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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
#51
(12-04-2021, 21:17)akay schrieb: Ich habe die Zahlungsaufderung der Anwältin bekommen und zahle. Ich habe nichts unterschrieben was wieviel im monatlich zu Zahlen ist. Ich zahle viel und deswegen haben die keine Klage eingereicht.

Und damit hast du auch bewiesen, leistungsfähig genug zu sein, Unterhalt in dieser Höhe leisten zu können. Das wars dann. Davon wieder herunterzukommen, ganz egal ob Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt, halte ich für ausgeschlossen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#52
(30-06-2021, 14:16)Austriake schrieb:
(12-04-2021, 21:17)akay schrieb: Ich habe die Zahlungsaufderung der Anwältin bekommen und zahle. Ich habe nichts unterschrieben was wieviel im monatlich zu Zahlen ist. Ich zahle viel und deswegen haben die keine Klage eingereicht.

Und damit hast du auch bewiesen, leistungsfähig genug zu sein, Unterhalt in dieser Höhe leisten zu können. Das wars dann. Davon wieder herunterzukommen, ganz egal ob Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt, halte ich für ausgeschlossen.

Das wars eben nicht, z.B. gesteigerte Erwerbsobligenheit bei Trennungsunterhalt etc. Nur mit einem Titel kann man Pfaenden und muss auf Aenderung klagen.. Wenn du das Erfahrung weisst oder selber erlebt hast kannst gerne berichten.

Der Kollege @p__ hat da immer gute Tips, aber scheint leider abwesend zu sein Smile
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#53
Halte uns bitte auf dem Laufenden, vor allem wie das ein Familiengericht sieht mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit bei Trennungsunterhalt. Man lernt ja nie aus.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#54
Hallo,

ich hatte diese Woche Gerichtstermin wegen der Scheidung. Die Scheidung ist immer noch nicht durchgeführt. Die gegenseite ist mit dem Versorgungsausgleich nicht einverstanden und das muss geregelt werden. Wir müssen aber nicht persönlich dort erscheinen.

Ich habe nun ein anderes Problem.

Ich zahle seit Anfang 2019 Trennungsunterhalt( 2000 Euro). Ich habe über 5000 Euro verdient und habe viel Unterhalt bezahlt. Ich war jedoch befristet tätig und hatte die Stelle nach der Trennung angetreten. Der Vertrag wurde einmal 2020 verlängert und nun Ende Juni bin ich Arbeitslos weil der Vertag nicht verlängert wird. Ich habe mich rechtzeitig Arbeitslos gemeldet und habe auf alle Stellenangebote vom Abeitsamt beworben und zusätzlich selber Stellenangebote gesucht.

Ich bekomme etwa 2500 Euro arbeitslosengeld und kann natürlich den Unterhalt nicht zahlen. Daher habe ich den Unterhalt gekürzt auf 250 Euro. Kindesunterhalt zahle ich voll mit etwa 450 Euro.


Jetzt habe ich ein Brief von der Gegenseite bekommen, ich solle noch mehr Unterhalt zahlen.

Hier einige Stellen des Anwaltlichen Briefes:


 - Die Kürzung ist nicht gerechtfertig
- Ich hätte mich arbeitssuchend melden müssen (habe ich auch Rechtzeitig gemacht und Stellen gesucht)
- Trennungsunterhalt richtet sich die Zahlungsverpflichtungen nach den letzten 12 Monaten
- Nach dem mir bekannt war, dass die Stelle befristet war HÄTTE ICH RÜCKLAGEN für Trennungsunterhalt bilden müssen
- Kurzfristige Einkommenseinbußen nicht maßgeblich für Trennungsunterhalt
- Ich solle doch bitte 2444 Euro zahlen



Es ist ja in sehr schwer einen entsprechend gutbezahlten Job zu bekommen. Es gibt auch nicht viele Stellen. Da kann man keine 20 Bewerbungen schicken. Man kann Bewerbungen schicken aber die meisten Stellen bringen Netto höchststens 3000 Euro.

Ich werde natürlcih nicht Zahlen und es auf eine Klage kommen lassen. Was denkt Ihr?


Viele Grüße und vielen Dank
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#55
Ich habe seinerzeit auch nur marginal Trennungsunterhalt gezahlt - ca. 150 EUR. Der rückständige Trennungsunterhalt wurde dann zusammen mit dem nachehelichen Unterhalt vor Gericht verhandelt.

