30-06-2021, 11:03
Solange keine Herausgabepflicht besteht, ist es kein Kindesentzug. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist diese Schwelle aber hoch bis unmöglich. Die Staatsanwaltschaften stellen das ein. Es gab nur einmal ein Unteil des OLG Köln, wo ein Vater drei kleine Kinder ins Ausland gebracht hat und sie dort bei Schule, Kindergarten angemeldet. In der hier beschriebenen Praxis aber irrelevant. Dieses Urteil wird gerne genannt um Kindesentziehung schrankenlos zu machen. Tatsächlich müssen dann rund acht Millionen Mütter ins Gefängnis wandern und deshalb ist das keineswegs schrankenlos, das erbärmliche Juristengesockse weiss sehr wohl was ihr eigener Müll eigentlich bedeutet.