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Polizei will von mir Unterschriften um bei anderen Behörden Daten über mich einzuhole
#7
Ich habe schon zwei Mal das Vergnügen mit dem §170 StGB gehabt.

Folgendes ist für Dich als Beschuldigter zu beachten:

1. Die Staatsanwaltschaft muss EIGENE Ermittlungen führen. Die dürfen nicht einfach die Akten des Scheidungs- oder Unterhaltsverfahrens nehmen (gerne verwenden die dann den Begriff "Prozessökonomie) und alles, was dort steht als bewiesen betrachten. Ein Scheidungs- oder Unterhaltsverfahren ist ein Zivilprozeß, dort darf hemmungslos gelogen und betrogen werden (zumindest wenn man eine Frau ist), ohne Folgen. Deshalb sind die Akten aus einem solchen Verfahren wertlos, denn sie beweisen NICHTS.
2. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren nach §170 StGB musst du nicht mitwirken. Und schon gar nicht, wenn das zu deinem Nachteil sein könnte, Du dich also durch eigenes Mitwirken selbst belasten würdest. 70% aller Verurteilungen hierzulande begründen sich auf Einlassung und Geständnisse der Angeklagten. Deshalb bauen Polizei und Staatsanwaltschaft diesen psychologischen Druck auf - sie wollen, dass du deine Schuld einräumst. Dann können sie ohne weiteren Arbeitsaufwand zu Prozeß und Verurteilung schreiten.
3. Der Versuch des Polizisten war schon ein derbe plumper Versuch, dich reinzulegen. Lerne daraus, sei auf der Hut!
4. Wenn die Datenschutzgesetze die Strafverfolgungsbehörden zu etwas mehr Aufwand zwingen - sehr gut. Gemäss dem Verursacherprinzip trifft es dann schon die Richtigen - wer solche Datenschutzgesetze macht, der soll sie auch befolgen.
5. Den Zugriff auf Daten der Rentenversicherung usw. erleichtert der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Die fragen ab, was du seit Januar als Rentenbeitrag bezahlt hast und rechnen aus diesen Beiträgen dein Einkommen zurück. Ebenso aus den Daten des Finanzamtes, und ob eventuell eine Steuerrückzahlung ansteht - die pfänden sie nämlich gerne. Das gleiche gilt für die Daten des Arbeitsamtes.
6. NIE, wirklich niemals eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage akzeptieren! Du bist unschuldig, du bestehst auf einem lupenreinen Freispruch! Das hat für dich den charmanten Vorteil, dass damit Strafklageverbrauch eintritt - man kann dich für die Unterhaltsverpflichtung in diesem Zeitraum kein zweites Mal mehr anklagen!

Warte den Fortgang des Verfahrens gelassen ab. Lass dir das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft geben (evt. über Anwalt), und mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren unter dem Aktenzeichen XYZ bei der Staatsanwaltschaft Irgendwo verweigerst Du ab jetzt JEDE Auskunft gegenüber JEDEM - kein Jugendamt, kein Familiengericht, niemand bekommt mehr irgendeine Auskunft von dir - weil du sonst Gefahr läufst, dich in einem laufenden Strafverfahren selbst zu belasten. Sieh es positiv - deine Ex hat sich mit der Anzeige nach §170 StGB sauber selbst ins Knie geschossen.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Polizei will von mir Unterschriften um bei anderen Behörden Daten über mich einzuhole - von Austriake - 19-03-2021, 08:06

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