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drohende gerichtliche Auseinandersetzung
#31
(20-05-2021, 14:24)p__ schrieb: Die Ex mag keine Bildung haben, aber hast sie zweimal (!) als Partnerin genommen und ein Kind mit ihr produziert. Sehr viele Trennungsväter, mich eingeschlossen müssen sich zunächst fragen, wieso sie etwas getan haben, mit dem sie grandios hereingefallen sind und das sie mit ein wenig mehr Hirn von vornherein vermieden hätten. Unterschätze die Ex nicht und überschätze dich nicht. Ich musste auch lernen, dass ich keine Ahnung hatte von den Werkzeugen, die sie sehr erfolgreich anwendete, vor der Trennung, danach.

Ach, die Gründe kann ich schon nennen. So wenig selbstreflektiert bin ich nun nicht. Sie ist halt rein äußerlich ein Topmodell und kann sehr gut manipulieren. Ich leb(t)e in meiner Blase und konnte mir schlichtweg nicht vorstellen, dass es so krass verschiedene Lebenswelten überhaupt geben kann.
Und ich habe gerade angefangen, durchzustarten. Was mir gefehlt hat: eine "Wahnsinnsfrau" an meiner Seite, die meine Eitelkeit befriedigt.
Warum ich es nochmal versucht habe? Familie ist viel wert. Und ich habe mir ihren Schuh angezogen, dass ich der Alleinschuldige der ersten Trennung bin. Ich wollte Fehler wieder gutmachen.
In dieser Hinsicht habe ich viel gelernt - ich war dumm, jung und naiv.
Wie ich schon sagte: mit Bildung hat das alles nichts zu tun.
Persönlich würde ich behaupten, dass sie nicht ganz so "verrückt" ist, wie viele hier beschriebene Fälle - aber klare Tendenzen zeigt. Diese versuche ich nunmehr seit drei Jahren auf die ein oder andere Weise einzufangen - und gerate dabei an die Grenzen meiner psychischen Belastbarkeit.
Und es lebt die Angst in mir, dass sie irgendwann "endgültig" kippt.


(20-05-2021, 14:24)p__ schrieb: Ein Umgangsverfahren fängt man in der Regel an, wenn man eine bestimmte Umgangsregelung will, die der andere Elternteil beharrlich ablehnt oder wenn er bereits eine bestehende Regelung ignoriert. Das Verfahren beginnt mit einem Dreisprung, erst fordert man den anderen Elternteil auf einer Regelung zuzustimmen/sie einzuhalten, dann Vermittlung, dann Gerichtsantrag. Wenn ein Umgang mehr als zweimal ohne oder mit schlechter Entschuldigung nicht nachgeholt ausfällt, ist das meiner Ansicht nach der Startpunkt für den beschriebenen Vorgang.

Danke.


(20-05-2021, 14:24)p__ schrieb: Schotte dein Privatleben ab, um keinen Grund zur Eifersucht, Neid, Wünschen nach Teilhabe an deinem Leben zu geben. Hole das Kind nicht mit einer dicken Karre ab. Ordne dich unter, sie will Regierungsverantwortung, Lufthoheit und Macht, wie alle Frauen die es zu sonst nichts gebracht haben. Lass ihr ihre "wichtigen" Entscheidung. Schotte deine Vaterschaft und das, was du mit dem Kind machst dagegen ab, Kinder können ganz gut mit Parallelwelten. Geniesse die paar Jahre mit dem Kind, das kann Spass machen.

Danke - werde es versuchen.


(20-05-2021, 14:24)p__ schrieb: Und pass lieber auf, mit der neuen Freundin nicht dieselben Fehler nochmal zu machen.  "Diesmal ist alles anders" dürfte Fehler Nr. 1 bei Trennungsvätern sein. Anders ist da selten was und wenn, dann nur der Lack. Und blitzschnell kommt das zweite Kind, der Herr Gutverdienervater bleibt natürlich im Beruf, wärend Frau ganz gerne zugunsten der Familie reduziert und schon liegt deine Chance bei 60%, dass derselbe Steinschlag den Hang runtergeht.


Ebenfalls danke. Ich habe eigentlich ein gutes Gespür für Menschen - wie oben beschrieben, habe ich mir selbst ein Bein gestellt und muss nun mit den Konsequenzen leben. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ein derartiges Schlammassel sich nicht wiederholen wird. Einmal reicht.
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RE: drohende gerichtliche Auseinandersetzung - von Gautama - 20-05-2021, 14:36

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