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drohende gerichtliche Auseinandersetzung
#1
Liebes Forum,


seit geraumer Zeit stiller Mitleser, jetzt wird es konkret, darum habe ich mich angemeldet.

Kurze Einleitung:

1 Kind (3 1/2), nie verheiratet, Vaterschaft anerkannt, kein geteilites Sorgerecht, regelmäßiger Umgang, eigentlich guter Verhältnis zur Mutter ("eigentlich", da diese wohl an einer histrionischen Persönlichkeitsstörung leidet und darum macht, was sie will). Trennung meinerseits VOR Geburt des Kindes, Beziehung dauerte vor Schwangerscharft nur 3 Monate. Danach dreht Mutter zum ersten Mal durch (Kardinalfehler, sie zu verlassen!) --> ich beantrage gemeinsame Sorge (um sie zu "ärgern", aber auch, um wirklichen Schaden vom Kind abzuwenden). Massiver Gegenschlag durch wohl sehr kompetente, sehr skrupellose Anwältin (Name per PN erlaubt?) --> ich mache Rückzieher (ziehe Antrag zurück, bevor mich Schriftsatz der Gegenseite erreicht hat, Begründung "des Kindes wegen" liegt schriftlich bei Gericht. Den massiven Anschuldigungen durch die gegnerische Anwältin habe ich in einem letzten Schreiben ans Amtsgericht widersprochen), weil ich diese Schlammschlacht nicht will, sie dann ebenfalls (war denke ich "nett" von ihr - unter diesen Umständen hätte ich keine Chance gehabt; Zusatzbemerkung: wir hatten einen "Vermittlungstermin" beim JA, da kippte die Stimmung relativ schnell gegen sie. Soviel zum Thema "Dummheit" / "Widersprüchlichkeit" / "Glaubwürdigkeit") --> Mutter will mir Kind nicht entfremden, alles gut, regelmäßiger (belegter) Umgang über das Mindestmaß hinaus --> sie neue Beziehung, alles noch besser, Kind viel bei mir --> Trennung, sie baggert an mich hin (sie sieht aber auch gut aus! Ist nur leider strohdumm und manipulativ) --> ich gehe drauf ein, neuerliche Beziehung (bezüglich ihrer Beschuldigungen im Schriftsatz zum ersten Sorgerechtsstreit war das wohl ein "Fehler", mit so einem Monster wie mir nochmal was anzufangen?) --> nach 6 Monaten alles hin (ich hätte es wissen müssen), aber sie trennt sich "offiziell" (will aber eigentlich zu mir zurück) --> alles gut, wieder regelmäßiger Umgang, erhalte sogar ein Geburtstagsgeschenk "von meinem Sohn" --> lerne eine neue Frau kennen, die mich umhaut, KM kriegt es mit --> seitdem dreht sie durch (sie entzieht mir das Kind nicht, zieht die Daumenschrauben aber immer enger an)

1. Was tun?
Es ist durchaus anzunehmen, dass sie sich wieder beruhigt, wenn sie die Trennung mal verarbeitet hat (vielleicht also nie) oder wenn ein neuer Macker kommt, dessen Aufmerksamkeit sie lieber will als meine (schwer, aber kann passieren).

1.1 Gretchenfrage: warten oder handeln? "Angst nehmen" als Taktik oder parabellum?
1.2 Laut einer anwaltlichen Erstberatung sinken die Chancen aufs Sorgerecht von "Jahr zu Jahr" (Begründung: Kind ist es iwann "gewöhnt", dass nur KM entscheidet). Dann sei es erst wieder "möglich", wenn Kind selber aussagen kann (so ab 11/12). Wahr oder unwahr?
1.3 Eigentlich interessiert mich das Sorgerecht nicht sonderlich. Wenn's "hart auf hart" kommt, wäre ja eine gerichtliche Umgangsregelung das eigentliche Ziel. Chancen, dass alles "so bleibt, wie es war"? Chancen, dass sie "machen kann, was sie will"?
1.4 Alle bisherigen Termine sind durch einen gemeinsamen virtuellen Kalender sowie Zeugen bestätigt – Anwältin meinte "das reicht" als Beweis. Oder soll ich noch nachlegen, um alles "wasserdichter" zu machen?
1.5 Sie behauptet auch immer wieder, sie würde mir das Kind "niemals wegnehmen" wollen, ist auch eigentlich viel zu faul, um alles alleine zu machen. Darauf vertrauen? Vielleicht sie eher mal alleine machen lassen und beim Scheitern zusehen, bis sie wiederkommt? Oder im Zweifelsfall keine gute Idee? (wir wohnen circa 4km Luftlinie auseinander, wegziehen wird sie nicht --> zu faul).
1.6 Die derzeitige Umgangsregelung (jedes zweite WE von Freitag bis Sonntag) wurde von ihr schriftlich (E-Mail) formuliert und von mir bestätigt. Bringt das was? Oder kann sie trotzdem "kürzen" und machen, was sie will?

2. Sie hat Angst
Eigentlich passiert das alles gerade nur, weil sie Angst hat, als Mutter "entsorgt" zu werden (ob sie weiß, dass das unmöglich ist, kann ich schwer einschätzen: einerseits müsste sie sich rein objektiv diese Sorge nicht machen. Andererseits ist Objektivität ein Fremdwort für sie.)
2.1 Weil sie Angst hat, macht sie Fehler: ihre Mails sind widersprüchlich, und zwar auf eine Art und Weise, die noch dem Dümmsten auffallen würde. Sie verschriftlich ihre Eifersucht, erzählt verschiedenen Leuten verschiedene Stories usw. Inwieweit lässt sich das nutzen?
2.2 Weil sie Angst hat, war sie sicherlich schon beim Anwalt: sie besteht auf Schriftverkehr seit Neustem (in meinem Kopf wäre die Begründung, dass sie vor Gericht argumentieren wird, wie schlecht unser Verhältnis ist und man das Sorgerecht deshalb nicht teilen kann). Bietet beispielsweise die Grundlage "einseitig gewünschter Schriftverkehr" Raum für eine derartige Argumentation?
2.3 Worauf noch achten? (Welche Infos braucht ihr noch, um diese Frage zu beantworten?)

3. Geld
Sie hat auf Betreuungsunterhalt (weitgehend) verzichtet. Ich habe ihr 500€/Monat überwiesen, ~900€ wären es gewesen. Sie arbeitet immer mehr. Aber als ich kurz nach seinem dritten Geburtstag das Thema Geld mal gewagt habe anzuschneiden: Kernschmelze. Ich zahle die 500€ jetzt erstmal weiter (Anwaltliche Beratung: viel weniger würde es eh nicht werden, aber so ab 4J kann man dann auf DDorfer-Tabelle gehen). Kein Titel. Keine schriftliche Vereinbarung.
3.1 Zahlen und den Mund halten? Oder mucken? Wie am Besten vorgehen?
3.2 Was ist mit Rückforderungen? Welche Rechte hat sie? Anwältin: irgendein Geschwurbsel, aus dem ich verstanden habe, dass sie max. 12 Monate rückwirkend Geld bekommen würde. Aber ganz verstanden habe ich es nicht.
3.3 Verständnisfrage Düsseldorfer Tabelle: sollte es einen Titel geben, wäre der immer (gehaltsangepasst natürlich) gleich den Sätzen aus der Tabelle? Es gibt da ja schon die Bemerkung, dass das u.U. "angepasst" werden kann? Wenn es Anpassungen individueller Art gibt: wann kommen die zum Tragen?

Das wär's erstmal. Gerne Rück- und Verständnisfragen, falls etwas unklar ist.
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#2
Zum Sorgerecht: Richtig wäre gewesen, die Zeit der wiederaufgewärmten Beziehung für die gemeinsame Sorge zu nutzen. Schatz, komm, wir gehen jetzt endlich mal zum Jugendamt. Vorbei. Jetzt die gemeinsame Sorge zu beantragen kannst du freilich machen. Das ist schnell und einfach, Anwalt brauchst du nicht. Bringt aber nicht viel, weder die gemeinsame Sorge noch das Verfahren. Die Ex wird schäumen, aber was solls? Sie scheint sowieso immer wieder durchzudrehen und sich dann wieder zu beruhigen. Auf agressive Anwaltsschreiben des Exenanwalts antwortet man gar nicht. Du wirst nicht viel gewinnen und kannst nicht viel verlieren, was nicht sowieso schon kaputt ist. Bei solchen Exen kommen sowieso immer wieder Probleme und deine Beziehung zum Kind könnte ein kürzeres Verfallsdatum haben wie du jetzt noch denkst.

Zum Umgang: Ist unabhängig vom Sorgerecht. Eine Zusage der Ex, eine gemeinsame und praktizierte Vereinbarung gilt erstmal. Wird sie gebrochen, kannst du klagen und kriegst sie vermutlich sogar gerichtlich bestätigt. Vor allem, weil es sowieso nur Standardumgang ist. Was dir aber nichts nutzt. Denn die Durchsetzung von Umgang ist auch im Jahre 2021 in Deutschland in der Praxis schwierig bis unmöglich. Blockiert die Mutti, guckst du in die Röhre. Aber nicht youtube, sondern die Hohle.
Nebenbei, nur alle zwei Wochen, das ist viel zu wenig für ein kleines Kind.

Zum Geld: Eure genauen Verhältnisse sind unbekannt. Wenn der Anwalt sagt, viel weniger würde es nicht werden, bleib dabei. Führe keine teuren Gefechte, die dasselbe ergeben was vorher schon der Fall war. Unterhaltsverfahren sind teuer, da Anwaltspflicht. Unterhalt für die Vergangenheit siehe §1613 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1613.html

3.3. verstehe ich nicht. In einem Titel steht das, was du eben unterschrieben hast oder zu was du verurteilst wurdest. Natürlich kann sich das ändern. Alle zwei Jahre musst du auf Aufforderung komplette Auskunft über deine finanzielles Dasein geben und dann kann es sein, dass mehr gefordert wird, dass eine Erhöhung verlangt wird und du wird aufgefordert, einen Titel zu unterzeichnen der eine höhere Tabellenstufe oder einen höheren Betrag beinhaltet.

