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Anstehende Pfändung
#1
Hallo in die Runde!!!!
Bin auf dieses Forum gestoßen Und ärgere mich warum erst jetzt)))
Kurz zu meiner Situation
Seit zehn Jahren geschieden
2 Kinder 15 und 17 mittlerweile
Seit 2014 Titel vom Jugendamt Und Beistandschafft
Ich wurde damals Bei Landratsamt eingeladen mir wurde es vor gelegt und ich unterschrieben 
Damals keine Ahnung von MännerMagazin)))
Titel ist nicht zeitlich begrenzt
In dem steht was von 356 € für jeden
Da sich aber DDT geändert hat muss ich 420 zahlen
In dieser Zeit entstanden Schulden insgesamt knapp 15.000 €
Da ich eigentlich nie vollen Betrag zahlen konnte/wollte
Der letzte Brief vom Jugendamt Kam in gelb und da stand auch in rot „letzte Erinnerung vor Zwangsvollstreckung“
Da wollen die von mir 420 € laufende Unterhalt plus Unterhaltsrückstand in Raten 80 € also 500
X2=1000
So wie das ausschaut schicken die erst mal Gerichtsvollzieher und dann gehen Die zu meinem Arbeitgeber
So
Dumm ist ich hab vor kurzem einen guten Job gefunden verdiene circa 2300 € netto
Was kann man hier machen?
Hab mir schon überlegt mit dem Chef reden 
Kündigen und dann irgendwie auf selbstständige Basis
Nur was soll das für eine Konstellation sein? Rechtsform?
Alles abreisen und ab nach Kolumbien will ich nicht
Das ist mir tick zu heftig ....Oder bin einfach noch nicht soweit)

Kündigen lassen, auf Hartz IV fahren und dann nur noch da und da bissle was machen?
....Auch nicht das wahre.....bin 49 es geht noch was))) Ich denke wenn ich jetzt aufgebe und alles runter fahre finde ich in dem Alter nie mehr was
Wie würdet ihr das machen?
Ärgere mich jetzt echt ...Warum ich erst jetzt Hilfe suche
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#2
gerade an Basteln eines Schreibens an JA
geht sowas durch?
Als Absetzbeträge zum Selbsbehalt
- Autokredit 220 EUR
- Die Kosten zur Vorhaltung von Kinderzimmern 120 EUR
- Fahrtkosten zum Holen und Bringen 4x120km 144 EUR
- Kosten kultureller Unternehmungen, Urlaube 100 EUR
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#3
Letztendlich kommst Du um die Rueckzahlung bei einem guten Job nicht herum. Wenn Du also keine Lust auf Stress hast, mach denen ein Angebot betr. der Raten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
(14-03-2021, 12:56)kay schrieb: Letztendlich kommst Du um die Rueckzahlung bei einem guten Job nicht herum. Wenn Du also keine Lust auf Stress hast, mach denen ein Angebot betr. der Raten.

Verstehe....Dann muss sich einer überlegen ob ihm guter Job was nutzt wenn er sowieso die nächsten 10 ???? Jahre auf Hartz IV Niveau lebt
Ich suche da einen Ausweg
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#5
(14-03-2021, 12:10)tim1177 schrieb: Hab mir schon überlegt mit dem Chef reden

Auf jeden Fall. Der sollte Bescheid wissen, bevor die Lohnpfändung eintrifft.

Dein Schreiben ans Jugendamt passt nicht. Den laufenden Unterhalt werden die nicht mit so einem Schreiben heruntersetzen und die Rückstände betrifft das ohnehin nicht. Dein Fall ähnelt dem hier, auch dort ein alter Titel, unregelmässige Zahlungen, aufgelaufene Rückstände und schliesslich hat der Pflichtige wieder einen festen Job: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=12914

Wie du siehst, halt sich das Jugendamt dort nicht einmal an die eigenen Vereinbarungen gehalten, sondern einfach losgepfändet. Und zwar verschärft, mehr wie die Pfändungsfreibetragstabelle sagt.

