15-04-2021, 14:07
Trotzdem, du bist im letzten Drittel der Unterhaltspflicht. Die geht zwar über die Volljährigkeit hinaus, aber dann ab Nichtprivilegierung nicht mehr mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit, ein ALG-2 Bezug muss dann nicht mehr gerechtfertigt werden.
Verdient die Mutter viel? Wenn ja, wäre auch zu prüfen ob sie einen Teil oder alles der Barunterhaltspflicht zu tragen hat. Und auch wenn du keinen Kontakt hast, die Zeugnisse solltest dir vorweisen lassen. Es könnte ja auch sein, dass das saubere Töchterlein früher als gedacht gar nicht mehr zur Schule geht, sondern lieber mit Mbele, Koks-Kevin und Abdullah am Bahnhof rumhängt. Gestörte Familienverhältnisse ergeben oft gestörte Kinder. Wer nicht zur Schule geht und keine Ausbildung macht, verliert den Unterhaltsanspruch.
Gib Auskunft in Prosaform wie schon erwähnt. Sag, dass du den Fragebogen nicht verstehst, aber gerne bereit bist, auf alle Nachfragen nach bestem Wissen zu antworten. Mach keine Spiele mit Kaffeeflecken & Co, du musst immer zwischen Bemühung und Verdummung liegen.
Verdient die Mutter viel? Wenn ja, wäre auch zu prüfen ob sie einen Teil oder alles der Barunterhaltspflicht zu tragen hat. Und auch wenn du keinen Kontakt hast, die Zeugnisse solltest dir vorweisen lassen. Es könnte ja auch sein, dass das saubere Töchterlein früher als gedacht gar nicht mehr zur Schule geht, sondern lieber mit Mbele, Koks-Kevin und Abdullah am Bahnhof rumhängt. Gestörte Familienverhältnisse ergeben oft gestörte Kinder. Wer nicht zur Schule geht und keine Ausbildung macht, verliert den Unterhaltsanspruch.
Gib Auskunft in Prosaform wie schon erwähnt. Sag, dass du den Fragebogen nicht verstehst, aber gerne bereit bist, auf alle Nachfragen nach bestem Wissen zu antworten. Mach keine Spiele mit Kaffeeflecken & Co, du musst immer zwischen Bemühung und Verdummung liegen.