Vorsicht mit deiner neuen Bekanntschaft. Verfall nicht auf das AMIGA-Syndrom. Es gilt nicht "Aber Meine ist ganz anders", sondern "Alle sind ähnlich". Willst du nochmal pflichtig werden, nochmal 25 Jahre anhängen? Dann eifrig voran :-)
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#3
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Zum Sorgerecht: also wäre das nur gangbar, wenn ich sie "nerven" wollen würde? Wenig Interesse - ich will meine Ruhe haben.
Zum Umgang: mir ist es eigentlich ganz Recht so. Wir hatten vorher noch den Mittwoch-Donnerstag jede Woche dazu, was für mich viel Stress bedeutet hat. Seit sie von meiner neuen Freudin weiß gestrichen.
Zum Geld: was ist mit Nachforderungen aus der Betreuungszeit?
Zu 3.3.: dass ich alle zwei Jahre offenlegen muss, ist mir bekannt. Es geht um Folgendes: kann ein Gericht mich zu "mehr" verurteilen, als laut DDorfer-Tabelle ansteht (nachdem alles offengelegt und errechnet worden ist)? Und wenn ja: mit welcher Begründung?

Danke für die ersten Einschätzungen!

Nachtrag zu "was bezüglich Sorgerecht richtig gewesen wäre": das ist mir schon klar. Hätte sie aber nicht gemacht. No way. Sonst hätte ich's getan. Sie ist zwar dumm, aber raffiniert.

P.S.: was ist mit meinen anderen Punkten? Irrelevant?

Okay, Hinweis Geld gelesen - sorry, erst nicht gesehen:

konkret hat sie mich im Oktober 2018 aufgefordert, offenzulegen. Habe ich gemacht - passiert ist nichts. Greift hier die Dreijahresregel? Meine Anwältin meinte: nein.
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#4
Es gibt zwei Wege zum gemeinsamen Sorgerecht:
1. Sie unterschreibt freiwillig im Jugendamt, beurkundet ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge. Und du natürlich auch. Also eine "übereinstimmende Sorgerechtserklärung".
2. Du gehst vor Gericht und klagst dich erfolgreich in die gemeinsame Sorge hinein.

Bei den Regeln für Unterhalt für die Vergangenheit gibt es keinen Unterschied, ob es Kindesunterhalt oder Betreuungsunterhalt oder sonst ein Unterhalt ist. Demnach sind alle spätere Forderungen nur unter den engen Voraussetzungen des §1613 BGB möglich. Wie du siehst, ist es schwierig, nachträglich noch was zu fordern.

Das Gericht ist völlig frei, dich zu beliebigen Unterhaltshöhen zu verknacken. Begründungen gibt es gefühlt tausende. Deine Kalkulationsgrundlage sollte aber erst einmal die Düsseldorfer Tabelle sein. Bei Forderungen, die niedriger sind solltest du einen Gerichtsgang vermeiden und bei Forderungen, die höher sind kannst du es auf eine Klage ankommen lassen. Es gibt da in keine Richtung Sicherheiten, nur Wahrscheinlichkeiten, Risikokalkulation, Wahl der optimal erscheinenden Weges.
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#5
Weg 1: kann man natürlich vergessen. Sie hält vom alleinigen Sorgerecht wahnsinnig viel. Als sie einen neuen Freund hatte, war sie beinahe mal soweit. Aber ob das nochmal passiert, werden wir sehen.
Weg 2: wie oben geschrieben, wird sie versuchen, sich dahingehend eine Argumentationskette zurechtzulegen, um die gemeinsame Sorge im Zweifelsfall zu verhindern. Wie ich schon sagte, hat sie Angst, dass ich jetzt das Sorgerecht beantrage, weshalb sie wohl tut, was sie tut: Kommunikation nur noch schriftlich und innerhalb dieser Schriftform wird sie nicht müde zu beurteilen, wie "schlecht" unser Verhältnis doch ist.
Dazu meine Frage: ist das zielführend? Was tue ich im Zweifelsfall dagegen? Wie läuft so etwas überhaupt ab? Welche Belege werden vom Gericht beachtet, um ein "gutes" bzw. ein "schlechtes" Verhältnis zu begründen?
Falls der Nachtrag zum Geld und Nachforderungen nicht gelesen wurde: sie hat nach Einkommensauskunft verlangt im Oktober 2018 und diese auch erhalten - passiert ist nichts. Reicht das, um Ansprüche 3 Jahre rückwirkend geltend zu machen oder braucht es dafür "mehr" (Titel, Festlegung, etc.)?
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#6
Wenn nach einer vollständigen Auskunftserteilung keine weitere Forderungen kommen, ist das Thema Unterhalt für vergangene Zeiträume gegessen. Ein Anspruch muss auch durchgesetzt werden und kann nicht endlos in der Schwebe gehalten werden. Anders wärs, wenn ein Verfahren anhängig wäre und das sich verzögert.

Zum Sorgerecht hast du die falschen Vorstellungen. Ich war deswegen auch vor Gericht. Mit einem kurzen Satz im Antrag. Die Ex schrieb über zehn Seiten, die ich nie gelesen habe und der Richter auch nicht. Es geht da nicht um flammende Plädoyers, wer der bessere Elterteil ist und warum der Andere ein gemeiner Bösling ist. Damit macht man sich lächerlich. Auch dann, wenn man immer das Kind als Begründung hernimmt. Der hat das Baby fallen lassen! Der hat am X.X.XXXX vergessen, das KInd vom Kindergarten abzuholen! Pfft.

Ihr habt euch auf Umgang geeignet, ihr habt euch auf Unterhalt geeinigt (kein Verfahren deshalb geführt), ihr könnt irgendwie miteinander kommunizieren, es gibt keine Strittigkeit bezüglich des Aufenthalts. Deshalb stehen die Chancen gar nicht so schlecht, dass ein Richter das gemeinsame Sorgerecht aussprechen würde. Merke: Das gemeinsame Sorgerecht gibts vor allem dann, wenn es keine Wirkung hat, keine Anwendung.

Mit zunehmender Zeitdauer ab Geburt steigt meistens auch die Strittigkeit der Trennungseltern, Abbrüche, Ärger, Dissens. Deshalb könnte man schon sagen, dass die Chancen auf gemeinsame Sorge dann ebenso sinken. Das ist aber eine statistische Aussage, die nichts über deinen Fall aussagt.
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#7
(15-05-2021, 14:02)p__ schrieb: Wenn nach einer vollständigen Auskunftserteilung keine weitere Forderungen kommen, ist das Thema Unterhalt für vergangene Zeiträume gegessen. Ein Anspruch muss auch durchgesetzt werden und kann nicht endlos in der Schwebe gehalten werden. Anders wärs, wenn ein Verfahren anhängig wäre und das sich verzögert.

Kein Verfahren anhängig - gut zu wissen.


(15-05-2021, 14:02)p__ schrieb: Zum Sorgerecht hast du die falschen Vorstellungen. Ich war deswegen auch vor Gericht. Mit einem kurzen Satz im Antrag. Die Ex schrieb über zehn Seiten, die ich nie gelesen habe und der Richter auch nicht. Es geht da nicht um flammende Plädoyers, wer der bessere Elterteil ist und warum der Andere ein gemeiner Bösling ist. Damit macht man sich lächerlich. Auch dann, wenn man immer das Kind als Begründung hernimmt. Der hat das Baby fallen lassen! Der hat am X.X.XXXX vergessen, das KInd vom Kindergarten abzuholen! Pfft.

Frage hierzu: warum existiert dann der ganze Zirkus? Warum arbeiten Anwälte von Kindsmüttern akribische Schriftsätze aus, in denen Kübel von Dreck über den Vater geschüttet werden? Warum gibt es Gerichte, die Drogentests anordnen? Warum gibt es "schwierige Fälle", die bis vor's OLG verhandelt werden? Wie passt das zusammen?


(15-05-2021, 14:02)p__ schrieb: Ihr habt euch auf Umgang geeignet, ihr habt euch auf Unterhalt geeinigt (kein Verfahren deshalb geführt), ihr könnt irgendwie miteinander kommunizieren, es gibt keine Strittigkeit bezüglich des Aufenthalts. Deshalb stehen die Chancen gar nicht so schlecht, dass ein Richter das gemeinsame Sorgerecht aussprechen würde. Merke: Das gemeinsame Sorgerecht gibts vor allem dann, wenn es keine Wirkung hat, keine Anwendung.

Frage hierzu: wie habe ich mir das am konkreten Fall vorzustellen? Mal angenommen, ich beantrage Sorgerecht - da wird die KM doch genau das tun: sagen, ich zahle zu wenig, mir den Umgang erschweren und auch hier einen Streit provozieren, etc. Sind wir dann nicht genau an dem Punkt - wenn es dann zur Sorgerechtsverhandlung kommt - dass das Verhältnis genauso "schlecht" ist, wie es nicht sein sollte (weil eben nirgendwo Einigung)?


(15-05-2021, 14:02)p__ schrieb: Mit zunehmender Zeitdauer ab Geburt steigt meistens auch die Strittigkeit der Trennungseltern, Abbrüche, Ärger, Dissens. Deshalb könnte man schon sagen, dass die Chancen auf gemeinsame Sorge dann ebenso sinken. Das ist aber eine statistische Aussage, die nichts über deinen Fall aussagt.