Zahle jetzt den titulierten Unterhalt, sprich mit dem Chef damit der weiss dass eine Pfändung droht. Prüfe Sachverhalte, die eine Abänderung des Unterhalts nach unten rechtfertigen. Spätestens wenn das grössere Kind 18 wird, werden die eintreten. Das wirst du vermutlich per Abänderungsklage erzwingen müssen. Dafür benötigst du zwingend einen Anwalt, es wurde dafür leider eine Anwaltspflicht eingeführ, damit sich noch mehr Robengesockse an ausgeplünderten Trennungsvätern hemmungslos vollfressen können.

Hinsichtlich der Rückstände kannst du nichts machen. Da hilft nichts mehr. De facto bist du bei Unterhaltsrückständen absolut rechtlos gestellt. Die Privatinsolvenz hilft nicht mehr, Verwirkung hilft nicht mehr, Verjährungstatbestände treten fast nie ein. Mit diesen Schulden musst du leben oder aus dem ganzen Mistspiel komplett aussteigen.
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#6
(14-03-2021, 13:40)NurErzeuger schrieb: Gott, wie ich alles, was mit Familienrecht, Kindern, und Jugendamt zusammenhängt, hasse.

Amen Bruder !

Du kannst nur per Ratenzahlung die größte mögliche Katastrophe abwenden...Sonst bist Du auf Teufel komm raus in einer Maschinerie drinnen, die Du nicht begreifen wirst...
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#7
(14-03-2021, 14:14)NurErzeuger schrieb: Ich glaube, verschärft kann nur der laufende Unterhalt gepfändet werden und nach § 850c was älter ist oder?

Nein, lies Abs. 1 Satz 4. Wie immer bei Unterhalt reicht die kleinste Ausnahme, damit die Roben es zum Defaultfall machen.
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#8
Du wirst GARANTIERT nach 850d gepfändet...und Du musst BEWEISEN das Du dich nicht absichtlich entzogen hast. Fast UNMÖGLICH !
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#9
(14-03-2021, 13:58)p__ schrieb:
(14-03-2021, 12:10)tim1177 schrieb: Hab mir schon überlegt mit dem Chef reden

Auf jeden Fall. Der sollte Bescheid wissen, bevor die Lohnpfändung eintrifft.

Dein Schreiben ans Jugendamt passt nicht. Den laufenden Unterhalt werden die nicht mit so einem Schreiben heruntersetzen und die Rückstände betrifft das ohnehin nicht. Dein Fall ähnelt dem hier, auch dort ein alter Titel, unregelmässige Zahlungen, aufgelaufene Rückstände und schliesslich hat der Pflichtige wieder einen festen Job: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=12914

Wie du siehst, halt sich das Jugendamt dort nicht einmal an die eigenen Vereinbarungen gehalten, sondern einfach losgepfändet. Und zwar verschärft, mehr wie die Pfändungsfreibetragstabelle sagt.
ilft nicht mehr, Verwirkung hilft nicht mehr, Verjährungstatbestände treten fast nie ein. Mit diesen Schulden musst du leben oder aus dem ganzen Mistspiel komplett aussteigen.

Da ich der genannte Betroffene bin: vergiss es, absolut 0,00% Chance. Ich hab ein ähnliches Netto wie Du. Dank § 850d ZPO verbleiben mir 1000 EUR/mtl. Ich hab/hatte zwar noch ein paar mehr Rückstände wie du, aber auch bei Dir wird sich das in den nächsten Jahren noch unproportional erhöhen. Und dann kommt noch die jahrelange weitere lf. Unterhaltspflicht jenachdem was Deine Kinder mal machen wollen (Ausbildung/Studium).

Gehe einfach davon aus, das Du noch Jahre bis Jahrzehntelang vollkommen Pleite bis. Verjährung und insb. Verwirkung kannste komplett vergessen. Ich hatte tatsächlich eigentlich noch einen der auch heute noch definitiv greifenden Verwirkungssachverhalte, weshalb ich das Verfahren auch angegangen bin. Aber dort wurde mit jedes Wort im Munde umgedreht, vorgelegte Beweise ignoriert oder sie waren "unsubstantiiert" (selbst wenn sie direkt von der Gegenseite stammten), mal eben die Beweislastumkehr eingeführt, eingereichte Unterlagen als nicht vorgelegt deklariert usw. 

