Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Erziehungsbeistandschaft
#26
Ich erwarte auch, dass mich die Unterhaltsbeistandschaft bald anschreibt. Ich war von Mitte 2021 bis Mitt 2023 in zeitlich befristeter Teilzeit. Dann 6 Monate auf 35h und habe ab 01.01. nochmal aus gesundheitlichen Gründen Teilzeit für 2024. Weil sich letztes Jahr gezeigt hat, dass ich die 35h nicht packe.

D.h. ich habe in 2023 mehr verdient, als ich 2024 verdienen werde. Wegen meiner Gesundheit ist unklar, wie es 2025 aussieht. ich werde vermutlich nicht nochmal befristet verlängern können, sondern muss mich dann entscheiden. Für die Reduzierung 2022 für 2 Jahre habe ich eine Empfehlung vom Facharzt. Allerdings kein Reha Bescheid.

Eventuell anstehendes Krankengeld kommt als Problem nicht dazu.

Meine Erfahrung mit der ersten Unterhaltsberechnung vom JA war, dass es die einen Scheiß interessiert, ob ich im KG bin. Damals war ich 10 Monate AU. Und hatte noch Hauskredite laufen. Soll heißen, ich bin auch jetzt pessimistisch, dass ein vernünftiger Betrag rauskommt.

Wie sollte ich mich da verhalten? Schonmal einen Anwalt suchen? Erst die Auskunftsanfrage abwarten?
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
Zitieren
#27
Da kannst du nichts machen, ein Anwalt bringt dir jetzt nichts.
Zitieren
#28
OK, was passiert, wenn ich mit der Rechnung von der Unterhaltsbeistandschaft nicht einverstanden bin? Bzw meine geänderte gesundheitliche Situation berücksichtigt haben möchte. Nachlaufend klagen? Das mit der Titulierung auf dem JA habe ich auch noch nicht verstanden. Ist die zwingend?

Interessant ist, was passiert, wenn sich der Prellbock (ich) querstellt. Neueste Entwicklung: JA hat dem Kind In Obhutnahme vorgeschlagen. Kind hat abgelehnt. Also ist sie noch zu Hause. Ich denke ihr würde es mit einer Trennung besser gehen, aber das muss sie entscheiden. Mutter hat anscheinend ein WG Zimmer aufgetrieben, aber auch da sperrt sich Tochter. JA hat Mutter und Tochter gebeten, sich aus dem Weg zu gehen. Mutter verriegelt zuhause alle Türen, so dass Tochter nur in ihr Zimmer, Bad und Küche kann. Herd und Waschmaschine wurden wohl auch irgendwie "abgeschaltet" (vmtl. Sicherung), so dass sie sich nichts mehr kochen kann. Naja, ich habe ihr nur geraten, sie soll sich überlegen, ob nicht eine zwischenzeitliche räumliche Trennung in Notgruppe oder WG besser für sie wäre. Entscheiden muss sie das.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
Zitieren
#29
Es läuft immer gleich ab. Wenn du die Forderungen nicht erfüllen willst und eine Gegenrechnung aufmachst, wird die Beistandschaft dem zustimmen (1% der Fälle) oder nur leicht runtergehen von den ursprünglichen Forderungen (9%) oder nicht akzeptieren und dich verklagen (90%). Dann brauchst du einen Anwalt.

Viel wird davon abhängen, wie fundiert du gesundheitliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Wirkung auf deine Arbeitszeiten nachweisen kannst. Da du ja kein Mangelfall bist, wird es also "nur" um Ab/Aufstufungen des Tabellenunterhalts gehen.
Zitieren
#30
OK, danke. Abwarten. Naja, "nur" Auf/Abstufung können bei drei Kindern halt auch mal 400€ p.m. sein. Aber mein Hauptrisiko ist die wacklige Arbeitsfähigkeit. Im Krankengeld wäre ich schon alleine mit dem Zahlbetrag für Krankengeld unter dem Selbstbehalt. Und wenn ein Titel auf mein reguläres Teilzeitgehalt besteht, dann auf jeden Fall Mangelfall. Generell gilt, wenn das bereinigte Netto "zu hoch" gerechnet wird, dass dann weder Bedarfskontrollbetrag passt noch ist das bemessende Netto real auf dem Konto.

