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drohende gerichtliche Auseinandersetzung
#67
Ist doch alles komplett gaga. Kindesentführung bezeichnet einen Straftatbestand, bei dem ein Kind gewaltsam verschleppt und unter Zwang an einem unbekannten Ort festgehalten wird. Hast du das alles getan oder nicht?

So, und nun noch Kindesentzug: Das ist für Verschleppungen innerhalb Deutschlands. Das minderjährige Kind wird mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List dem Elternteil entzogen.

Das sind Witzanzeigen in deinem Szenario, die in solchen Situationen höchstens dann gestellt werden, wenn der anzeigende Elternteil durchdreht und die aufnehmenden Polizisten zu wenig "ist eh zwecklos" sagen. Nochmal: Diese Anzeigen bewirken überhaupt nichts. Sie sind Ausdruck einer konflikthaften Elternbeziehung. Und hör auf, dir Szenarien vor dem Familiengericht vorzustellen, sogar die meisten Richter erkennen solche Anzeigen als das an, was sie sind: Wasserglassturm eines durchgeknallten Elternteils. Ich würde sogar sagen, dass die sich mehrheitlich negativ auf die Anträge dieses Elternteils auswirken. Ist eh alles Firlefanz. Der Richter beschliesst, Entscheidungen sind wohlfeil, es scheitert dann an der Durchsetzung, wo sich die Juristen dann feige zurückziehen. Wie üblich alles an sich reissen und dann drauf scheissen. Willst du wirklich jetzt alle Szenarien und Vorgänge vor Gericht geschildert haben? Wenn du so gerichtsfixiert bist, wirst du sowieso krachend scheitern, da hilft der beste Rat nichts.
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RE: drohende gerichtliche Auseinandersetzung - von p__ - 22-02-2022, 21:02

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