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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
#24
(14-03-2021, 16:31)akay schrieb: Lieber lasse ich die Gerichte entscheiden.

Wird das Beste sein. Die Argumente sind sehr schwach, die sie da auffährt. Sogar das stärkste Argument ist ein Geist aus der Vergangenheit: Früher brachte es noch was, wenn man behauptete, keinen Job zu finden und deshalb würde man Unterhalt benötigen. Heute nicht mehr. Du bist nicht für den Arbeitsmarkt verantwortlich. Unterhalt gibts für Dinge, die in der Ehe oder den Kindern begründet liegen und nicht, weil der Arbeitsmarkt angeblich nicht den Wunschjob bereithält.

Möglich wäre noch, nur eine Teilzeiterwerbstätigkeit zu verlangen, bei einem fünfjährigen Kind aber nicht 50%, sondern 80%. Argumentieren solltest jetzt nicht, keine Antwort den Brief. Eine Antwort würde ihr nur deine Argumente schon vor einem Gerichtsgang offenbaren, sich könnte sich frühzeitig daran anpassen und ihre Anträge entsprechend stricken.
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von p__ - 14-03-2021, 20:28
Auskunftserteilung Unterhalt - von akay - 20-02-2021, 12:03
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RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
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