Das gute ist lediglich Kind 2 ist in Ausbildung und in 1,5 Jahren fertig, Problemtochter hoffentlich ab Sept in Ausbildung.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
Zitieren
#31
Richtig Probleme bekommst du erst, wenn du Mangelfall wirst, weil es beruflich zusammenbricht. Das könnte sehr hart werden. Bereits mit einem berechtigten Kind.

Eine eventuelle Ausbildungsvergütung bei Kind 2 ist im Unterhalt eingerechnet, nehme ich an?
Zitieren
#32
Das WG Zimmer reicht Deiner Tochter nicht. So schlimm kann es bei Mama da wohl nicht sein. Tochter scheint auch etwas verwöhnt zu sein. Mit 17 ist Tochter kein Kind mehr. Ich würde mich an deiner Stelle aus dem ganzen Theater verabschieden.
Zitieren
#33
(03-01-2024, 20:06)p__ schrieb: Richtig Probleme bekommst du erst, wenn du Mangelfall wirst, weil es beruflich zusammenbricht. Das könnte sehr hart werden. Bereits mit einem berechtigten Kind.

Eine eventuelle Ausbildungsvergütung bei Kind 2 ist im Unterhalt eingerechnet, nehme ich an?

Ausbildungsvergütung ist drin. Die Erhöhung der DDT letzte beide Jahre ist allerdings auch deutlich zu spüren.

Beruflich zusammenbrechen ist leider eine real existierende Gefahr. Schon ohne den aktuell Stress. Habe letztes Jahr ohne Scheidungshintergrund mit meinen Ärzten schon über Rentenoption gesprochen.

(03-01-2024, 21:51)Aufstieg schrieb: Das WG Zimmer reicht Deiner Tochter nicht. So schlimm kann es bei Mama da wohl nicht sein. Tochter scheint auch etwas verwöhnt zu sein. Mit 17 ist Tochter kein Kind mehr. Ich würde mich an deiner Stelle aus dem ganzen Theater verabschieden.

Ja, ich weiß wie das klingt. Leider ist es nicht so. Dass sie die Realität nicht anerkennt ist vermutlich so. Verwöhnt ist sie sicher nicht. Sie hat viel abbekommen. Zitate habe ich oben schon geschrieben. Schläge auch. Liebe und Zuneigung so gut wie nicht, die letzten 3-4 Jahre gar nicht mehr. Wird zuhause maximal nur geduldet. Schulweg war Mutter egal. Mutter schickt sie auf die Fachrealschule aber ohne jegliche Unterstützung. Ohne mich wäre sie da auch schon gescheitert. Aggression durch den Stiefvater wird mir von allen Kindern berichtet. Großeltern mütterlicherseits spielen spielen ebenfalls auf Seiten der Mutter mit und mischen sich negativ ein. Die wird von allen zuhause gehasst. Selbst ihre Schwester mit der sie auch immer wieder Probleme hat sieht was da abgeht.

Sie hat eine starke emotionale Bindung an ihren Hund. Für sie wohl der Ersatz der fehlenden Zuneigung durch beide Eltern. Ich bin krankheitsbedingt physisch auch nicht anwesend. Ich empfehle ihr stark, dass sie da raus muss, aber sie hat wohl mehr Angst vor der Veränderung, so dass sie die aktuelle Situation aushält. Liegt sicher auch an der ADS Struktur. 

Mich komplett zurückzuziehen wäre für mich das Beste. Emotional für mich sehr schwierig. Ich war trotz räumlicher Entfernung der einzige, der ihr immer wieder Mut zuspricht.