Ausser das ich heute aufgrund der Verfahrenskosten noch höhere Schulden habe als VOR den Verfahren (trotz in der Zwischenzeit schon abertausender gepfändeter Euros), ist da nichts bei rum gekommen. Vergiss es!
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#10
[quote="NurErzeuger" pid='207986' dateline='1615722026']
Warum wollen die nur 420 Euro laufenden Unterhalt, das verstehe ich nicht. Wahrscheinlich weil das älteste Kind in einer Ausbildung ist und Gehalt bezieht oder?

na 420 eur für jedes kind plus 80 rückstand
also insg 1000

noch was
muss meine ex dieser Pfändung zustimmen?
oder handelt da JA selbständig?

wenn ja, werde Sie warscheinlich anrufen und sagen das ich ein Penis-Köcher und Flugticket nach Uganda schon gekauft hab.....ihr versteht))))
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#11
die 7400,- Rückstand pro kind....sind doch Schulden aus dem Titel und nicht UV, oder???
weil wenn UVK zahlt, dann keine 500 sondern 200 pro Kind
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#12
(14-03-2021, 16:02)tim1177 schrieb: wenn ja, werde Sie warscheinlich anrufen und sagen das ich ein Penis-Köcher und Flugticket nach Uganda schon gekauft hab.....ihr versteht))))

Das Jugendamt interessiert sich nicht die Bohne für deine Aussagen gleich welcher Art. Die haben einen Titel, den du unterschrieben hast und der ist vollstreckbar, also vollstrecken sie ihn, fertig. Die haben gar keine Zeit, sich irgendwelche Stories von Vätern mit Schulden anzuhören.

Auch weglachen bringt dich da nicht raus. Geh nach Uganda, wenn dich das weiterbringt. Stecke keine Energie in Gejuxe und Gerede, sondern handle, plane, setze um.

Bis 18 fungiert das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft als Anwalt der Berechtigten und organisiert Vollstreckungen, Einigungen, Verhandlungen, Gerichtsgänge. Ab 18 bezieht sich das nur noch auf den Teil deiner Schulden, die von der Unterhaltsvorschusskasse vertreten werden. Auch der laufende Unterhalt läuft ab 18 nur noch zwischen dir und dem Berechtigten bzw. seinem anwaltlichen Vertreter.
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#13
(14-03-2021, 17:20)p__ schrieb:
(14-03-2021, 16:02)tim1177 schrieb: wenn ja, werde Sie warscheinlich anrufen und sagen das ich ein Penis-Köcher und Flugticket nach Uganda schon gekauft hab.....ihr versteht))))

Das Jugendamt interessiert sich nicht die Bohne für deine Aussagen gleich welcher Art. Die haben einen Titel, den du unterschrieben hast und der ist vollstreckbar, also vollstrecken sie ihn, fertig. Die haben gar keine Zeit, sich irgendwelche Stories von Vätern mit Schulden anzuhören.

Auch weglachen bringt dich da nicht raus. Geh nach Uganda, wenn dich das weiterbringt. Stecke keine Energie in Gejuxe und Gerede, sondern handle, plane, setze um.

Bis 18 fungiert das Jugendamt als Anwalt der Berechtigten und organisiert Vollstreckungen, Einigungen, Verhandlungen, Gerichtsgänge. Ab 18 bezieht sich das nur noch auf den Teil deiner Schulden, die von der Unterhaltsvorschusskasse vertreten werden. Auch der laufende Unterhalt läuft ab 18 nur noch zwischen dir und dem Berechtigten bzw. seinem anwaltlichen Vertreter.

Sachlich
Danke
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#14
Wenn man das nicht ernst nimmt, gehts den Vätern wie dir. Nicht ernst genommen, welche irren Pflichten in Länge und Höhe man sich einhandelt mit Vaterschaft. Ehe zerbrochen, Kinder weg, Pflichten bei dir. Dann halt mal "etwas" unterschrieben was gefordert wurde. Dann nicht ernst genommen und mal weniger gezahlt weil man die hohen Beträge eben nicht immer zahlen konnte. Dann irgendwann wieder ein Job und wieder nicht ernst genommen, was das Jugendamt wahrscheinlich beginnt und kann.

