26-05-2021, 14:34
Hallo zusammen,
ist im Familienrecht ein ausschließlich schriftliches Verfahren zulässig? Oder kann ich dem Gericht mitteilen, dass ich mit einer ausschließlich schriftlichen Entscheidung nicht einverstanden bin und auf alle Fälle eine münldiche Verhandlung möchte?
Grüße
Lullaby
ist im Familienrecht ein ausschließlich schriftliches Verfahren zulässig? Oder kann ich dem Gericht mitteilen, dass ich mit einer ausschließlich schriftlichen Entscheidung nicht einverstanden bin und auf alle Fälle eine münldiche Verhandlung möchte?
Grüße
Lullaby