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Selbstbehalt bei einer Vollzeitumschulung?
#5
(16-02-2021, 18:40)RunningMan schrieb: Nach diesen Urteilen wie bei einem Berufstätigen da in etwa der gleiche Aufwand 

 i.E. ebenso OLG Hamm v. 28.10.1998 - 5 UF 169/98, FamRZ 1999, 1015 [1016]; OLG Koblenz v. 28.11.2001 - 9 UF 291/01, FamRZ 2002, 1215 [1216]; Scholz in Wendl/Staudigl,


Hat bei mir 2018 noch gegolten

Das JA hat den Abzweigungsantrag gestellt, damit AA alles über 960€ an das JA überweist.

Die AA will jetzt von mir eine Stellungnahme, erst dann wird abgezweigt.

Ich habe noch 1 Woche Zeit für die Reaktion.

Wie kann ich vorgehen bzw. versuchen den größeren Selbstbehalt zu bekommen?

Die Leistungsabteilung ist wahrscheinlich nicht informiert, dass ich jetzt eine Vollzeitumschulung mache.
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RE: Selbstbehalt bei einer Vollzeitumschulung? - von Splash - 17-02-2021, 20:36

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