Nachtrag: ich bin nicht naiv. Sie trägt auch ihren Teil. Aber ist das ein Grund einem Kind jegliche Chance für einen Start ins Leben so zu versauen, dass sie vielleicht gar nicht mehr hochkommt? Meine Befürchtung ist, dass sie komplett abdriftet: wohnungslos, H4, durchschnorren, Drogen, auf der Straße landen. Das ist aus meiner aktuellen Sicht nicht übertrieben.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
Zitieren
#34
Geht Schlag auf Schlag. Habe soeben über Töchterchen mitgeteilt bekommen, dass "wenn ich ihr nicht helfe", sie halt mit ihrer Mutter nach einer externen Wohnung sucht, ich ja eh "Unterhalt zahlen müsse" und hat mich gesperrt. Mag sein, dass ich mich komplett in ihr getäuscht habe. Sie scheint jetzt maximal zu versuchen, dass sie zu einer eigenen Wohnung kommt und Notgruppe oder WG vermeiden kann. Jedenfalls sieht aus meiner Sicht so aus, dass bald die maximal Forderungen eintrudeln werden und die JA Maschinerie anspringt.

Was kommt, muss ich abwarten. Aber ein aktuelle Sache: in einem vergangenen Gespräch mit dem JA wurde vom JA mit Mutter und Tochter besprochen, dass die Probleme gelöst werden, indem Kind auch schon mit 17 ausziehen darf. Mutter wollte mich nicht dabei haben und so gab es ein zweites Gespräch mit Tochter, mir und JA, wo ich darüber informiert wurde. Ich hatte zugestimmt, weil ich ihr den Weg nicht verbauen wollte und die Verhältnisse kannte.

Mit der aktuellen Entwicklung, befürchte ich, dass ich durch die noch bestehende Zusage einen Freischein ausgestellt habe, der später als Sonderbedarf verargumentiert werden kann. Ich bin jetzt nicht mehr in der Wohnraumsuche dabei. Ich denke also, es wäre sinnvoll meine Zustimmung zum Auszug der Minderjährigen zu widerrufen oder einzuschränken. Die letzten Tage hatte ich schon wegen der Absage der 900€ Wohnung eine Mail an das Jugendamt geschrieben, dass ich bis 500€ bereit wäre (Vorschlag von .p dazu fand ich passend). Hätte aber gesehen, dass das nicht on-top zu einer Unterhaltszahlung kommt, sondern dass ich halt schaue, wie ich Wohnraum und Unterhalt Kind hinbekomme. Jetzt ist das JA demnächst wohl offiziell mit dabei.

Meinungen? Wenn ich einem Auszug widerspreche kann das ja auch als Blockade gegen das Kind ausgelegt werden.

P.S. das ist echt alles Horror. Bis vor kurzem war zahlungsmäßig untituliert alles im Lot und es war absehbar, dass Tochter entweder zuhause Schule fertig macht oder ab Sept. eine Ausbildung beginnt, falls Schule nicht läuft.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
Zitieren
#35
So leicht läuft das nicht. Der angemessene Unterhaltsbedarf eines Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR. Darin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Von dem Betrag von 930 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden. Das muss aber gut begründet sein. Teure Wohnung statt angemessenes WG-Zimmer? Nö. Soweit die aktuelle Düsseldorfer Tabelle.

Pflichtig sind beide Eltern. Sollte sie weiterhin zur Schule gehen, bedeutet das auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für BEIDE Elternteile, nicht nur den vormals allein pflichtigen Vater.
Zitieren
#36
OK, danke für die Einschätzung. Was allerdings den Unterhalt angeht, dachte ich, dass auch der bei einem ausgezogenen Kind nach der DDT und Einkommen Eltern berechnet wird, wobei ein Elternteil nie mehr zahlen muss, als er nach seinem eigenen Einkommen zahlen müsste (wegen Teilung des Bedarfs im Verhältnis der Einkommen)? Sind die 930 nicht an irgendwelche Lebensumstände gebunden? Klassischerweise meine ich Student.

Was die Mutter angeht, stimmt, allerdings habe ich die Befürchtung, dass die sich beim JA mit ihrem mickrigen Gehalt besser durchmogeln kann? Ich bekomme ja von deren Prüfung und Festlegung nichts mit.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
Zitieren
#37
Nein, sobald das Kind von den Eltern weg ist, zählt auch die Lebensstellung der Eltern nicht mehr. Auch U18 ist dann wie ein Student Ü18 zu behandeln.