Verstanden.
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#8
(16-05-2021, 11:32)Huhnlus schrieb: Frage hierzu: warum existiert dann der ganze Zirkus? Warum arbeiten Anwälte von Kindsmüttern akribische Schriftsätze aus, in denen Kübel von Dreck über den Vater geschüttet werden? Warum gibt es Gerichte, die Drogentests anordnen? Warum gibt es "schwierige Fälle", die bis vor's OLG verhandelt werden? Wie passt das zusammen?

Der Zirkus existiert, weil viele dran verdienen. Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Zugang nichtehelicher Väter gegen den erklärten Willen Deutschlands Regierung zum Sorgerecht erzwungen hat und das die minimalste Lösung ist, die die Väter trotzdem am meisten entrechtet. Ein Kartell der Blockparteien hält Deutschland eisern in der familienrechtlichen Steinzeit.

Für diese Schriftsätze kasssieren die Anwälte viel Geld, deswegen entstehen sie. Trotzdem sind ein Verfahren zum gemeinsamen Sorgerecht kein Umgangsverfahren, kein Verfahren zur Frage wo das Kind lebt, kein Verfahren zur Klärung der Frage, wer der bessere Elternteil ist. In der Regel geht es vor Gericht nur um hinreichende Kommunikation zwischen den Eltern, einig müssen sie sich keineswegs in allen Punkten sein.

In der Verhandlung wird es auch nicht um kurzfristige Provokationen gehen, die nach Antragstellung stattgefunden haben.

Du hängst das Ganze viel zu hoch auf. Du überschätzst die Wirkung des gemeinsamen Sorgerechts, den Willen des Richters Schriftsätze zu lesen in denen es um gehässige Schüsse gegen den anderen Elternteil geht, den Ablauf im Sitzungszimmer.
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#9
Hallo,

Gemeinsames Sorgerecht (GSR)....
wenn Du das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht bekommen willst, dann solltest Du für diese Zeit alle anderen Konfliktpunkte ruhen lassen.
Man sollte z.B. nicht parallel ein Umgangs- oder Unterhaltsverfahren führen. Und man sollte allgemein eher wortkarg sein, um in keine Konfliktfalle hineinzurutschen.
Die Kommunikation beschränkst Du auf kindsbezogene, sachliche Themen ohne sich in andere Diskussionen zu verwickeln. Provoziert die Dame, dann sollte man zumindest bis zum Abschluss des Sorgeverfahrens, gelassen drüberstehen und weglächeln.

Bei Uneinigkeit kann Dir das Sorgerecht auch wieder entzogen werden.

Das Sorgerecht bringt Dir soviel, dass Du leichter an Infos kommst und auch mal zum Arzt, zum Kindergarten, zur Schule gehen kannst und mit allen Beteiligten Gespräche führen kannst.
Des Weiteren bringt das GSR Dich als Ansprech-/Betreuungspartner ins Spiel, wenn die Mutter mal frei drehen sollte und das Kind nicht mehr betreuen kann.

Umgangs- und Sorgerecht sind zwar zwei verschiedene paar Schuhe, aber ein gerichtlich vereinbartes/durchgesetzes Wechselmodells bzw. erweitertes Umgangsmodell ist meines Wissens nach ohne GSR nicht realisierbar.

Unterhalt....
(fast) alles ohne Titel ist im Grunde großes Glück.
Ein Titel ist Dein Sklavenpass. Ohne Sklavenpass lebt es sich besser.

Umgang...
Dein Umgang ist Standard, aber für ein kleines Kind sind 12 Tage Pause zu lang. Gerade weil ihr nur 4km auseinander wohnt, solltest Du überlegen mindestens einen weiteren Tag zwischen den Umgängen zu betreuen.

Freundin/Beziehung zur Mutter/Konflikte....
Ist Deine jetzige Freundin etwas ernstes? etwas langfristiges?
Die Beziehung zur Mutter war on/off. Kränke sie nicht, ansonsten ist sie nur auf Rache aus und bringt Dir nur Ärger.
Habe aber auch keine Angst vor ihrer möglichen (erneuten) Aggression, sondern nutze das für Dich. Das Gericht/Jugendamt solltest Du im erneuten Falle unbewiesener Behauptungen darauf hinweisen, dass die letzen Behauptungen von der Mutter sogar zurückgenommen (!) wurden. Das wird auch dieses Mal passieren, nachdem sie sich beruhigt hat.


Noch was strategisches zum GSR....

Bei manchen Müttern ist es sinnvoller das GSR nicht zu beantragen, sondern stattdessen dauerhaft das Damoklesschwert einer möglichen Beantragung über dem Kopf der Mutter schweben zu lassen.
Sie sind dadurch regelmäßig kooperativer :-)

Wenn Du hingegen das GSR hast, merkt so manche ängstliche Mutter, dass es so schlimm gar nicht ist. Aber Du bist dann eben Deinen (Angst-)Trumpf los...
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#10
(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: Hallo,



Gemeinsames Sorgerecht (GSR)....

wenn Du das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht bekommen willst, dann solltest Du für diese Zeit alle anderen Konfliktpunkte ruhen lassen.

Man sollte z.B. nicht parallel ein Umgangs- oder Unterhaltsverfahren führen. Und man sollte allgemein eher wortkarg sein, um in keine Konfliktfalle hineinzurutschen.

Die Kommunikation beschränkst Du auf kindsbezogene, sachliche Themen ohne sich in andere Diskussionen zu verwickeln. Provoziert die Dame, dann sollte man zumindest bis zum Abschluss des Sorgeverfahrens, gelassen drüberstehen und weglächeln.

Naja - wenn sie das parallel vom Zaun bricht - was sollte ich tun? Beispiel: ich beantrage Sorgerecht --> sie nimmt mir meinen Sohn erstmal weg, um den Druck auf mich zu erhöhen? Du meinst, dass man das dann geschehen lassen sollte in diesem Moment? Oder wie verstehe ich dich?

(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: Das Sorgerecht bringt Dir soviel, dass Du leichter an Infos kommst und auch mal zum Arzt, zum Kindergarten, zur Schule gehen kannst und mit allen Beteiligten Gespräche führen kannst.

Des Weiteren bringt das GSR Dich als Ansprech-/Betreuungspartner ins Spiel, wenn die Mutter mal frei drehen sollte und das Kind nicht mehr betreuen kann.


Umgangs- und Sorgerecht sind zwar zwei verschiedene paar Schuhe, aber ein gerichtlich vereinbartes/durchgesetzes Wechselmodells bzw. erweitertes Umgangsmodell ist meines Wissens nach ohne GSR nicht realisierbar.

Ach, die informiert mich schon. Bisher jedenfalls. Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr wird mir klar, dass es mir nicht ums gemeinsame Sorgerecht geht, sondern darum, der (gelebten / gefühlten) Allmacht der KM etwas entgegenzusetzen. Aber das ist eine schlechte Motivation. Das klappt sowieso nicht. Und wie p__ in einem anderen Thread geschrieben hat: das einzig fruchtvolle ist es wohl, das Schlachtfeld zu verlassen. Das fühlt sich unendlich schwer an, aber der Gedanke an ewigen weiteren Kampf zermürbt mich auch nur. Und wofür? Für welches Resultat? Dass man sein Leben lang mit der Vergangenheit beschäftigt ist? Ich weiß nicht...


(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: Unterhalt....

(fast) alles ohne Titel ist im Grunde großes Glück.

Ein Titel ist Dein Sklavenpass. Ohne Sklavenpass lebt es sich besser.

Ja, denke ich auch. Andererseits: stetes "Damoklesschwert" (wie du weiter unten in Bezug aufs Sorgerecht ausführst). Wenn ich nicht tue, was sie will, kann sie mich schließlich immer titulieren lassen.

(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: Umgang...

Dein Umgang ist Standard, aber für ein kleines Kind sind 12 Tage Pause zu lang. Gerade weil ihr nur 4km auseinander wohnt, solltest Du überlegen mindestens einen weiteren Tag zwischen den Umgängen zu betreuen.

Will sie ja zur Zeit nicht - und schneidet sich damit massiv ins eigene Fleisch. Sie ist faul und ziemlich bequem, liebt es, zu feiern und hat erkannt, dass ihr Kind nicht in der Lage ist, die innere Leere in ihr zu füllen (was sie aber niemals zugeben "darf").

(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: Freundin/Beziehung zur Mutter/Konflikte....

Ist Deine jetzige Freundin etwas ernstes? etwas langfristiges?

Die Beziehung zur Mutter war on/off. Kränke sie nicht, ansonsten ist sie nur auf Rache aus und bringt Dir nur Ärger.

Beziehung ist ernst - das spürt die KM und das stört sie ja so. Ich will sie da nicht kränken - im Gegenteil. Aber sie empfindet mein Glück beziehungsweise meine Umorientierung als Kränkung genug. Das ist ja zur Zeit das Problem. Vielleicht hört's irgendwann auf...

Noch etwas: ihre Unsicherheit mit ihrer Mutterrolle ist ein entscheidender Punkt. Siehe "innere Leere". Sie hat nicht viel im Leben - im Grunde genommen nichts. Deswegen kam nach der "Party-Phase" auch der Kinderwunsch. Und jetzt merkt sie eben, dass da nicht so viel zurückkommt, wie sie wohl dachte. Und dafür schämt sie sich. Und sie hat Angst, dass unser Sohn irgendwann zu ihr kommt und sagt "Papa und seine Neue sind soooooo toll, da will ich jetzt hin. Tschüss, Mama!" --> das ist natürlich Quatsch, aber bringt es etwas, das mal anzusprechen ("niemand will und wird dir etwas wegnehmen")? Oder wartet und hofft man, bis sich das (hoffentlich) von allein erledigt?


