30-06-2021, 19:07
(30-06-2021, 14:16)Austriake schrieb:(12-04-2021, 21:17)akay schrieb: Ich habe die Zahlungsaufderung der Anwältin bekommen und zahle. Ich habe nichts unterschrieben was wieviel im monatlich zu Zahlen ist. Ich zahle viel und deswegen haben die keine Klage eingereicht.
Und damit hast du auch bewiesen, leistungsfähig genug zu sein, Unterhalt in dieser Höhe leisten zu können. Das wars dann. Davon wieder herunterzukommen, ganz egal ob Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt, halte ich für ausgeschlossen.
Das wars eben nicht, z.B. gesteigerte Erwerbsobligenheit bei Trennungsunterhalt etc. Nur mit einem Titel kann man Pfaenden und muss auf Aenderung klagen.. Wenn du das Erfahrung weisst oder selber erlebt hast kannst gerne berichten.
Der Kollege @p__ hat da immer gute Tips, aber scheint leider abwesend zu sein