Und du bekommst sehr wohl etwas mit vom Einkommen der Mutter. Um die Haftungsquote zu berechnen, müssen die Auskünfte der Eltern einander zugänglich gemacht werden.
Zitieren
#38
Du drehst Dich nach wie vor im Kreis. Du hast den eigenen Eindruck, "in alle Richtungen zu denken", verkennst aber, dass dadurch die Fokussierung fehlt. Die Tochter "tut Dir leid", verkennst aber dadurch, dass sie mittlerweile mit eigenem Verhalten das kranke Verhalten der Mutter spiegelt. Sie an einem Punkt ist, an dem rein gar nichts mehr geht, sie aber gleichzeitig sich im Spinnennetz weiter verfängt, statt eigene Handlungen zu reflektieren und als 17-jährige eigene Handlungsmöglichkeiten zum eigenen Wohl nicht in der Lage ist, herbei zu führen. Das Problem dabei ist, dass Du das nicht auffangen kannst. Das ist wie bei Suchtkranken. Nicht umsonst, lassen Suchttherapeuten die Patienten auf Null rauschen. Das sind harte Knochen diese Typen, aber die wissen auch warum.

Du hast auch nicht dem Rat gefolgt, erst einmal nichts anzubieten. Die Gegenseite in Form des JA und der Mutter kommen zu lassen. Du wirst jedes Mal aktiv, wirfst ein Fresserchen vor und JA, Tochter und Mama versuchen das Fresserchen zu maximieren, nach dem Motto "Wenn 500 € gehen, dann gehen 700 oder 800 auch." Du kommst aus der Mühle nicht raus und durch das Entgegenkommen und durch die Eigeninitiative, ist die Reaktion Deiner Tochter Erpressung und das Sperren der Medienkanäle. Ganz die Mama....

Deine Tochter wird - ob mit oder ohne JA - eine Bauchlandung machen. Dann wird sie notgedrungen therapiert und dann wird es Jahre dauern, aus einem verhaltensgestörten Menschen, den das Familienrecht bei einer verhaltensgestörten Mutter beließ, einen hoffentlich einigermaßen stabilen Menschen zu basteln, der den Alltag irgendwie bewältigt bekommt. Das sind die Perspektiven.

Bei Dir wäre nun eine gesunde Portion Egoismus von Nöten. Du kannst nämlich hier nicht mehr jemand Drittes retten. Es geht um die Rettung Deiner selbst.

Vor den Unterhaltsgeschichten hätte ich jetzt gar nicht mal sooo viel Angst. Soll ich vielleicht mal den Schriftverkehr - sofern notwendig - mit dem JA übernehmen? Das entlastet Dich und Du lässt als Betroffener mal die Finger von der Tastatur. Die nehmen das sowieso kaum ernst, wenn man selbst schreibt. So ein anderer Briefkopf bewirkt manchmal Wunder.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
Zitieren
#39
Hab grad auch nochmal geschaut und das so gefunden, wie Du schreibst. Meine, ich hätte vor einiger Zeit eine Berechnung gesehen, wo über das gemeinsame Einkommen beider Elternteile der Bedarf berechnet wird und dann über Quote auf die ET umgelegt wird. War wohl falsch, finde es gerade nicht mehr.

Töchterchen hat noch einen 450€ Job, den ich mit ihr besorgt habe, damit sie ihr eigenes Geld unabhängig von der Mutter hat. Ergo bleiben nach Abzug KG und Minijob noch ca. 330€ zu zahlen für beide Elternteile. 930 ist ja weniger als H4. Ich kann mir nicht helfen, sie tut mir weiterhin leid. Sie verliert im Endeffekt am meisten. Ich sag mir jetzt aber, dass sie erst mal in der Realität ankommen muss. Ich sehe dann ob sich meine Gesundheit stabilisiert und dann kann man weiterschauen.

