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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
#90
(14-02-2022, 16:04)herrx schrieb:
(14-02-2022, 15:11)akay schrieb: Man kann  mir weder Einkommen noch Vermögen nachweisen. Klagen kann man mich eher schlecht denke ich.

Die müssen dir gar nix nachweisen, sondern du musst Auskunft erteilen. Und zwar frist und formgerecht alles.  Kannst du das nicht, werden sie dich sehr gern ins Beugehaft nehmen.

Naja, wenn man nicht in Deutschland angemeldet ist und auch nirgendwo auf der Welt, wie soll man dann Form und Fristgerecht Auskunft erteilen? Da hat man keine Stelle wo man eine Bescheinigung bekommt. Ich bin ja nicht einfach greifbarer Beamter oder angestellter bei Daimler und co.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von akay - 14-02-2022, 16:21
Auskunftserteilung Unterhalt - von akay - 20-02-2021, 12:03
Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 13:02
RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
RE: Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 14:45

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