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Kindesunterhalt und Anwaltsempfehlung
#1
Hallo zusammen,

ja wo fange ich am besten an.

Vor 13 Jahren Als ich 19 war hat mir meine Ex (damals 28) quasi ein Kind angehängt. Unter vier Augen hat sie es quasi zugegeben, was handfestes habe ich nicht. Lustig ist auch dass ihr neuer Typ das Kind adopieren wollte (was mich ja von der Unterhaltspflicht entbinden würde) sie sich aber quer gestellt hat weil sie meinte, dass sie mir mit dem Geld (also das was ich zahlen muss) am meisten weh tun kann. (Augen auf bei der Frauenwahl)

Bisher kam ich gut um das Thema Unterhalt herum, da ich stets unter dem Selbstbehalt war, aufgrund von Studium und Selbstständigkeit. Seit 7 Monaten bin ich allerdings angestellt und nun kam der erste schöne Brief.

Zu mir: Inzwischen 32 Jahre alt, Akademiker und 2850€ netto Verdienst. Besagte Ex: Inzwischen 41 und ein Leben lang arbeitslos.

Nun möchte das Jobcenter(da sie Hartz4 bezieht, läuft es über das Jobcenter) eine Auskunft über mein Vermögen. Bisher klappte das mit dem armrechnen perfekt, nun wird das glaube ich etwas schwieriger, daher die Hauptfrage:

Kann jemand, wegen mir aus deutschlandweit, einen Anwalt empfehlen, der einem Hilft den zu zahlenden Unterhalt zu minimieren? Laut Düsseldorfer Tabellle müsste ich um die 500€ minimum zahlen. Wenn das auf 200-300€ runtergehandelt werden kann, wäre ich schon happy. Klar weniger oder nichts wäre besser, aber das haut wohl nicht hin. Was mich halt ärgert ist, dass sie den ganzen Tag daheim hockt, nichts macht (was das Amt auch nicht interessiert, die wird nicht kontrolliert oder so) und ich dafür noch so viel Geld zahlen muss. Wenn das es schafft sie bedingungslos zu finanzieren, brauchen die halt von mir auch nichts verlangen.


Viele Grüße
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#2
Am Besten liest du dich mal durchs Forum und die FAQ. Anwälte kosten und bringen dich in deiner jetzigen Situation m.M. nicht weiter. Die Einkommensbereinigung bekommst du selbst hin, google dafür ein bisschen. Hast du einen Titel bzw. wird dir aktuell der Titel gedroht? Wichtig ist folgendes:

1) Vermögen gibst du nicht preis, darauf gehst du nicht ein.
2) Einkommen musst du leider offenbaren inkl. Steuerbescheid, davor schreibst du aber im Fließtext, dass du Summe X verdienst nach Abzug von Y (Altersvorsorge, Kredite, Fahrtkosten, etc.)
- Bereinige dein Nettoeinkommen durch:
a) Altersvorsorge (18,6% durch AG und Rentenversicherung) zusätzliche 4% kannst du zB in einen ETF Sparplan, Lebensversicherung, Immobilie stecken.
b) Fahrtkosten (Hin- & Rückweg!)
c) lies dich ein. Ein Anwalt wird dir hier nicht besser helfen, als du dir selbst. Die meisten Familienanwälte sind schlecht und kennen nicht mal die einfachsten Wege Unterhalt etwas zu reduzieren.

