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Soll man LeistungsUNfähigkeit bescheinigen lassen?
#17
(03-06-2021, 13:01)p__ schrieb: Wenn keine Auskunft gefordert wurde und keine Forderungen rechthängig sind, dann nicht.

Danke für etwas Licht im Dunkeln. 

Eine Einkommensauskunft habe ich vor 4 Jahren abgegeben, sofort nach der Trennung, damals hatte ich einen Job. So wie ich informiert bin, eine Einkommensauskunft macht man alle 2 Jahre. Die Daten aus 2017 sind auf jeden Fall veraltet. So meine Vermutung.

Mit "rechtshängig" meinst du den Moment, wenn JA auf die Rückzahlung des UHV gerichtlich klagt? Wenn ja, dann ist es verdammt möglich, dann erwartet mich am Ende der Umschulung eine Klage.  Confused
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RE: Soll man LeistungsUNfähigkeit bescheinigen lassen? - von Splash - 03-06-2021, 13:23

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