(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: Habe aber auch keine Angst vor ihrer möglichen (erneuten) Aggression, sondern nutze das für Dich. Das Gericht/Jugendamt solltest Du im erneuten Falle unbewiesener Behauptungen darauf hinweisen, dass die letzen Behauptungen von der Mutter sogar zurückgenommen (!) wurden. Das wird auch dieses Mal passieren, nachdem sie sich beruhigt hat.

Naja - "zurückgenommen". Ich habe den Sorgerechtsstreit ja beendet, indem ich den Antrag zurückgezogen habe. Sie hat halt danach wieder eine Beziehung mit mir geführt und sich bei den Beteiligten, die sie in die ganze Nummer mit reingezogen hat, entschuldigt. Aber eine schriftliche Rücknahme ihrer Vorwürfe liegt nicht vor.


(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: Noch was strategisches zum GSR....

Bei manchen Müttern ist es sinnvoller das GSR nicht zu beantragen, sondern stattdessen dauerhaft das Damoklesschwert einer möglichen Beantragung über dem Kopf der Mutter schweben zu lassen.
Sie sind dadurch regelmäßig kooperativer :-)

Wenn Du hingegen das GSR hast, merkt so manche ängstliche Mutter, dass es so schlimm gar nicht ist. Aber Du bist dann eben Deinen (Angst-)Trumpf los...

Siehe oben: das gilt ja andersrum auch. Aber wie gesagt: eigentlich habe ich auf das Alles keine Lust. Und ja: sie hängt das Sorgerecht wahnsinnig hoch auf und hat Angst. Auch das ist so ein Punkt: ich habe das Gefühl, mir ihre Ängste zu Eigen zu machen und die Dinge wichtig zu nehmen, die sie für wichtig hält. Eigentlich will ich aus ihrem Griff - darum geht's.

Noch eine Frage: gibt es Erfahrungen mit "Loslassen" hier? Ich meine: Klarheit herrscht in meinem Kopf. Klarheit darüber, dass die KM das alles nur macht, weil sie merkt, dass mein Sohn ihr letzter Druckpunkt ist. Klarheit darüber, dass ewiger Streit nichts besser macht. Und zuletzt Klarheit darüber, dass mein Sohn etwas von mir will - nicht umgekehrt: er will seinen Vater. Mein Leben gab es schon vor dem meines Sohnes, ich muss auch "ohne ihn" glücklich sein.

Nur: wie setzt man das um? Wie verbindet man Gedanken und Gefühle? Ich habe keine Lust zu kämpfen und weiß auch, dass es nirgendwo hin führt. Aber wie habt ihr das gemacht? Was hat euch geholfen, zu akzeptieren? Wie seid ihr damit umgegangen? Ich scheitere daran, die Theorie in die Praxis umzusetzen.
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#11
Erfahrungen mit loslassen gibts hier frei Haus im Kilopaket :-)
Du hast den Anfang schon ganz treffend formuliert, man weiss das es nirgendwohin führt, kann aber in der Praxis noch nicht die Konsequenz daraus ziehen.

Das kommt schon noch, wenn es so läuft wie es meistens läuft. Dann steigt der Frustpegel bei dir stetig an, bis du reif für die Notbremse bist.

Solltest du jetzt konsequent handeln wollen, dann brich wortlos alles ab und verbinde das mit vielen anderen Veränderungen und einer Neugestaltung deines Lebens. Es ist einfacher, viel abzuwerfen wie nur eines, nämlich die verkorkste Mutter-Kind-Sache. Das ist der richtige Zeitpunkt für einen Umzug, berufliche Veränderungen, für Dinge du du immer schon mal ausprobieren wolltest. Wer in Bewegung ist und neue Ufer anvisiert, kommt leichter von Verlusten der Vergangenheit los. Verluste sinds trotzdem, man kann solche Traumas nicht in heisse Luft auflösen. Aber man kann damit sehr wohl leben und manchmal sogar Energie daraus ziehen. Eine Flucht bringt eben auch in Schwung ;-)
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#12
(18-05-2021, 09:34)p__ schrieb: Solltest du jetzt konsequent handeln wollen, dann brich wortlos alles ab und verbinde das mit vielen anderen Veränderungen und einer Neugestaltung deines Lebens. Es ist einfacher, viel abzuwerfen wie nur eines, nämlich die verkorkste Mutter-Kind-Sache. Das ist der richtige Zeitpunkt für einen Umzug, berufliche Veränderungen, für Dinge du du immer schon mal ausprobieren wolltest. Wer in Bewegung ist und neue Ufer anvisiert, kommt leichter von Verlusten der Vergangenheit los. Verluste sinds trotzdem, man kann solche Traumas nicht in heisse Luft auflösen. Aber man kann damit sehr wohl leben und manchmal sogar Energie daraus ziehen. Eine Flucht bringt eben auch in Schwung ;-)

Ich will nicht erpressbar sein, das ist mal das Erste. Ich merke ja auch hier, dass ich mich auf die Gedankenwelt der KM einlasse. Für sie ist ihr Sohn "alles", einziger Lebensinhalt. Und diese Erzählung mache ich mir zu Eigen - ohne eigentlich recht zu wissen, warum. Ich überhöhe das Alles, weil sie das Alles überhöht - und das will ich nicht mehr.
Ich liebe meinen Sohn, so ist es nicht. Aber ich liebe mein Leben noch mehr. Ich kann ihm auch kein guter Vater sein, wenn ständig die willkürlich gestaltete Bedrohung der Mutter über Allem schwebt.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was in mir so eine Panik auslöst, so einen Drang nach Aktionismus.
Und ja: es fühlt sich sehr gut an, Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Ich bin 35 Jahre alt und will mir mein Leben nicht verderben lassen - nur weil die KM neidisch ist, dass ich im Gegensatz zu ihr ein Leben habe.
Also: streiten werde ich nicht, das habe ich abgehakt.
Empfehlt ihr irgendwelche Schritte, um (auch juristisch), zumindest "Zeichen" zu setzen, falls das mit dem Kindesentzug weitergehen sollte?
Oder einfach nur "wortlos raus"?
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#13
Das Optimum liegt meiner Ansicht nach in EINEM gerichtlichen Versuch (ohne Anwalt), wenn die Ex blockiert. Versuche dann, vor Gericht eine taugliche Umgangsregelung zu bekommen. Sollte die nicht eingehalten werden und die Ex weiter Dauerärger machen, bringt jeder weitere Schritt nur fortgesetzte Verluste. Dann sage: Ende, aus, vorbei. Du bist dann meist auch emotional so weit, dass der Abschied viel leichter fällt.

Es ist nicht die Mehrheit, aber es gibt durchaus Fälle in denen dieser eine Gerichtsgang die Situation verbessert. Manche Exen lassen sich om Richter beeindrucken oder von den angedrohten Ordnungsgelder (die aber nie vollstreckt werden). Damit kann man in 10-25% der Fälle noch eine positive Wende schaffen, jedenfalls für ein paar Jahre. Immerhin.
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#14
(18-05-2021, 09:54)p__ schrieb: Das Optimum liegt meiner Ansicht nach in EINEM gerichtlichen Versuch (ohne Anwalt), wenn die Ex blockiert. Versuche dann, vor Gericht eine taugliche Umgangsregelung zu bekommen. Sollte die nicht eingehalten werden und die Ex weiter Dauerärger machen, bringt jeder weitere Schritt nur fortgesetzte Verluste. Dann sage: Ende, aus, vorbei. Du bist dann meist auch emotional so weit, dass der Abschied viel leichter fällt.

Naja - kann auch ein Schuss ins eigene Knie sein - weil dann winkt der Titel. Ich kenne die Mutter ja. Schuldbewusstsein gibt's da nicht - stattdessen Opferabo. Also keine Ahnung. Als Zeichen für meinen Sohn wäre es vielleicht das Richtige. Allerdings kann es auch ein "richtiges" Zeichen sein, ihm vorzuleben, dass Menschlichkeit aus mehr besteht als aus Kampf. Dieser ständige Krieg, den die KM führen will, diese ständige Konfliktsituation, in der sie offensichtlich zu leben glaubt: das ist ja schon alles...Shice.

(18-05-2021, 09:54)p__ schrieb: Es ist nicht die Mehrheit, aber es gibt durchaus Fälle in denen dieser eine Gerichtsgang die Situation verbessert. Manche Exen lassen sich om Richter beeindrucken oder von den angedrohten Ordnungsgelder (die aber nie vollstreckt werden). Damit kann man in 10-25% der Fälle noch eine positive Wende schaffen, jedenfalls für ein paar Jahre. Immerhin.

Ja, keine Ahnung, das ist noch so ein Punkt: sie ist schon voller Ängste und irgendwo glaube ich auch, dass sie mit "dem Gesetz" lieber keine Konflikte haben will. Andererseits ist sie verrückt (Ignoranz + Dummheit) und denkt, ständig im Recht zu sein: es könnte damit also auch erst richtig losgehen.
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#15
Hallo Huhnlos,

mein primärer Eindruck:
Dir fehlt der nötige emotionale Abstand zur Mutter. Und Du verzettelst Dich in Kleinklein sowie in Unentschlossenheit.
Das ist kein Vorwurf - vielen Vätern geht es so.

Du solltest dich einfach nicht mehr mit der Mutter beschäftigen. Ihr Gefühlsleben geht Dich nichts mehr an.