Du kennst ja die DDT - versuche dein EK auf Stufe 2 zu kürzen, dann wirst du in Stufe 3 hochgestuft und bist nach Abzug von Kindergeld unter den 500€. Mit 200-300€ wirst du vermutlich nicht mehr durchkommen, da der Mindestunterhalt ab 12 Jahren bei 528€ liegt. Davon ziehst du das Kindergeld ab und bist noch weit von 200-300€ entfernt.
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#3
So weh es auch tut, einem stinkfaulen Weib noch Gedl in den Rachen zu werfen (ich weiß, wovon ich rede...) - in deinem Fall ist das alles noch überschaubar.
Mein Tipp: rechne das Einkommen passend, wie vom Blauen Wolf vorgeschagen. Dann gehst du zu einem Notar und erstellst freiwillig einen Unterhaltstitel über den Unterhaltsbetrag, den du ausgerechnet hast, befristet zum 18. Geburtstag des Kindes.
Das hat für die folgenden Charme: wenn das Jobcenter mit dem Unterhaltsbetrag nicht einverstanden sein sollte, müssen die dich auf den Differenzbetrag verklagen. Falls das Jobcenter gewinnt, beziehen sich die Gerichtskosten nicht auf den gesamten Betrag (Streitwert), sondern nur auf die Differenz. Die Befristung zum 18. Geburtstag wird das Jobcenter weniger interessieren, mag sein dass die das akzeptieren. Meist macht da eher das Jugendamt Zicken, aber die sind offebar noch nicht im Boot.
Du hast nichts darüber geschrieben, ob Du Kontakt zu dem Kind hast. Falls nicht, ziehst du mit dem Unterhaltstitel den endgültigen Schlußstrich. Sieh es so: du bezahlst noch ein paar Jahre dafür, in Ruhe gelassen zu werden. Den Gegenwert eines Mittelklasse-Autos für den Seelenfrieden.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Viel Minimieren ist da nicht drin. In der ansonsten vollständigen Liste von Blauer Wolf fehlen nur eventuelle weiteren berufsbedingten Aufwendungen. Die Höherstufung in der Tabelle gilt, wenn du auch jetzt unverheiratet und ohne weitere Kinder bist.

Aber eigentlich hast du noch ein Riesenglück, wenn man es in Relation zur heftigen Dummheit setzt, mit einer zehn Jahre älteren Versagerin ungeschützte Risiken einzugehen. 12 Unterhaltsjahre sind ja schon schadlos rum, mit normalem Einkommen wären die sehr teuer geworden, am Anfang auch noch jahrelang Betreuungsunterhalt.

Titel nur nach Aufforderung erstellen.
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#5
Super vielen Dank schonmal für die Tipps.

Weiss jemand ob ich jetzt noch spontan meine Lebensversichungsbeiträge anpassen darf um auf die 4% zu kommen?

Ich habe noch gelesen dass Bausparverträge auch anrechenbar sind. Wäre es sinnvoll jetzt noch kurzfristig einen abzuschließen?


Eigentlich wäre es für mich ja auch sinnvoll wenn ich sie dazu bringen könnte (wie steht noch in den Sternen) wieder zu arbeiten, dann muss ich mich ja mit ihr selber zwecks Unterhalt kloppen und nicht mit dem Amt. Ggf. kann ich sie dazu bringen dann sie dann einknickt und ich weniger zahlen muss. Sehe ich das so richtig?
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#6
Wenn sie arbeitet, ändert das nichts. Weder an der Unterhaltshöhe noch bei ihrer Möglichkeit, eine Beistandschaft einzugehen.
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#7
Ist eine Lebensversicherung anzugeben nicht gefährlich, weil sie dann bei Auszahlung zugreifen, falls da noch Rückstände wären? Außer man verduftet... aber verduften nutzt ja nichts, wenn sie an der Quelle abgreifen... oder haben sie da keinen Zugriff?

Und, ich denke, man muss schauen, dass die Kinder nicht als Begünstigte in der Lebensversicherung stehen, oder?
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#8
Naja die Lebensversicherung wäre ja nur für 10 Jahre ca. dann die Unterhaltspflicht wieder vorbei und ich kann sie mir auszahlen oder etwa nicht? Davor wird natürlich fleißig fürs Alter gespart.
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#9
(11-04-2021, 18:01)Tuple schrieb: Nun möchte das Jobcenter(da sie Hartz4 bezieht, läuft es über das Jobcenter) eine Auskunft über mein Vermögen.
Das finde ich rechtlich etwas schwammig. Das Jobcenter zahlt doch keinen Unterhaltsvorschuss - sondern Regelbedarf (309,-) + Miete (???) für das Kind. Über diesen Betrag sollte dann eine Forderung gegen dich gestellt worden sein. Kannst Du nicht zahlen, wollen sie natürlich deine Einkommensverhältnisse prüfen und durch dieses Prozedere fabrizierst Du beim Jobcenter einen Datensatz mit Informationen, die auch für andere Behörden interessant sein könnten. Wenn Du den geforderten Betrag stemmen kannst, dann erspar dir die Durchleuchtung und den ganzen weiteren Ärger. 

