhöhte Aufwendungen durch Krankheit, Behinderung oder Alter, insbesondere bei Schwerbehinderten, sind sowohl beim Pflichtigen in Höhe des konkreten Nachweises abzugsfähig als auch beim Kindesunterhalt bedarfserhöhend als Mehrbedarf anzusetzen." Siehe hier, leider ohne Nennung der Beschlüsse. Der Satz stammt aus dem Buch Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, § 1 Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens.

So wie beim behinderten Kind ein behinderungsbedingter Mehrbedarf geltend gemacht kann, kann auch der Unterhaltspflichtige behinderungsbedingten Mehrbedarf geltend machen.

Ich würde mich beim eigenen Mehrbedarf zunächst an der Rechtssprechung für den Fall behindertes Kind orientieren, denn es geht ja erst mal um die grundsätzliche Anerkennung als fürs Unterhaltsrecht unvermeidbare Kosten, dafür gibts einen detaillierten Aufsatz, siehe https://www.famrb.de/0408_aufsatz.pdf

Das Jugendamt und die Exen wollen natürlich immer Geld sehen und drehen sich alles entsprechend hin. Entscheiden wird aber vor Gericht. Ein Handy für 1800 EUR einklagen? Dann sind die wohl alle sehr weit abgedreht. Wie läuft das denn mit dem Unterhalt jetzt, ist der tituliert?
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#5
Dankeschön. 
Das hilft mir schon wieder weiter.
Der Unterhalt ist durch Gerichtsbeschluss aus 2012 rechtskräftig.
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#6
Mist, also Klage unumgänglich. Dann ist der nächste Engpass, einen Anwalt zu finden. Eventuell hast du auch Chancen auf Verfahrenskostenhilfe und es könnte sinnvoll sein, erst einen VKH-Antrag ohne Anwalt zu stellen. Damit ist eine juristische Vorprüfung verbunden, die ziemlich wert sein kann.

Eine Rücklage für ein Sterbegeld könnte allerdings als Vermögen gewertet werden, das erst für Unterhalt aufzubrauchen ist. Hätte ich deiner Stelle schon lange verschwinden lassen. Wie du schon sagst, davon profitiert sowieso nur das entfremde Kind. Wäre mir eine besondere Freude, diese Verpflichtung zu hinterlassen. Ich werde auch nur Schulden vererben. Dem Kind, das diese Schulden verursacht hat. Nix mit fetter Erbschaft. Der Kreislauf der Dinge.
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