08-04-2021, 17:35
Hallo zusammen und vielen Dank bei euch sein zu dürfen!
Heute erhielt ich per Einschreiben und Rückschein vom Landratsamt die Mitteilung gemäß §7 UVG, über die Gewähr von Leistungen nach dem UVG für meine beiden Kinder.
Ich habe bis zum Februar die Leistungen in voller Höhe erbracht erbracht.
Es liegt kein Unterhaltstietel vor.
Da ich drei Gewerbe habe und diese im Zuge der so genannten Pandemie, Lokdown Politik massive Umsatz Einbußen verzeichnen musste, konnte ich den Unterhalt nicht mehr bezahlen.
Nun meine Fragen an euch:
1.Muss ich diesen Fragebogen ausfüllen?
2. Was passiert wenn ich den Fragebogen ignoriere
3. [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Muss ich überhaupt Auskunft erteilen und wenn ja welche? [/font]
4. Was wird und darf überhaupt im Abrufersuchen der UVK mitgeteilt werden?
Beste Grüße
Vielen Dank
Dtaur
Heute erhielt ich per Einschreiben und Rückschein vom Landratsamt die Mitteilung gemäß §7 UVG, über die Gewähr von Leistungen nach dem UVG für meine beiden Kinder.
Ich habe bis zum Februar die Leistungen in voller Höhe erbracht erbracht.
Es liegt kein Unterhaltstietel vor.
Da ich drei Gewerbe habe und diese im Zuge der so genannten Pandemie, Lokdown Politik massive Umsatz Einbußen verzeichnen musste, konnte ich den Unterhalt nicht mehr bezahlen.
Nun meine Fragen an euch:
1.Muss ich diesen Fragebogen ausfüllen?
2. Was passiert wenn ich den Fragebogen ignoriere
3. [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Muss ich überhaupt Auskunft erteilen und wenn ja welche? [/font]
4. Was wird und darf überhaupt im Abrufersuchen der UVK mitgeteilt werden?
Beste Grüße
Vielen Dank
Dtaur