Denn am Ende wirst Du exakt dasselbe feststellen, was Du jetzt noch nicht wahrhaben willst: Das Unterhaltsrecht im besten Schland der Welt ist eine himmelschreiende Mega-Sauerei zur Entrechtung und Knechtung männlicher Produktivkraft - und auch deine Mutter und deine Schwester würden dich eher verraten, als angesichts dieser Realität ihr Wahlverhalten zu überdenken. Sieh es positiv: In 5 bis 6 Jahren ist das Thema Geschichte. Dann bist Du immer noch im besten Alter um ein erfolgreiches und glückliches Junggesellenleben mit gutem Job und viel Freizeit voller sinnstiftender Hobbys zu genießen...

VM Cool
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#10
Ohne Jobcenter würde sie es halt eine Beistandschaft machen lassen. Die hat keine Grenze nach oben :-(
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#11
(11-04-2021, 23:19)p__ schrieb: Ohne Jobcenter würde sie es halt eine Beistandschaft machen lassen. Die hat keine Grenze nach oben :-(
Verstehe ich das so richtig, dass Unterhaltsansprüche auch an das Jobcenter abgetreten werden können? Rechtsgrundlage?

VM Cool
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#12
Du wirst ca. 5.000 Brutto verdienen, nehme ich an. Davon 4% macht €200. Stock deine Lebensversicherungen entsprechend auf, zügig. Oder setz dich an den Rechner und stell bei deiner Bank einen monatlichen Wertpapiersparplan auf.

Und vergiss den Anwalt, alles was du wissen musst, steht schon hier.
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#13
Willst Du Dich nicht selbst um die Anlage Deiner ETFs kümmern, kannst Du Dich alternativ nach einer Lebensversicherung ohne Abschlusskosten (Nettopolice) umsehen, die in ETFs anlegt.

Klassische LV`s können in meinen Augen ein Verlustgeschäft werden, aber ein richtiges Verlustgeschäft ist ein Anwalt der Dich abzockt......

Ob das Kind überhaupt von Dir ist, würde ich mal in einem günstigen Moment prüfen. Solche Totalversagerin*innen sind diesbezüglich recht bekannt, dass auch mal parallel verkehrt wird.
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#14
(11-04-2021, 22:53)Vater Morgana schrieb:
(11-04-2021, 18:01)Tuple schrieb: Nun möchte das Jobcenter(da sie Hartz4 bezieht, läuft es über das Jobcenter) eine Auskunft über mein Vermögen.
Das finde ich rechtlich etwas schwammig. Das Jobcenter zahlt doch keinen Unterhaltsvorschuss - sondern Regelbedarf (309,-) + Miete (???) für das Kind. Über diesen Betrag sollte dann eine Forderung gegen dich gestellt worden sein. Kannst Du nicht zahlen, wollen sie natürlich deine Einkommensverhältnisse prüfen und durch dieses Prozedere fabrizierst Du beim Jobcenter einen Datensatz mit Informationen, die auch für andere Behörden interessant sein könnten. Wenn Du den geforderten Betrag stemmen kannst, dann erspar dir die Durchleuchtung und den ganzen weiteren Ärger. 

