28-06-2021, 14:56
Ich würde mir den Minimumbetrag ausrechnen, der titelfähig ist und dann eben nur noch diesen Betrag überweisen.
Die Frau wird fluchen und Dich vermutlich zur Titulierung des alten Betrages (die 500,-€) auffordern bzw. Du erhälst Post von Anwalt.
Ab solcher Aufforderung gibst Du ihr halt einen Titel, aber mit Deinem ausgerechneten Minimalbetrag sowie befristet auf das 18.Lebensjahr.
Damit hast Du keinen Vorwand eines Gerichtsprozesses gegeben, den Du hättest zahlen müssen.
Falls die Frau doch klagt, dann wird nur um die Summe, die zwischen Titel und Forderung steht, gestritten. Der Streitwert ist somit geringer.
Die Frau wird fluchen und Dich vermutlich zur Titulierung des alten Betrages (die 500,-€) auffordern bzw. Du erhälst Post von Anwalt.
Ab solcher Aufforderung gibst Du ihr halt einen Titel, aber mit Deinem ausgerechneten Minimalbetrag sowie befristet auf das 18.Lebensjahr.
Damit hast Du keinen Vorwand eines Gerichtsprozesses gegeben, den Du hättest zahlen müssen.
Falls die Frau doch klagt, dann wird nur um die Summe, die zwischen Titel und Forderung steht, gestritten. Der Streitwert ist somit geringer.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)