(18-05-2021, 08:37)Huhnlus schrieb:
(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: Gemeinsames Sorgerecht (GSR)..... für diese Zeit alle anderen Konfliktpunkte ruhen lassen.
Naja - wenn sie das parallel vom Zaun bricht - was sollte ich tun? Beispiel: ich beantrage Sorgerecht --> sie nimmt mir meinen Sohn erstmal weg, um den Druck auf mich zu erhöhen? Du meinst, dass man das dann geschehen lassen sollte in diesem Moment? Oder wie verstehe ich dich?
Dann sagst Du, dass das fürs Kind traurig ist, Du aber -bis auf dieses eine Problem- ansonsten keine Probleme mit ihr hast. Du bist dir sicher, dass die Umgangsaussetzung nur temporär ist und willst ihr nichts Böses, weshalb Du auf Sanktionen verzichtest und stattdessen mit ihr darüber reden willst.
--> nach dem GSR-Beschluss kannst Du immer noch schießen. Du hast dann sogar umso mehr Munition, weil Du sagen kannst: "Ich habe doch so oft Gespräche angeboten. Aber jetzt muss ich auch mal ans Kind denken und den Umgang gerichtlich festlegen lassen."


(18-05-2021, 08:37)Huhnlus schrieb: Ach, die informiert mich schon.
Wenn dir das reicht. Kein Problem. Deine Entscheidung.


(18-05-2021, 08:37)Huhnlus schrieb: das einzig fruchtvolle ist es wohl, das Schlachtfeld zu verlassen. Das fühlt sich unendlich schwer an,
"unendlich schwer".... dann sollte man kein Schlachtfeld verlassen. Allerdings ist es vielleicht auch kein Schlachtfeld, wenn Du mit mehr emotionalen Abstand an die Sache rangehst.


(18-05-2021, 08:37)Huhnlus schrieb: Ja, denke ich auch. Andererseits: stetes "Damoklesschwert" (wie du weiter unten in Bezug aufs Sorgerecht ausführst). Wenn ich nicht tue, was sie will, kann sie mich schließlich immer titulieren lassen.
--> na und? Und Du wedelst dann mit einem möglichen Antrag GSR. Also seid ihr pari ! :-)
--> wenn sie titulieren will, dann wird es passieren. Sichtbar nervös werden ist dann erst recht schlecht. Abhaken ist besser. Sie hat dann ihre Munition eben "verschossen". Du bist dann nämlich "frei" in allen anderen Dingen.


(18-05-2021, 08:37)Huhnlus schrieb: Umgang...Will sie ja zur Zeit nicht - und schneidet sich damit massiv ins eigene Fleisch. Sie ist faul und ziemlich bequem, liebt es, zu feiern ....
--> locker bleiben. Geduld haben. Drüber stehen. Vernünftig verhandeln.
--> letztlich hat Du unter dieser Voraussetzung langfristig eine gewisse Machtpositon inne. Du wirst der Retter sein (wenn sie keinen anderen Typen findet, der das Kind unsorgt).

(18-05-2021, 08:37)Huhnlus schrieb: Tschüss, Mama!" --> das ist natürlich Quatsch, aber bringt es etwas, das mal anzusprechen ("niemand will und wird dir etwas wegnehmen")?
--> nie solltest Du das Wort "wegnehmen" sagen. Das weckt tiefe Ängste. Und Angst frisst Hirn.
--> sage ihr, dass Du froh bist, eine so gute Mutter für Dein Kind zu haben. Gut wäre, wenn Du das mit 1-2 Beispielen unterstreichen kannst. (fang aber nicht an zu grinsen)


(18-05-2021, 08:37)Huhnlus schrieb: Naja - "zurückgenommen". Ich habe den Sorgerechtsstreit ja beendet, indem ich den Antrag zurückgezogen habe. Sie hat halt danach wieder eine Beziehung mit mir geführt und sich bei den Beteiligten, die sie in die ganze Nummer mit reingezogen hat, entschuldigt. Aber eine schriftliche Rücknahme ihrer Vorwürfe liegt nicht vor.
--> dieses "Süppchen wärmst Du immer auf, wenn sie eskaliert.
--> ob schriftlich vorhanden oder nicht, ist egal. Die "Experten" werden sich "erinnern": Es gab Arbeit mit einer Frau, wo es dann doch alles nur harmlos war. Natürlich wird niemand die Frau maßregeln, aber ihre Dramatik wird immer weniger Wirkung zeigen.


(18-05-2021, 08:37)Huhnlus schrieb: Nur: wie setzt man das um? Wie verbindet man Gedanken und Gefühle? Ich habe keine Lust zu kämpfen und weiß auch, dass es nirgendwo hin führt. Aber wie habt ihr das gemacht? Was hat euch geholfen, zu akzeptieren? Wie seid ihr damit umgegangen? Ich scheitere daran, die Theorie in die Praxis umzusetzen.
ZUERST musst Du in dich gehen. Was willst Du? Was hat oberste Priorität? Mach eine Prioritätenliste.
Alles wirst Du nicht bekommen. Das ist klar. Und das ist sonst im Leben ja auch nicht anders.

Ich halte es z.B. für falsch, nicht um sein Kind zu kämpfen, weil man Angst vor dem Stress hat, aber dann alternativ an Trauer zugrunde geht.
"Loslassen" muss also auch von innen kommen.
Ebenso falsch wäre es, in solcher Art um sein Kind zu kämpfen, die einem alle Lebensenergie zunichte macht.
Ebenso solltest Du Deine jetzige Beziehung außenvor lassen. Zieh die "Neue" da nicht rein. So mancher Mann hat da schon sein bleues Wunder erlebt.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#16
(18-05-2021, 16:25)Ruckzuckmaschine schrieb: Hallo Huhnlos,


mein primärer Eindruck:

Dir fehlt der nötige emotionale Abstand zur Mutter. Und Du verzettelst Dich in Kleinklein sowie in Unentschlossenheit.

Das ist kein Vorwurf - vielen Vätern geht es so.


Du solltest dich einfach nicht mehr mit der Mutter beschäftigen. Ihr Gefühlsleben geht Dich nichts mehr an.

Ja, ist schon richtig analysiert. Ich bin ohnmächtig in der Hinsicht. Hin und hergeworfen zwischen "das packe ich alles nicht mehr und wenn ich hier so durch's Forum lese, nimmt das eh nie ein (gutes) Ende" sowie "das kann und will ich mir alles nicht mehr bieten lassen.

Wie verzettelt man sich denn nicht in "kleinklein"? Was ist überhaupt "kleinklein" und was ist wichtig? Und vor allem: was tut man dagegen, dass die Kindsmutter einen immer wieder reinziehen will? Denn das habe ich gemerkt: sie genießt ihre "Macht" über mich - und sie testet sie unentwegt.



(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: Dann sagst Du, dass das fürs Kind traurig ist, Du aber -bis auf dieses eine Problem- ansonsten keine Probleme mit ihr hast. Du bist dir sicher, dass die Umgangsaussetzung nur temporär ist und willst ihr nichts Böses, weshalb Du auf Sanktionen verzichtest und stattdessen mit ihr darüber reden willst.

--> nach dem GSR-Beschluss kannst Du immer noch schießen. Du hast dann sogar umso mehr Munition, weil Du sagen kannst: "Ich habe doch so oft Gespräche angeboten. Aber jetzt muss ich auch mal ans Kind denken und den Umgang gerichtlich festlegen lassen."

Mh - sie tut ja schon alles, um unser Verhältnis als so gestört wie nur möglich dastehen zu lassen. Verschriftlicht lauter Unsinn, gibt mir für Fantasievorkommnisse die Schuld, etc. Sie "riecht" etwas - und tut alles dafür "vorzubeugen". Allein wenn ich das mitkriege - wird mir schlecht. Ich habe auf dieses Niveau allein schon keine Lust.


(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: Wenn dir das reicht. Kein Problem. Deine Entscheidung.


Mh - um ehrlich zu sein hat es mir bisher gereicht. Sie trifft ja zugegebenermaßen auch nicht die dümmsten Entscheidungen. Das passt schon alles. Keine Ahnung. Hätte jetzt mit oder ohne Sorgerecht allen sorgerechtsrelevanten Entscheidungen, die bisher anstanden, zugestimmt. Weiß nicht. Das Gefühl, nicht zu "dürfen" verursacht vielleicht mehr Schmerz als das tatsächliche "nicht dürfen".


(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: "unendlich schwer".... dann sollte man kein Schlachtfeld verlassen. Allerdings ist es vielleicht auch kein Schlachtfeld, wenn Du mit mehr emotionalen Abstand an die Sache rangehst.


Es ist ein Schlachtfeld, weil ihr Leben ein Schlachtfeld ist. Das hat familiäre Gründe bei ihr, soziokulturelle. Was bedeutet "emotionaler Abstand" hinsichtlich einer Sache, zu der man naturgemäß keinen emotionalen Abstand hat? Und: habe ich den - warum sollte ich dann noch kämpfen? Und wofür?

(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: --> na und? Und Du wedelst dann mit einem möglichen Antrag GSR. Also seid ihr pari ! :-)

--> wenn sie titulieren will, dann wird es passieren. Sichtbar nervös werden ist dann erst recht schlecht. Abhaken ist besser. Sie hat dann ihre Munition eben "verschossen". Du bist dann nämlich "frei" in allen anderen Dingen.

Ja, das Finanzielle habe ich auch schon abgehakt, das ist einfach so. Es fühlt sich eben falsch an, außer zahlen nichts zu dürfen.



(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: --> locker bleiben. Geduld haben. Drüber stehen. Vernünftig verhandeln.

--> letztlich hat Du unter dieser Voraussetzung langfristig eine gewisse Machtpositon inne. Du wirst der Retter sein (wenn sie keinen anderen Typen findet, der das Kind unsorgt).