Denn am Ende wirst Du exakt dasselbe feststellen, was Du jetzt noch nicht wahrhaben willst: Das Unterhaltsrecht im besten Schland der Welt ist eine himmelschreiende Mega-Sauerei zur Entrechtung und Knechtung männlicher Produktivkraft - und auch deine Mutter und deine Schwester würden dich eher verraten, als angesichts dieser Realität ihr Wahlverhalten zu überdenken. Sieh es positiv: In 5 bis 6 Jahren ist das Thema Geschichte. Dann bist Du immer noch im besten Alter um ein erfolgreiches und glückliches Junggesellenleben mit gutem Job und viel Freizeit voller sinnstiftender Hobbys zu genießen...

VM Cool

Eine Forderung gibt es noch nicht, es kam nur die Anfrage zur Durchleuchtung, was dabei rumkommt steht noch in den Sternen. Mein Vermögen werde ich nicht abgeben, sondern nur meine Einkünfte. Auf die Antwort von ihr kann ich ja immernoch reagieren.

Aber tatsächlich fordert das Amt Unterhalt, nicht Hartz4 Rückzahlungen. Je

Ich wurde bisher als nicht leistungsfähig eingestuft, da ich leider zu wenig verdient habe. Weiß jemand ob das Jobcenter jetzt das Geld rückwirkend für die ca. 10 Jahre will oder erst ab Anfragedatum?
Einen Titel gibt es nicht.
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#15
Ließ Dich in die Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt ein. Dort steht alles über Unterhalt drin. Der einfachtste Weg Dich arm zu rechnen ist die Altersvorsorge.

Tilgungen von Immobilienkrediten sind ein guter Weg. Da muss man nicht unbedingt was neues kaufen. Renovieren geht auch. Ggf. haben Deine Eltern was zu vererben, schenken Dir bereits etwas und Du investierst da schon mal in die Badrenovierung oder was einem so einfällt.

Ein zinsloser Kredit von den Eltern oder von der Bank (rd. 1%) und dann mit 5% Tilgung. Da kannst Du Dein Einkommen mit der richtigen Strategie fast halbieren.
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#16
(13-04-2021, 22:36)Alles-durch schrieb: Ließ Dich in die Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt ein. Dort steht alles über Unterhalt drin. Der einfachtste Weg Dich arm zu rechnen ist die Altersvorsorge.

Tilgungen von Immobilienkrediten sind ein guter Weg. Da muss man nicht unbedingt was neues kaufen. Renovieren geht auch. Ggf. haben Deine Eltern was zu vererben, schenken Dir bereits etwas und Du investierst da schon mal in die Badrenovierung oder was einem so einfällt.

Ein zinsloser Kredit von den Eltern oder von der Bank (rd. 1%) und dann mit 5% Tilgung. Da kannst Du Dein Einkommen mit der richtigen Strategie fast halbieren.

Auf die Hälfte? Altervorsorge kann man doch nur bis max 4% des Bruttos "absetzen". Ein Problem ist auch dass ich mit meiner neuen Partnerin zusammenwohne, dh diese muss ich auch angeben. Ansonsten hab ich noch monatlich 130€ Bafög.

Laut meiner Rechnung komme ich auf das:

2.874,81 € Netto

-130,00 € Bafög
-184,69 € Altersvorsorge (4% vom Brutto)
-143,74 € Pauschale (5% vom Netto)
=
2.416,38 €  bereinigtes Netto

-1.440,00 € Selbstbehalt 4 Stufe der DD Tabelle (+1 berücksichtigt, da nur 1 Kind, -10% da mit Partnerin zusammen wohnend)
=
976,38 € Mein bereinigtes Einkommen abzl. Selbstbehalt

608€  DD Tabelle - 1/2 Kindergeld

dementsprechend zu zahlen:
498,50 €

hat noch jemand zufällig eine Idee kreativ zu werden? habe noch 2 Wochen bis zur Abgabe. Wir sind für ziemlich alle Aktionen offen außer es geht extrem ins Illegale. (Auswandern und Hartz4 außen vor gelassen)

Viele Grüße
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#17
Du hast die 5% pauschale für Arbeitsaufwendungen angesetzt. Gibt es hier eine Möglichkeit auf Basis tatsächlicher Kosten einen höheren Betrag für Werbungskosten anzusetzen z.B. über Fahrtkosten zur Arbeitsstätte oder Kosten für Home Office?