Und dann hockt man mit um die 50 auf einem Berg Schulden, Pfändung kommt, die beruflichen Möglichkeiten haben sich immer weiter eingeengt. Tja, was tun? Vielleicht im Jugendamt anrufen und von Penisköchern und Uganda sprechen?

Es ist aber ernst, schon immer. Handelt entsprechend. Hockt nicht rum und hofft. Sonst geht es nur immer weiter abwärts.
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#15
Tja, was tun? Vielleicht im Jugendamt anrufen und von Penisköchern und Uganda sprechen?
[/quote]

Meinte, Ex anrufen
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#16
(14-03-2021, 13:58)p__ schrieb: ...
Hinsichtlich der Rückstände kannst du nichts machen. Da hilft nichts mehr. De facto bist du bei Unterhaltsrückständen absolut rechtlos gestellt. Die Privatinsolvenz hilft nicht mehr, Verwirkung hilft nicht mehr, Verjährungstatbestände treten fast nie ein. Mit diesen Schulden musst du leben oder aus dem ganzen Mistspiel komplett aussteigen.

Ist es nicht so dass Unterhaltsschulden die unverschuldet (etwa weil man nicht leistungsfähig war)
von der Privatinsolvenz mit erfasst und damit aufgelöst werden?
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#17
Leider ist das so. Das wurde Stück für Stück verschärft. 2014 gab es einen kräftigen Schritt dahin und 2020 noch verstärkt. 2014 trommelte noch das DIJuF-Gesockse dafür, die Unterhaltsschulden sogar explizit herauszunehmen, aber das "erledigten" dann die Gerichte auf diskrete Weise, so dass eine explizite Formulierung gar nicht mehr nötig wurde. §302 InsO. Wie die Vorsätzlichkeit interpretiert wird, kannst du dir denken.
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#18
(14-03-2021, 16:02)tim1177 schrieb: wenn ja, werde Sie warscheinlich anrufen und sagen das ich ein Penis-Köcher und Flugticket nach Uganda schon gekauft hab.....ihr versteht))))

Sorry...bei allen Spaß ! Manche haben den ernst der Lage noch nicht erkannt !

Die meisten hier haben Jahrelange Erfahrung also höre darauf was Sie dir sagen...
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#19
Zitat:Ist es nicht so dass Unterhaltsschulden die unverschuldet (etwa weil man nicht leistungsfähig war)von der Privatinsolvenz mit erfasst und damit aufgelöst werden?

Ja. Es stellt sich hier nur die Frage, ob eine Verbraucherinsolvenz zielführend ist. Von vorne:

- Laufender Unterhalt wird zwingend demnächst gepfändet (AG Bescheid sagen) und hat auch mit einer Insolvenz nichts zu tun.

- Rückstände fließen in die Insolvenz mit ein. Ausnahme: Sog. pflichtwidrig nicht gezahlter Unterhalt und auch urteil nach § 170 StGB - Unterhaltspflichtverletzung). Vorgang wäre: Das JA kann dem Insolvenzgericht Mitteilung machen, dass es Einwand auf Restschuldbefreiung bezügl. der Forderungssumme erhebt und somit dafür die Restschuldbefreiung nicht gilt. Das Insolvenzgericht schreibt dann den schuldner an, welcher selbst eine Stellungnahme abgibt. Entscheidung liegt dann beim Insolvenzrichter

- Es ist aber die Frage, ob eine Insolvenz sinn macht, denn um diese zu beantworten, dazu muss man viel mehr vom individuellen Fall wissen

- wenn keine Insolvenz: Dann könnte der Vater gflls. Aufstockung beantragen. Eher jedoch - wenn er nach 850d ZPO gepfändet wird - vorher Antrag nach 850 k ZPO stellen. Greift das nicht, dann Aufstockung prüfen

- Ein Kind ist bald 18. p hat ja schon erklärt, dass sich dann vieles ändert.

Es bleibt wohl dabei: Der Vater wird um ein paar Jahre der Knechtschaft jetzt nicht herum kommen. Wenigstens hat er Perspektiven. Wären die Kinder 3 und 5 , ja dann wär´s Grund zum weg laufen
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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