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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
#10
Identischer Fall zusammengeführt.

Ja, gib erstmal nur über die letzten 12 Monate Auskunft. Da die Selbständigkeit beendet ist, spielt sie auch keine Rolle mehr für den künftigen Unterhalt.

Es könnte natürlich sein, dass dir unterstellt wird, du hättest als Selbständiger einen Haufen Geld verdient und dich nun mittels lohnabhängiger Arbeit arm gemacht, um Unterhalt zu entkommen. Dann würde ich entweder gar nicht oder mit einem Steuerbescheid argumentieren, der das widerlegt.
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von p__ - 20-02-2021, 12:11
Auskunftserteilung Unterhalt - von akay - 20-02-2021, 12:03
Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 13:02
RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
RE: Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 14:45

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