Vielleicht noch schnell eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen (aber nur, wenn du mit dem Betrag tatsächlich eine DT-Stufe nach unten rutscht), und dann bei nächster Gelegenheit wieder stornieren.
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#18
(13-04-2021, 22:36)Alles-durch schrieb: Ließ Dich in die Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt ein. Dort steht alles über Unterhalt drin. Der einfachtste Weg Dich arm zu rechnen ist die Altersvorsorge.

Tilgungen von Immobilienkrediten sind ein guter Weg. Da muss man nicht unbedingt was neues kaufen. Renovieren geht auch. Ggf. haben Deine Eltern was zu vererben, schenken Dir bereits etwas und Du investierst da schon mal in die Badrenovierung oder was einem so einfällt.

Ein zinsloser Kredit von den Eltern oder von der Bank (rd. 1%) und dann mit 5% Tilgung. Da kannst Du Dein Einkommen mit der richtigen Strategie fast halbieren.

Wie weise ich das mit dem Privatkredit von den Eltern nach? Müssen die Zahlungen schriftlich sein? Ich will ETF Sparpläne machen, damit ich  was vorzeigen kann beim sparen.

Vielen Dank.
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#19
Kredite sind nur bei zwingenden, unentziehbaren Belastungen (nach sehr enger Definition) relevant. Und auch nur wenn trotzdem mindestens Mindestunterhalt bezahlt wird und keine sonstigen Obliegenheiten verletzt wurden.

Ohne Nachweise läuft natürlich sowieso nix, ist ja klar. Du kannst nicht irgendwelche Kreditbelastungen für einen Kredit der Eltern behaupten. Dazu werden deine Eltern etwas schriftlich sagen müssen und wirst Zahlungen in beiden Richtungen belegen müssen. Es wird trotzdem angezweifelt werden.

Grundsätzlich halte ich Kredite als Unterhaltspflichtiger für brandgefährlich. Das Risiko ist viel zu hoch, dass etwas nicht anerkannt wird und dann hängst du mit Zahlungen drin, die dir die letzte Luft abwürgen. Dann kommt nur noch der Zusammenbruch.
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#20
(18-04-2021, 13:51)p__ schrieb: Kredite sind nur bei zwingenden, unentziehbaren Belastungen (nach sehr enger Definition) relevant. Und auch nur wenn trotzdem mindestens Mindestunterhalt bezahlt wird und keine sonstigen Obliegenheiten verletzt wurden.

Ohne Nachweise läuft natürlich sowieso nix, ist ja klar. Du kannst nicht irgendwelche Kreditbelastungen für einen Kredit der Eltern behaupten. Dazu werden deine Eltern etwas schriftlich sagen müssen und wirst Zahlungen in beiden Richtungen belegen müssen. Es wird trotzdem angezweifelt werden.

Grundsätzlich halte ich Kredite als Unterhaltspflichtiger für brandgefährlich. Das Risiko ist viel zu hoch, dass etwas nicht anerkannt wird und dann hängst du mit Zahlungen drin, die dir die letzte Luft abwürgen. Dann kommt nur noch der Zusammenbruch.

Es geht um die Alterssicherung. Wegen einer Gesetzesänderung musste ich die Sache machen, da es später nachteilig für mich geworden wäre. Meine Eltern haben das Geld tatsächlich bezahlt. Ich kanns nachweisen. Es geht mir um die Rückzahlungen.
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#21
Ja, Alterssicherung ist ja okay, aber Du und Andere bringen nun wieder "Kredite" ins Spiel, dafür gilt meine Aussage: Schwierig bis unmöglich. Nicht nur aus einem Grund, sondern aus Mehreren.

Eine private Altersvorsorge ist demgegenüber kein Kredit, sondern ein zweckgebundener Vermögensaufbau.
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