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drohende gerichtliche Auseinandersetzung
#2
Zum Sorgerecht: Richtig wäre gewesen, die Zeit der wiederaufgewärmten Beziehung für die gemeinsame Sorge zu nutzen. Schatz, komm, wir gehen jetzt endlich mal zum Jugendamt. Vorbei. Jetzt die gemeinsame Sorge zu beantragen kannst du freilich machen. Das ist schnell und einfach, Anwalt brauchst du nicht. Bringt aber nicht viel, weder die gemeinsame Sorge noch das Verfahren. Die Ex wird schäumen, aber was solls? Sie scheint sowieso immer wieder durchzudrehen und sich dann wieder zu beruhigen. Auf agressive Anwaltsschreiben des Exenanwalts antwortet man gar nicht. Du wirst nicht viel gewinnen und kannst nicht viel verlieren, was nicht sowieso schon kaputt ist. Bei solchen Exen kommen sowieso immer wieder Probleme und deine Beziehung zum Kind könnte ein kürzeres Verfallsdatum haben wie du jetzt noch denkst.

Zum Umgang: Ist unabhängig vom Sorgerecht. Eine Zusage der Ex, eine gemeinsame und praktizierte Vereinbarung gilt erstmal. Wird sie gebrochen, kannst du klagen und kriegst sie vermutlich sogar gerichtlich bestätigt. Vor allem, weil es sowieso nur Standardumgang ist. Was dir aber nichts nutzt. Denn die Durchsetzung von Umgang ist auch im Jahre 2021 in Deutschland in der Praxis schwierig bis unmöglich. Blockiert die Mutti, guckst du in die Röhre. Aber nicht youtube, sondern die Hohle.
Nebenbei, nur alle zwei Wochen, das ist viel zu wenig für ein kleines Kind.

Zum Geld: Eure genauen Verhältnisse sind unbekannt. Wenn der Anwalt sagt, viel weniger würde es nicht werden, bleib dabei. Führe keine teuren Gefechte, die dasselbe ergeben was vorher schon der Fall war. Unterhaltsverfahren sind teuer, da Anwaltspflicht. Unterhalt für die Vergangenheit siehe §1613 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1613.html

3.3. verstehe ich nicht. In einem Titel steht das, was du eben unterschrieben hast oder zu was du verurteilst wurdest. Natürlich kann sich das ändern. Alle zwei Jahre musst du auf Aufforderung komplette Auskunft über deine finanzielles Dasein geben und dann kann es sein, dass mehr gefordert wird, dass eine Erhöhung verlangt wird und du wird aufgefordert, einen Titel zu unterzeichnen der eine höhere Tabellenstufe oder einen höheren Betrag beinhaltet.

Vorsicht mit deiner neuen Bekanntschaft. Verfall nicht auf das AMIGA-Syndrom. Es gilt nicht "Aber Meine ist ganz anders", sondern "Alle sind ähnlich". Willst du nochmal pflichtig werden, nochmal 25 Jahre anhängen? Dann eifrig voran :-)
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RE: drohende gerichtliche Auseinandersetzung - von p__ - 15-05-2021, 11:13

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