Versuche ich. Habe es erstmal hingenommen. Um ehrlich zu sein, ist es mir auch nicht unrecht so. Ich habe einen fordernden Beruf und ein ziemlich lebendiges Sozialleben. Meinen Sohn jeden Mittwoch aus der KiTa abholen, um 16h, einkaufen, ihn die Wohnung verwüsten lassen, ihn ins Bett bringen und am nächsten Morgen wieder zu KiTa --> ist ganz schön - aber schon auch anstrengend. Sei es wie es will: da habe ich nachgegeben.
Zum zweiten Punkt: diese Machtposition habe ich bzw. hatte ich. Gerade ist halt Corona und bis darauf, ihr Kind zu bespaßen, kann sie eh nicht viel machen. Drum geriert sie sich jetzt als Supermami.
Aber eigentlich ist ihr alles zu viel und wenn ich keine Zeit hatte, war es jemand aus meiner Familie.
Bei ihr daheim geht es da "zweckrationaler" zu...
Irgendwo "glaube" ich ihr auch (oder will ihr zumindest glauben), dass sie mir meinen Sohn nicht entziehen will. Sie weiß schon um die Wichtigkeit eines Vater-Sohn-Verhältnisses.
Wenn sie rot sieht, dreht sie halt völlig durch und findet immer eine Ausrede, warum das nicht ihre Schuld ist.
Im Zweifelsfall bin ich mir also nicht sicher, ob sie durch irgendeine Form von "Vernunft" gebremst wird. Bisher habe ich durch viele Nettigkeiten und Entspannungsversuche immer alles wieder irgendwie "hingebogen".


(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: --> nie solltest Du das Wort "wegnehmen" sagen. Das weckt tiefe Ängste. Und Angst frisst Hirn.

--> sage ihr, dass Du froh bist, eine so gute Mutter für Dein Kind zu haben. Gut wäre, wenn Du das mit 1-2 Beispielen unterstreichen kannst. (fang aber nicht an zu grinsen)


zu 1.) verstanden. Mit einer Einschränkung: damit Hirn gefressen werden kann, müsste erstmal welches da sein.
zu 2.) sage ich ihr ja sogar ab und zu - ist auch nicht völlig falsch. Ihr inneres "Verletzungskonto" hat halt weit stabileren und dauerhafteren Bestand.


(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: --> dieses "Süppchen wärmst Du immer auf, wenn sie eskaliert.

--> ob schriftlich vorhanden oder nicht, ist egal. Die "Experten" werden sich "erinnern": Es gab Arbeit mit einer Frau, wo es dann doch alles nur harmlos war. Natürlich wird niemand die Frau maßregeln, aber ihre Dramatik wird immer weniger Wirkung zeigen.

zu 1.) drum hat sie ja so eine Angst. Die Nummer kann sie nicht nochmal abziehen - und das weiß sie.
zu 2.) siehe erstens. Nur: andererseits lässt sie das nur noch bereitwilliger um sich schlagen. Wie man weiß, kämpfen angeschossene Tiere am wildesten.


(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: ZUERST musst Du in dich gehen. Was willst Du? Was hat oberste Priorität? Mach eine Prioritätenliste.

Alles wirst Du nicht bekommen. Das ist klar. Und das ist sonst im Leben ja auch nicht anders.

1.) das soll aufhören - ich will mein Leben zurück
2.) Meinem Sohn soll es gutgehen
3.) Rest

(18-05-2021, 03:20)Ruckzuckmaschine schrieb: Ich halte es z.B. für falsch, nicht um sein Kind zu kämpfen, weil man Angst vor dem Stress hat, aber dann alternativ an Trauer zugrunde geht.

"Loslassen" muss also auch von innen kommen.

Ebenso falsch wäre es, in solcher Art um sein Kind zu kämpfen, die einem alle Lebensenergie zunichte macht.

Ebenso solltest Du Deine jetzige Beziehung außenvor lassen. Zieh die "Neue" da nicht rein. So mancher Mann hat da schon sein bleues Wunder erlebt.

Woran ich zugrundegehe, weiß ich manchmal nicht. Momentan: an der Situation. Diese dämlichen, selbstgerechten, selbstherrlichen, belastenden E-Mails von ihr, ihre dämlichen Regeln, ihre dämlichen, unreflektierten Ansichten.
Ich mag einfach nicht mehr. Wie ich weiter oben geschrieben habe, habe ich viel im Leben - und auf nichts kann ich mich mehr konzentrieren, weil ständig dieser Unsinn in meinem Kopf rumspukt. Jetzt ist mal seit zwei Tagen Ruhe - und so langsam geht es mir besser. Dabei hält sich die Trauer, meinen Sohn nicht bei mir zu haben, ehrlich gesagt in Grenzen. Ob das ein Dauerzustand ist? Keine Ahnung. Ob die große Leere kommt, wenn es Wochen, Monate, Jahre werden? Keine Ahnung. Aber gerade bin ich einfach nur froh, damit nichts zu tun zu haben. Und damit geht es mir gut. Und das war in der Endphase unseres letzten Streits schon genauso.
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#17
(18-05-2021, 17:32)Huhnlus schrieb: 1.) das soll aufhören - ich will mein Leben zurück
2.) Meinem Sohn soll es gutgehen
3.) Rest
Das reicht so nicht. Du solltest mehr darüber nachdenken und Deine Prioritäten auch konkreter formulieren.

(18-05-2021, 17:32)Huhnlus schrieb: ..... Diese dämlichen, selbstgerechten, selbstherrlichen, belastenden E-Mails von ihr, ihre dämlichen Regeln, ihre dämlichen, unreflektierten Ansichten. .....

Nochmal: halte emotionalen Abstand!

Wenn Du Dir einen Krimi anschaust, glaubst Du ja hoffentlich auch nicht, dass Dich jemand jetzt wirklich umbringen wird. Die "belastenden" Emails sind zu 95% Schauspiel. Das Meiste darin geht Dich einfach nichts an.

Ich saß mal als Krönung mit 8 Frauen im Gerichtssaal (die hatten alle noch ihre Praktikantinnen dabei). Ich habe mir einfach schnatternde Hühner vorgestellt. Man darf nur nicht lachen. So bleibt man prima ruhig, überhört das Unwichtige und wirft in den Gacker-Pausen kurz sein konkretes Anliegen ein.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#18
(18-05-2021, 18:21)Ruckzuckmaschine schrieb: Das reicht so nicht. Du solltest mehr darüber nachdenken und Deine Prioritäten auch konkreter formulieren.

Okay, da muss ich nochmal in mich gehen.
Mein mittelfristiger Plan war - auch schon vor diesem ganzen Stress - ein Ortswechsel.
Wenn mein Sohn etwas älter ist (Schulalter). Ich wollte immer raus, habe das auch oft umgesetzt und will es noch.
Keine Ahnung, was mir das sagen soll: aber der Gedanke, mein restliches Leben "in der Vergangenheit" zu leben, nur um in der Nähe meines Kindes zu sein, hat mich jetzt nie so angesprochen.

(18-05-2021, 18:21)Ruckzuckmaschine schrieb: Nochmal: halte emotionalen Abstand!

Wenn Du Dir einen Krimi anschaust, glaubst Du ja hoffentlich auch nicht, dass Dich jemand jetzt wirklich umbringen wird. Die "belastenden" Emails sind zu 95% Schauspiel. Das Meiste darin geht Dich einfach nichts an.

Ich saß mal als Krönung mit 8 Frauen im Gerichtssaal (die hatten alle noch ihre Praktikantinnen dabei). Ich habe mir einfach schnatternde Hühner vorgestellt. Man darf nur nicht lachen. So bleibt man prima ruhig, überhört das Unwichtige und wirft in den Gacker-Pausen kurz sein konkretes Anliegen ein.

Was geht mich denn etwas an? Wenn mir mal jemand sagen könnte, wie so ein Sorgerechtsprozess abläuft, was bei Gericht tatsächlich passiert, wie eine Umgangsverhandlung abläuft, was da passiert - das würde mir schon sehr helfen.
Worauf kommt es an? Was ist wichtig - was unwichtig? Und welche Fehler darf ich im Vorfeld nicht machen?
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#19
Es ist nur eins ganz sicher, egal was bei Gericht beschlossen wird, gegen den Willen der Kindbesitzerin wird in Deutschland NICHTS durchgesetzt. Punkt und aus. Sie hat die Macht, das Urteil ist in der Praxis das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wird. Es steht und faellt alles mit der Kindbesitzerin.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#20
(20-05-2021, 10:41)kay schrieb: Es ist nur eins ganz sicher, egal was bei Gericht beschlossen wird, gegen den Willen der Kindbesitzerin wird in Deutschland NICHTS durchgesetzt. Punkt und aus. Sie hat die Macht, das Urteil ist in der Praxis das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wird. Es steht und faellt alles mit der Kindbesitzerin.

Warum es hier nicht ausschließlich um die psychische Unterstützung entsorgter Väter geht, erschließt sich mir dann allerdings nicht?
Es gibt ja auch Gerichtsentscheide, die Wirkung zeigen? Ich habe einige Bekannte in meinem Umfeld, die sich erbittert streiten mussten um Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt. Ein Freund, der sich selbst in die Psychiatrie hat einliefern lassen und nachweislich suizidal war - die Mutter hat alles versucht, das Sorgerecht zu entziehen und die Kinder wegzunehmen, ihr Bruder ist sogar Familienrechtsanwalt und kaspert alles umsonst für sie ab: sie ist auf jeder Ebene gescheitert und der Vater sieht seine Kinder regelmäßig - noch dazu hat er auch das Sorgerecht nicht verloren.
Klar - er verliert sich in gerichtlichen Scharmützeln, außer dem Kampf um die Kinder ist ihm nichts geblieben und es stellt sich die Frage, ob es das alles wert ist.
Aber mit den sich hier teilweise auftuenden Widersprüchen komme ich ehrlich gesagt nur schwer zurecht: wenn das alles so eindeutig ist, warum kämpft auch nur einer von euch?

