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drohende gerichtliche Auseinandersetzung
#4
Es gibt zwei Wege zum gemeinsamen Sorgerecht:
1. Sie unterschreibt freiwillig im Jugendamt, beurkundet ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge. Und du natürlich auch. Also eine "übereinstimmende Sorgerechtserklärung".
2. Du gehst vor Gericht und klagst dich erfolgreich in die gemeinsame Sorge hinein.

Bei den Regeln für Unterhalt für die Vergangenheit gibt es keinen Unterschied, ob es Kindesunterhalt oder Betreuungsunterhalt oder sonst ein Unterhalt ist. Demnach sind alle spätere Forderungen nur unter den engen Voraussetzungen des §1613 BGB möglich. Wie du siehst, ist es schwierig, nachträglich noch was zu fordern.

Das Gericht ist völlig frei, dich zu beliebigen Unterhaltshöhen zu verknacken. Begründungen gibt es gefühlt tausende. Deine Kalkulationsgrundlage sollte aber erst einmal die Düsseldorfer Tabelle sein. Bei Forderungen, die niedriger sind solltest du einen Gerichtsgang vermeiden und bei Forderungen, die höher sind kannst du es auf eine Klage ankommen lassen. Es gibt da in keine Richtung Sicherheiten, nur Wahrscheinlichkeiten, Risikokalkulation, Wahl der optimal erscheinenden Weges.
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RE: drohende gerichtliche Auseinandersetzung - von p__ - 15-05-2021, 11:40

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