Was ist, wenn die jetzt erst mal nichts finden und eine Unterhaltsberechnung einfordern, solange sie zuhause wohnt. Versuchen rauszuzögern?
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
Zitieren
#40
Der 450 EUR Job ist allerdings nicht obligatorisch. Den kann sie auch jederzeit hinwerfen.
Zitieren
#41
(04-01-2024, 18:12)Nappo schrieb: Du drehst Dich nach wie vor im Kreis. Du hast den eigenen Eindruck, "in alle Richtungen zu denken", verkennst aber, dass dadurch die Fokussierung fehlt. ...

Bei Dir wäre nun eine gesunde Portion Egoismus von Nöten. Du kannst nämlich hier nicht mehr jemand Drittes retten. Es geht um die Rettung Deiner selbst.

Vor den Unterhaltsgeschichten hätte ich jetzt gar nicht mal sooo viel Angst. Soll ich vielleicht mal den Schriftverkehr - sofern notwendig - mit dem JA übernehmen? Das entlastet Dich und Du lässt als Betroffener mal die Finger von der Tastatur. Die nehmen das sowieso kaum ernst, wenn man selbst schreibt. So ein anderer Briefkopf bewirkt manchmal Wunder.

Du hast in allen Dingen Recht. Die 500 hatte ich vorgestern aus .p's Vorschlag übernommen. Was ja im Bereich des im Unterhalt eingerechneten Wohnwertes liegt. Um meinen Fehler mit dem angebotenen 900€ Wohnraum zu relativieren war es glaub OK.

Muss den Fokus finden und auf Kriegsmodus gehen. Auch mit dem Aufschlagen der Tochter hast Du recht. Mein Seelenklempner hat mir das gestern genauso gesagt.

Komme gerne auf das Angebot zurück, würde mir helfen. Kommunikation ist nun eh auch mit Tochter erstmal beendet und ich gewinne damit emotional Abstand.

Wenn ich in Zugzwang komme melde ich mich, bis dahin lasse ich laufen.

(04-01-2024, 18:23)p__ schrieb: Der 450 EUR Job ist allerdings nicht obligatorisch. Den kann sie auch jederzeit hinwerfen.

Das stimmt. Da sie von der Mutter finanziell kleingehalten wird, schätze ich, dass sie das aber nicht macht. Wie das im Unterhalt berücksichtig wird ist natürlich eine andere Frage. Die Mutter hatte beim Versuch der Wohnungsfinanzierung selbst eine Beteiligung von 150€ abgelehnt. Ich kenne die, wenn es darum Geld einzusammeln ganz groß, aber wehe sie soll was abgeben. Liegt bei denen in der Familie, von der sie aktuell sicher gut beraten wird.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
Zitieren
#42
OK, kapiert. Sobald sie den Unterhalt auf das eigene Konto bekommt und versteht, dass sie nicht mehr arbeiten braucht, wird sie es auch nicht mehr machen.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
Zitieren
#43
Sorry, noch ne Frage, bevor es Neuigkeiten gibt: empfiehlt ihr den bisher nur zwischen Mutter und mir ausgemachten Unterhalt wegen drohender Unterhaltsstreitigkeiten zu kürzen bis der offizielle Zahlbetrag festgestellt und tituliert ist.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
Zitieren
#44
Nein. Titulieren generell erst nach Aufforderung und wenn berechtigt. Unterhalt ab Auszug nur noch ans ausgezogene Kind. Und lass dir das Kindergeld überweisen, reiche es ebenfalls an die Tochter weiter. Das Kindergeld steht dem Kind zu, aber überwiesen wird es an den Elternteil, der mehr Unterhalt bezahlt. Der gibt es der Tochter.
Zitieren
#45
OK, aber Missverständnis: den aktuellen Unterhalt an die anderen beiden i.H.v. 115% kürzen oder weiterlaufen lassen? Auszug habe ich eher die Befürchtung, dass ich ab heute nicht mehr informiert werden. Im dümmsten Fall bleibt die bei der Mutter gemeldet und zieht aber aus. Sp würde ich das machen.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
Zitieren
#46
Überweise den korrekten Betrag nach Düsseldorfer Tabelle.
Über den Auszug wirst du sicher informiert, denn vermutlich will man sogleich mehr Geld von dir haben.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste