17-02-2021, 20:36
(16-02-2021, 18:40)RunningMan schrieb: Nach diesen Urteilen wie bei einem Berufstätigen da in etwa der gleiche Aufwand
i.E. ebenso OLG Hamm v. 28.10.1998 - 5 UF 169/98, FamRZ 1999, 1015 [1016]; OLG Koblenz v. 28.11.2001 - 9 UF 291/01, FamRZ 2002, 1215 [1216]; Scholz in Wendl/Staudigl,
Hat bei mir 2018 noch gegolten
Das JA hat den Abzweigungsantrag gestellt, damit AA alles über 960€ an das JA überweist.
Die AA will jetzt von mir eine Stellungnahme, erst dann wird abgezweigt.
Ich habe noch 1 Woche Zeit für die Reaktion.
Wie kann ich vorgehen bzw. versuchen den größeren Selbstbehalt zu bekommen?
Die Leistungsabteilung ist wahrscheinlich nicht informiert, dass ich jetzt eine Vollzeitumschulung mache.