Und jetzt nochmal zu meiner Frage: es kann doch nicht sein, dass vor Gericht im Zweifelsfall alles egal ist.
Nochmal: selbst wenn alles mit der Kindsbesitzerin steht und fällt - es muss doch Taktiken und Strategien geben, die die eigenen Chancen erhöhen?
Es muss doch Dinge geben, die man besser vermeiden sollte und solche, die es sich (wenn man denn möchte) zu tun lohnt?
Worüber wird hier seitenlang diskutiert, wenn doch alles keine Rolle spielt?
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#21
(20-05-2021, 10:50)Huhnlus schrieb: Aber mit den sich hier teilweise auftuenden Widersprüchen komme ich ehrlich gesagt nur schwer zurecht: wenn das alles so eindeutig ist, warum kämpft auch nur einer von euch?

Die Meisten, die viel vor Gericht in Sachen Sorge- und Umgangsrecht mehrfach rumgemacht haben (egal mit welchem Ergebnis) sagen auf lange Sicht hinterher "ich hätte es bleiben lassen sollen". Aber so sind Männer eben, man probiert es, man nimmt die angebotenen "Chancen" wahr, man will keine klaren Schritte gehen solange es "Hoffnung" gibt. Und manchmal bewirken die Anstrengungen ja auch was positives.

Es gibt kein Schwarzweiss, obwohl das den Vätern hier, ja sogar allen Vätern ständig unterstellt wird. Die Erfahrungen sind grell, aber eben nicht schwarzweiss. Ich sehe das sehr kühl und pragmatisch. Fälle sind unterschiedlich zu bewerten, aber Risiken sind genau zu kalkulieren und alles ist einzupreisen. Die Mittellinie sieht auch nicht so aus, die Rechtspflege beiseite zu lassen oder gar ich auf sie zu verlassen, sondern einen begrenzten Einsatz in bester Weise an bester Stelle. Das habe ich schon oben geschrieben, nur etwas anders formuliert. Das werden dir genauso fast Alle sagen, die in der Väterberatung länger engagiert sind.

Zitat:Und jetzt nochmal zu meiner Frage: es kann doch nicht sein, dass vor Gericht im Zweifelsfall alles egal ist.

Jeder, der mit der Rechtspflege zu tun hat weiss ziemlich gut, wie arbiträr das abläuft. Und natürlich gibts Elemente, die Chancen der Antragsteller erhöhen. Das sind Binsenweisheiten, wieso sich dem ständig neu versichern?

Mir wirds zu schwammig. Du bist noch in der Phase, unsteuerbares unbedingt kontrollieren zu wollen. So ist das oft am Anfang des bevorstehenden Erkenntnisweges als Trennungsvater. Das blockiert dich aber.
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#22
(20-05-2021, 11:26)p__ schrieb: Jeder, der mit der Rechtspflege zu tun hat weiss ziemlich gut, wie arbiträr das abläuft. Und natürlich gibts Elemente, die Chancen der Antragsteller erhöhen. Das sind Binsenweisheiten, wieso sich dem ständig neu versichern?

Mir wirds zu schwammig. Du bist noch in der Phase, unsteuerbares unbedingt kontrollieren zu wollen. So ist das oft am Anfang des bevorstehenden Erkenntnisweges als Trennungsvater. Das blockiert dich aber.

Okay - letzter Versuch: wie sehen denn diese Chancen konkret aus?
Es läuft doch immer gleich, so unkonkret ist mein Fall jetzt auch nicht dargestellt: einen Krieg, der sich an Dingen wie "häuslicher Gewalt" aufhängt, kann es nicht geben, da wir nie zusammen gelebt haben und getrennt sind und seit dieser Trennung ja geregelter Umgang besteht.
Wir kommunizieren eigentlich ganz gut, jetzt wittert die KM eben, dass ich was unternehmen könnte, weil sie mir gedroht hat, mir ans Geld zu wollen und genau weiß - bzw. vermutet - dass ich dann im Gegenzug hinsichtlich meiner Rechte etwas unternehme.
Wie Ruckzuckmaschine geschrieben hat - ist es irgendwo eine "Pattsituation".
Wenn ich also alles so weiterlaufen lasse, wie es ist, Schadensbegrenzung betreibe und die Kindsmutter bestmöglich "einlullen" will, damit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Zeichen zu meinen Gunsten stehen: was sollte ich tun?
1.) ist eine ausschließlich schriftliche Kommunikation ein Nachteil?
2.) wie zeige ich, dass ich ein wunderbares Verhältnis zu meinem Sohn habe? Muss ich das überhaupt "beweisen"?
3.) wie reagiere ich auf verschriftliche "Anschuldigungen"? ("du gibst das Kind während deiner Betreuungszeit zur Oma, obwohl diese Zeit eurer Bindung dient") Darauf eingehen? Es sein lassen? Muss man zu allem Stellung beziehen? Sie hat mir ja beispielsweise den Mittwoch-Donnerstags-Termin gestrichen, weil ich so "unzuverlässig" sei --> muss ich verschriftlichen, dass das Blödsinn ist und ich immer Zeit hatte? Oder spielt so etwas überhaupt keine Rolle, kann ich es ignorieren?

Abschließend: du hast Recht, ich versuche noch, die Dinge zu kontrollieren. Schön und gut und danke für den wiederholten Tipp. So lange ich aber nicht weiß, inwieweit meine "Kontrollmöglichkeiten" sich ausgestalten (und sei es nur theoretischer Natur), fällt "hinnehmen" eben schwerer.

Ich fände es schön, wenn zwischen den zwei Ebenen unterschieden werden würde:

1.) Metaebene: sich abfinden oder kämpfen. Klar - meine Entscheidung. Da muss ich arbeiten, alles gut.
2.) konkrete Ebene: siehe oben.
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#23
Von dem was du von der Ex und der Vergangenheit erzählt hast, sehen deine Chancen leicht überdurchschnittlich aus. Bei 50% der Trennungsväter klappts schon vor der Pubertät des Kindes irgendwann nicht mehr mit Umgang und 25% der Fälle bleiben durchgängig so lange hochstrittig, bis sich einer komplett rausnimmt.

Deine Ex will nach aussen glänzen, es klingt auch so als hätte sie ein bisschen überdurchschnittlichen Respekt vor den Institutionen. Sie hat sich bisher auch nicht an die Beistandschaft gewagt obwohl das einfach ist, ich schätze sie so ein dass sie lieber ohne Amtspersonen sein will (aber nicht muss). Der zweite Beziehungsversuch sagt aus, dass sie nicht extrem und nicht festgefahren ist, eher der Typ "typisch Frau" und hinreichend psychisch stabil. Das sind Exen, bei denen ein Gerichtsgang eher wirken kann. Einer. Denn hat sie mal gelernt, dass sie sich im Grund alles erlauben kann, ist dieses Pulver verschossen.

Erneuter Rat:
1. Kein Sorgerechtsverfahren beginnen. Wenig Gewinn dahinter, stattdessen Eröffnung der gerichtlichen Auseinandersetzungen. Besser kein Pulver verschiessen für so wenig Gewinn. Nochmal: Das Sorgerecht ist in der Praxis sehr wenig wert.
2. Bezahlen, was das Unterhaltsrecht sagt. Auch wenn das eine Senkung der jetzigen Zahlungen ist. Früher oder später kommt das. Besser früher wie später.
3. Umgang wahrnehmen. Kommunikation nur zur Organisation des Umgangs. Trennung eures privaten Lebens und der Informationen darüber. Dreht sie an der Umgangsschraube, dann Gerichtsweg. Sofort und eindeutig. Ziel: Gerichtliche Umgangsregelung, die eingehalten wird.

Dinge, die sie nichts angehen (Kind nicht zur Oma!) komplett ignorieren. Darüber kann man mit Exen ohnehin nicht diskutieren. Bringt nur Ärger, niemals anhaltende Ergebnisse. Sie kommen einfach nicht von der Paarebene los. Auch wenn die Ex mal dadurch vordergründig Einsichten gewinnt: Solche Exen schnappen immer wieder zurück in die Kontrollsucht. Nicht nach einem Monat. Aber beim nächsten Kindergeburtstag, beim Schulanfang, irgendwann.
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#24
Hallo Huhnlos,

niemand kann Dir die konkreten Chancen nennen. Denn das ist absolut individuell.

Allein der Begriff "Kindeswohl" ist derart dehnbar, dass die gleiche Handlung um 180° gedreht werden kann.
Beispiel:
A) Kind sagt, es will in den Armen vom Papa einschlafen.
Gutachter: "Der Vater bindet das Kind zu sehr an sich und gestattet dem Kind in diesem Punkt nicht die kindeswohlgerechte freie Entwicklung zu" - "Die Mutter gibt dem Kind ausreichend Raum für eine kindgerechte unabhängige Entfaltung" - "Das Kind sollte somit mehr Zeit bei der Mutter verbringen"
B) Kind sagt, es will in den Armen bei Mama einschlafen.
Gutachter: "Das Kind hat eine höhere Bindung zur Mutter und fühlt sich beim Vater weniger wohl. Dem Vater fehlt hier eine gewisse emotionale Nähe, sodass sich das Kind bei ihm eben weniger gut ausgehoben fühlt wie bei der Mutter. Das muss in einer zukünftigen Umgangsregelung Berücksichtigung finden."

Kindeswohl ist ein Gummibegriff und gibt dem Richter im Grunde eine (fast) 100%ige Entscheidungsfreiheit.

Ich sehe das trotzdem nicht so schwarz wie viele hier im Forum.
Ich kenne auch Fälle, wo die Mutter "Verlierin" war. Allerdings ist das die Minderheit.


Deshalb wiederhole ich mein Rat......

1) Definiere ganz genau Deine Prioritäten
2) Halte Dich kurz! Nur so bietest Du keine Angriffsfläche.
3) Springe niemals auf Provokationen bzw. Nebenkriegsschauplätzen an. Niemals - 1x gebrüllt, 1x beleidigt.... und es wird Dir ewig nachhängen.


Beispiel zu Kurzhalten/Angriffsfläche:
JGRV (Jugendamtsmitarbeiterin/Gutachterin/Richterin/Verfahrensbeiständin): "blabla...erhebliche Konflikte....blabla...das geht ja nun sogar in Richtung Kindeswohlgefährdung...blabla... Vater, was sagen Sie dazu?"
DU: "Die Behauptungen stimmen nicht. Ich will zurückkommen zu meinem Antrag...."
JGRV: "Sie können das doch nicht einfach so wegwischen. Das muss doch zumindest bei Ihnen auch eine erhebliche Enttäuschung über die Mutter hervorrufen."
DU: "Nein, es gibt keine Enttäuschung. Lediglich die Behauptungen sind unwahr. Jetzt will ich aber wirklich zu den kindsbezogenen Inhalten kommen: Ich benötige den zusätzlichen Umgang, weil unser Kind dann auch die Oma sehen kann sowie sich mit dem Nachbarskind treffen kann. Des Weiteren gehen wir Schwimmen und spielen Fußball. Unser Kind ist glücklich über die Aktivitäten und wir fördern durch die Umgangserweiterung auch die Bindung zur Verwandschaft und zu gleichaltrigen Freunden."
FERTIG mit Sprechen...Beschluss/Ergebnis abwarten.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#25
(20-05-2021, 12:46)p__ schrieb: Von dem was du von der Ex und der Vergangenheit erzählt hast, sehen deine Chancen leicht überdurchschnittlich aus. Bei 50% der Trennungsväter klappts schon vor der Pubertät des Kindes irgendwann nicht mehr mit Umgang und 25% der Fälle bleiben durchgängig so lange hochstrittig, bis sich einer komplett rausnimmt.

Natürlich gab es mal Streit, natürlich habe ich ihr im Zuge dessen (auch mal per WhatsApp...) meine Meinung verschriftlicht.
Dazu Anschlussfrage: wie ernst muss man sowas nehmen? Inwiefern wird sowas vor Gericht ausgeschlachtet? Ich spreche weder von Drohungen noch von Beleidigungen, eher von der ein oder anderen deutlichen Ansage, was ihr Verhalten angeht (z.B. "alles mit Erpressung regeln zu wollen ist das Letzte von dir").
Fällt sowas unter "normalen elterlichen Kleinkrieg", oder muss ich mich darauf einrichten, zu Allem Stellung beziehen zu müssen?
Spielt so etwas in einer Umgangsverhandlung überhaupt eine Rolle, oder geht es da nur darum, wie regelmäßig es Umgang gab/gibt und wie ich diesen wahrgenommen habe?

(20-05-2021, 12:46)p__ schrieb: Deine Ex will nach aussen glänzen, es klingt auch so als hätte sie ein bisschen überdurchschnittlichen Respekt vor den Institutionen.

Gut beobachtet - hat sie auch. Beispiel: wir haben aus der KiTa einmal so einen Bogen mitbekommen, wo wir zu unserem Sohn irgendwas schreiben sollten. An diesem Tag habe zufällig ich ihn abgeholt und bekam das Ding in die Hand gedrückt. Die Erzieherin sagte mir "können sie getrennt ausfüllen, sie sind ja schließlich nicht zusammen" --> habe ich gemacht und dann der KM mitgegeben --> das hat sie gar nicht erfreut: die Außendarstellung soll immer schön stimmen.

(20-05-2021, 12:46)p__ schrieb: Sie hat sich bisher auch nicht an die Beistandschaft gewagt obwohl das einfach ist, ich schätze sie so ein dass sie lieber ohne Amtspersonen sein will (aber nicht muss). Der zweite Beziehungsversuch sagt aus, dass sie nicht extrem und nicht festgefahren ist, eher der Typ "typisch Frau" und hinreichend psychisch stabil.

Auch gut beobachtet - sage ja, sie hat "Angst". Vor allem herrscht zwischen uns ein großes Gefälle (ohne jetzt werten zu wollen): ich bin hochgebildet, eloquent, beruflich erfolgreich, gutaussehend. Sie hat eine Ausbildung und ist eher der Typ "taubes Nüsschen". Ich finde das gar nicht schlimm - sie schon. Das bekomme ich immer wieder zu spüren. Sie hat quasi keine andere Wahl, als alle Streitigkeiten immer übers Kind auszutragen, da sie in jeder Diskussion den kürzeren zieht und ich mich jetzt auch emotional völlig von ihr entfernt habe.

Ob sie will, dass ich ein gutes Verhältnis zu meinem Sohn habe? Keine Ahnung. Dafür sprechen 1.) ihr Drang zur positiven Außendarstellung, 2.) dass sie durchaus irgendwo "erkenntnisfähig" ist und 3.), dass sie faul ist und weiß, dass mein Sohn bei mir gut aufgehoben ist.

Dagegen sprechen 1.) ihre stete Opferhaltung (wenn das Kind weg ist, wäre es natürlich "meine Schuld"), 2.), dass sie strohdoof ist, 3.), dass sie aus der Unterschicht kommt und somit keine Moral- oder Anstandsgrenzen kennt und 4.), dass ihr Kind ihr erklärter Lebensinhalt ist (Hedonismus + Sinnleere) und sie "alles" für ihn tun würde.

(20-05-2021, 12:46)p__ schrieb: Das sind Exen, bei denen ein Gerichtsgang eher wirken kann. Einer. Denn hat sie mal gelernt, dass sie sich im Grund alles erlauben kann, ist dieses Pulver verschossen.

Danke für die Einschätzung.

(20-05-2021, 12:46)p__ schrieb: Erneuter Rat:
1. Kein Sorgerechtsverfahren beginnen. Wenig Gewinn dahinter, stattdessen Eröffnung der gerichtlichen Auseinandersetzungen. Besser kein Pulver verschiessen für so wenig Gewinn. Nochmal: Das Sorgerecht ist in der Praxis sehr wenig wert.

Danke für die Einschätzung - diese teile ich mittlerweile. Wie ich Ruckzuckmaschine schon geschrieben habe, ist mir das Sorgerecht eigentlich herzlich wurscht. So schlecht sind ihre Entscheidungen nicht und so groß ist mein Teilhabebedürfnis auch nicht. Ich liebe meinen Sohn - aber diese Entscheidungen, die damit verknüpft sind, interessieren mich eigentlich eher wenig. Werde es als Drohkulisse behalten.

(20-05-2021, 12:46)p__ schrieb: 2. Bezahlen, was das Unterhaltsrecht sagt. Auch wenn das eine Senkung der jetzigen Zahlungen ist. Früher oder später kommt das. Besser früher wie später.

Sie war mit Geld immer fair - muss ich ihr lassen. Vieles zwischen uns ist in der Tat "Prinzipienreiterei": es macht mir ein schlechtes Gefühl, mehr zu zahlen, als ich muss und dafür trotzdem immer nur der Depp zu sein. Obwohl es eigentlich nur Geld ist und mir das wurscht sein könnte. Sie arbeitet und hat auch kein Problem mit Arbeit (nur Kind wäre ihr viel zu langweilig).

(20-05-2021, 12:46)p__ schrieb: 3. Umgang wahrnehmen. Kommunikation nur zur Organisation des Umgangs. Trennung eures privaten Lebens und der Informationen darüber. Dreht sie an der Umgangsschraube, dann Gerichtsweg. Sofort und eindeutig. Ziel: Gerichtliche Umgangsregelung, die eingehalten wird.

Hier scheidet sich noch mein Geist (ist meine Sache, ich weiß): mein Umfeld (das sie auch kennt) sagt mir, dass ich auf ihre Drohungen einfach nicht eingehen bzw. alles erstmal geschehen lassen sollte.
Irgendwie scheint das auch zu funktionieren: nachdem diese "Kind nicht zur Oma"-Nummer kam, habe ich ihr angeboten, dass wenn so eine Entscheidung nochmal spontan anstehen sollte, ich sie gerne anrufen kann, damit sie ihn kurzfristig übernimmt. Antwort: "ich will ja nur Bescheid wissen, wenn er zur Oma geht, natürlich sollst du alleine entscheiden."

Daher Anschlussfrage: wie lange kann man denn so ein Spiel mal mitspielen, bevor es gerichtlich relevant wird? Also folgende Annahme: sie droht mal wieder mit dem Kind, ich gehe darauf ein ("tu', was du nicht lassen kannst"). Mal angenommen, sie zieht das durch, wie viele Umgänge dürfen "ausfallen", bevor mir Desinteresse unterstellt wird? Muss ich sofort reagieren oder wie lange kann ich einmal "prüfen", wie ernst sie das alles meint? (würde mir viel Druck nehmen, wenn da Spielraum bestünde)

(20-05-2021, 12:46)p__ schrieb: Sie kommen einfach nicht von der Paarebene los. [...] Kontrollsucht. [...]

Das sind entscheidende Punkte: sie würde es nie zugeben, hat sich ja bei unserem zweiten Versuch auch von sich aus getrennt --> aber sie ist eifersüchtig. Jetzt mit meiner neuen Freundin besonders. Sie will eine Rolle spielen in meinem Leben. Wichtig genommen werden. Und wohl eigentlich nichts lieber, als eine funktionierende Familie mit mir.
Gibt es einen "Trick", wie man mit solchen Frauen umgeht? Sagt man etwas, etwas anderes besser nicht?
Oder hilft nur unterbinden, konsequent, bis sie die Lust verliert?
Allgemeiner Tenor aus dem Umfeld: die braucht einfach mal einen neuen Macker, an dem sie sich abarbeiten kann.
Einschätzungen?
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