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BGH, 17.03.2021: Generelle Nichtigkeit von Eheverträgen
#1
BGH, Beschluss vom 17.03.2021 - XII ZB 221/19
Volltext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1

Wie immer eine Hammerentscheidung!
Die erneute und unendlich wiederkehrende rechtliche bzw. gerichtliche Bewertung eines Ehevertrages wird trotz rechtskräftiger Entscheidung zu jedem billigem Zeitpunkt und uneingeschränkt möglich!
Auf dem ersten Blick zwar lag der Zahlesel hier im vorliegenden Fall im hohem Gunst der Richter, doch die Zitat sag schon alles was die geehrten Richter von Eheverträgen generell halten:

Zitat:Im Rahmen einer Abänderung seien aufgrund des neuen Unterhaltstatbestands auch die Wirksamkeit der Eheverträge und deren Anwendbarkeit auf den nachehelichen Unterhalt neu zu überprüfen.

Endlose Forderungen, grenzlose erneute Überprüfungen, keine Garantien!
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