Durchblickenlassen, dass kaum etwas zu holen ist und man nicht mehr so belastbar ist wie früher kann nicht schaden – auch gegenüber dem eigenen Anwalt. Maximale Zahlungsunwilligkeit sollte man stets betonen. Man darf nicht vergessen, dass den meisten Anwälten die Stimmung am kommenden Juristenstammtisch wichtiger ist als das finanzielle Wohl ihrer Mandanten. Ich habe mich in der Trennungsphase auch bei Spielbanken sperren lassen, sonst hätte ich dort noch mehr Geld gelassen. Stichwort: Zugewinnausgleich. Einem Spielsüchtigen sind finanzielle Rücklagen ebenfalls nicht zuzumuten.

Eine Verhandlungsposition als Habenichts ist immer angenehmer, als wenn die Gegenseite und eigener Anwalt noch pfändbarer Wertgegenstände vermuten. Die drei Roben arbeiten sich dann auch wesentlich schneller an einem ab und finden eine bequeme Lösung. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Nach der Scheidung kannst Du dann beruflich wieder durchstarten – sofern es dann noch Sinn macht.

Ist der Trennungsunterhalt tituliert? Wenn ja, sollte die Wohnung aufgeräumt sein, damit der GV nicht stolpert.
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#56
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Nein, es besteht kein Titel. Ihre Anwältin hatte die Berechnung zuvor gemacht und ich hatte bezahlt. Jetzt will ich es auf ein  Gerichtsprozess ankommen lassen.

Ich bin unverschuldet Arbeitslos geworden (befristet, einmal verlängert), das wurde auch vom Arbeitsamt anerkannt. Ich habe mich rechtzeitig Arbeitssuchend gemeldet. Ich habe mich aktiv um Stellen bemüht und auf alle Vermittlungsvorschläge mich beworben. Ich bin also meinen Pflichten nachgekommen.

Kindesunterhalt zahle ich ganz normal weiter.
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#57
Dir bleibt nur, abzuwarten ob die Gegenseite klagt oder nicht. Wenn sie klagt, hast du die Gegenargumente ja schon genannt.
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#58
Das dumme ist die Verdient auch noch 1400 Netto und ich soll mein ganzes Arbeitslosengeld dem in den Rachen schieben.

Ich habe einmal den Fehler gemacht nicht die Gerichte entscheiden zu lassen.

Soll ich die Unterlagen an die Anwältin schicken (befristeter Arbeitsvertrag, Bescheid vom Arbeitsamt, Bemühungen etc.), dass die sieht das eine Klage nicht lohnenswert ist?
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#59
Für einen Anwalt ist die Klage an sich lohnenswert (dafür bekommt der Anwalt seine Kohle, nicht vom erreichten Erfolg), und am meisten Honorar kassiert der Schwarzkittel für einen Vergleich.
Anwaltshonorare, bemessen am erzielten Erfolg gibt es nur in den USA.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#60
(06-08-2021, 16:49)akay schrieb: Soll ich die Unterlagen an die Anwältin schicken (befristeter Arbeitsvertrag, Bescheid vom Arbeitsamt, Bemühungen etc.), dass die sieht das eine Klage nicht lohnenswert ist?

So etwas würde ich NIEMALS machen.

Es gibt immer Risiken, dass in den Unterlagen etwas anderes gefunden wird....

Und es gibt immer Risiken, dass es irgendwo im Quervergleich dann doch Unstimmigkeiten gibt etc....

Lass die mal schön alles selber erarbeiten und recherchieren. Anwälte kalkulieren ihre Fälle intern meist nach Stundenaufwand. Wenn die Summe XXX bekommen, dann wollen sie auch nur XX Stunden arbeiten. Wenn diese XX Stunden für Recherchen draufgehen, bleibt weniger für anderes.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#61
Ich werde ein schreiben vom Arbeitsamt bekommen, dass ich mich um Arbeitsstellen bemühe und initiative ergreife und die Arbeitsverträge wird sie auch bekommen. Die Arbeitsverträge werden die eh wegen nachehelichem Unterhalt zu sehen bekommen. Daher macht es mir nichts aus. Die sind wasserdicht.

Mein Ziel ist es meiner Ex deutlich zu machen, dass es diesmal ohne Klage nicht wie beim ersten mal. Das es 4-5 T Euro insgesamt kosten wird und die Kosten im besten Fall geteilt und im schlimmsten Fall sie übernehmen muss. Je nachdem was Ihr Anwalt vor Gericht fordert und was bezahlt wird.

Ich werde Ihr auch sagen, dass sie anstatt 30h nun Vollzeit arbeiten muss, weil Kind ganztags zur Kita gehen kann. Das nicht nur der Pflichtige sondern auch der Berechtigte was tun muss.

Es ist ganz andere Situation ob man risikolos klagen kann oder mit Rückschlägen rechnen muss. Ich hab das Geld schon abgeschrieben und ohne Klage werde ich nur den reduzierten Betrag zahlen.
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#62
(10-08-2021, 17:21)akay schrieb:  und die Arbeitsverträge wird sie auch bekommen. Die Arbeitsverträge werden die eh wegen nachehelichem Unterhalt zu sehen bekommen. Daher macht es mir nichts aus. Die sind wasserdicht.
Wozu?
Wozu immer dieses Informieren der gegnerischen Anwälte?
Allein wegen Datenschutz (nicht Deiner - der deines Arbeitgebers) könnte man das ja schon in Frage stellen. Arbeitsvertrag ist was anderes als die Lohnabrechnung.

wasserdicht.... umso besser. Lass die doch ihren Prozess auf einen Nicht-Wasserdichten Vertrag vorbereiten.... und vor Gericht kommt dann der ganz harmlose Vertrag.

Lass die doch einfach mal ihre Arbeit alleine machen und gebe ihnen wirklich nur das allernötigste (nur das, was ausreicht um Dir nicht eine Teilschuld zur Klage anzurechnen).

(10-08-2021, 17:21)akay schrieb: Ich werde Ihr auch sagen, dass sie anstatt 30h nun Vollzeit arbeiten muss, weil Kind ganztags zur Kita gehen kann. 
Um konkret was zu erreichen?
Du wirst da nichts bewirken können. Lege Dir anstelle solcher Gespräche besser weiterhin gute Argumente für den Prozess zurecht.
Offenbare Dich nicht vor dem Prozess.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#63
Es geht mir darum die Klage zu verhindern. Das Geld

Bezüglich der Arbeitsverträge hast du vielleicht recht. Ich werde nur die relevanten Stellen denen zur Verfügung stellen. Die kennen meinen Arbeitsplatz.

Die kennen ja das mit 30h und Vollzeit arbeiten müssen von der mündlichen Verhandlung.

Wenn ich eine Klage verhindern kann, habe ich mein Ziel erreicht.
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#64
(06-08-2021, 14:45)akay schrieb: Jetzt will ich es auf ein  Gerichtsprozess ankommen lassen.
(10-08-2021, 18:27)akay schrieb: Es geht mir darum die Klage zu verhindern.

Verstehe ich nicht, sorry.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#65
(11-08-2021, 19:48)Ruckzuckmaschine schrieb: Verstehe ich nicht, sorry.


Ich habe mich unverständlich ausgedrückt. Sorry Smile

Beim Trennungsunterhalt hatte Ihre Anwältin den Betrag berechnet und ich habe bezahlt, da ich kein Stress wollte Anfang 2019. Es gibt kein Titel.


Jetzt bin ich arbeitslos, weil ich ein befristetes Arbeitsvertrag hatte. Ich bekomme weniger als die Hälfte von dem was ich verdient habe. Sie arbeitet und bekommt 1500€ weil sie vor kurzen angefangen hat zu arbeiten.


Ich habe daraufhin den Betrag neu berechnet und viel weniger bezahlt (250 vs. 1900). Sie ist natürlich stink sauer und hat Ihre neue Anwältin eine neue Berechnung machen lassen mit komischen Werten.


Sie droht mit Klage falls ich den vollen Unterhalt wie damals berechnet nicht weiter zahle.


Ich werde mich nicht beeindrucken lassen und auf eine Klage ankommen lassen.


Aber vorher möchte ich ihr erklären, dass es für sie schlecht aussieht und sie auf den Kosten von 4-5 Tausend Euro sitzen kann. Wenn Sie nicht klagt habe ich weniger Stress. Ansonsten soll sie klagen. Die Scheidung kann sie damit auch nicht verzögern, weil Trennungsunterhalt nicht in den Verbund eingebracht werden kann.
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#66
So, jetzt ist die Frist verstrichen. Ich habe Ihr die Arbeitsbescheinigung und befristeten Vertrag geschickt und geschrieben ich schuldlos arbeitslos wegen der Befristung geworden bin. Ich habe geschrieben dass Klagen viel Kostet und ich Verhandlungsbereit bin.

Mal sehen was kommt. Ich wette die Klage. Mal sehen wie so ein Trennungsklage nach 30 Monaten zahlen ausgeht.
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#67
(11-08-2021, 21:10)akay schrieb: [Aber vorher möchte ich ihr erklären, dass es für sie schlecht aussieht und sie auf den Kosten von 4-5 Tausend Euro sitzen kann. 


(20-08-2021, 15:45)akay schrieb: Ich habe geschrieben dass Klagen viel Kostet

Hey, sowas ist lächerlich.

Entweder Du bist sicher und dann müssen Dir die Kosten der Gegenseite völlig egal sein.
Oder aber es gibt Lücken und dann erkennt die Gegenseite an solchen Beiträgen, dass Du bluffst bzw. Angst vor einem Verfahren hast.

Du gibst Ihnen meines Erachtens mit Deinen zu ausführlichen Unterlagen die Chance, mögliche Lücken zu stopfen und die Klage besser vorzubereiten.
Nicht nur der Prozess ist wichtig. Das Vorgeplänkel ist es ebenfalls.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#68
Ja, mal sehen. Es war richtig, die Zahlung einzustellen. So viel begründet hatte ich gar nicht. Man kann nie wissen, aber du hast zumindest gute Chancen, dass sie auch vor Gericht nichts mehr bekommt.
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#69
@p___ Ja, du hast mir damals geraten die Zahlung einzustellen. Ich war zu dumm. Ich hätte auf dich hören sollen. Ich dachte bald ist die Sache vorbei und nun sind es über 30 Monate. Sie ist absolut gierig wie du schon in anderen Threads die Frauen beschrieben hast. Das man sowas auf Geld fixiert ist konnte ich mir nicht vorstellen. Sie soll lernen, dass es nichts mehr so einfach von mir gibt! Ich bin bereit das Risiko einzugehen, dass ich die Gerichtskosten zahle.

Ich habe nur den befristeten Arbeitsvertrag (der Einmal verlängert wurde) und Bescheid und ein Schreiben des Arbeitsagentur gesendet. Die sollen wissen, dass es Riskant ist zu klagen. Aber so dumm und gierig wie ich meine Ex einschätze, wird die Klage kommen.

Die Richterin hat anerkannt, dass 30 Stunden Arbeit pro Woche für die Ex sei OK sei. Meine Anwältin meint, ich müsse noch 6-12 Monate nachehelichen Unterhalt zahlen. Das hattest du auch gesagt.


@Ruckzuckmaschine
Ja, aber Sie sollen auch merken, dass eine Klage Riskant ist, wenn ich nichts zu verbergen habe. Ich gehe eher davon aus, dass die Klage kommt. Wenn ich Angst hätte hätte ich bezahlt.

Ich werde weiter berichten.
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#70
Ich hätte eine Frage: Mein Anwalt Reagiert seit über 10 Tagen nicht auf meine Anrufe. Ich habe alles bezahlt und es sind keine Rechnungen offen. Ich denke der ist im Urlaub. Das schlimme ist eine Frist von 3 Wochen läuft für die Nachreichung von Dokumenten für das Gericht läuft ab. Ich habe die Dokumente dem Anwalt innerhalb von 4 Tagen bereitgestellt.

Was kann ich machen? Was haben ich für rechtliche Möglichkeiten? Wie sind eure Erfahrungen?
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#71
Das ist schlecht. Ein Anwalt muss vor dem Urlaub Terminsachen regeln. Versäumt er das, musst du es selbst erledigen. Ist das ganze Anwaltsbüro zu? Gibts keine Sekretärin? Was steht auf den Internetseiten, Urlaub bis wann?
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#72
(06-09-2021, 09:40)p__ schrieb: Das ist schlecht. Ein Anwalt muss vor dem Urlaub Terminsachen regeln. Versäumt er das, musst du es selbst erledigen. Ist das ganze Anwaltsbüro zu? Gibts keine Sekretärin? Was steht auf den Internetseiten, Urlaub bis wann?

Ich habe nun hartnäckig telefoniert heute Morgen und sie musste abnehmen. Sie sagt, sie hätte alles schon beim Gericht eingereicht. 

Sehr sehr komisch. Sie hätte doch kurz bescheid sagen können... Jetzt wird die Reaktion der Gegenseite abgewartet und dann im schriftlichen Verfahren ein Urteil gefällt.

Danke Smile

Von jetzt an nur noch Anwaltbüros. Das kann man doch jedem Raten oder?
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#73
Manchmal dringt eine eMail Anfrage leichter durch. Versager gibts überall, Einzelanwälte, Gemeinschaften.
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#74
Jetzt habe ich von der Gegenseite nochmals ein Brief bekommen. Die hat mein Arbeitslosengeld total falsch berechnet und übertrieben. Die gleichen Drohungen von wegen ich solle Angebot annehmen.

Ich werde nun anfangen wieder zu arbeiten. Soll ich denen das beichten und einen bestimmten Betrag ab Oktober anbieten? Oder ist es besser die nochmal berechnen zu lassen?
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#75
Nicht berichten. Auf jetziger Basis berechnen. Die werden dich so oder so nach oben drücken.
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