15-07-2021, 14:12
Moin aus dem Norden,
das ist meine erste Nachricht in diesem Forum, daher bitte ich um Verständnis, falls ich etwas hastig voranschreite.
Folgendes ist passiert: TR = Türkei
06-2010 Ehe geschlossen
07-2011 Kind geboren
09-2011 Trennung
11-2012 Ausreiseverbot Kind
04-2014 psychologisches Gutachten, KM hat "Münchhausen-Stellvertretersyndrom"
08-2014 ABR und SR an mich
08-2014 KM mit Kind untergetaucht
08-2014 Anzeige nach §235 Kindesentziehung
01-2015 HKÜ-Antrag, vorsorglich, um Frist einzuhalten, ohne zu wissen, ob KM wirklich in TR ist
03-2015 KM hat SR-Verfahren in TR eingeleitet
06-2015 KM taucht in der TR auf, bis dahin ist ihr Aufenthaltsort unbekannt
08-2015 SR u. Unterhaltsforderung KM vom 03-2015 an mich zugestellt
09-2015 Anwältin (auf Webseite des Bundesamts für Justiz gefunden) in TR beauftragt (war essentiell: kann relativ gut deutsch)
09-2015 Staatsanwalt in TR von Amts wegen SR für mich beantragt
06-2016 1. psych. Gutachten TR-Gericht, plus 1. Kontakt neben den drei Psychologen zu Kind seit Entführung
09-2016 Rückführung (eingeleitetes Verfahren von Staatsanwalt) wird abgelehnt
12-2016 unsere Berufung Kind soll rückgeführt werden (Berufungsgericht)
07-2017 unsere Berufung Kind soll rückgeführt werden (Berufungsgericht und Amtsgericht 2. Instanz)
11-2017 Kassationsgericht hebt Urteil vom Berufungsgericht auf
02-2018 unsere Berufung darauf wird zurückgewiesen
03-2018 SR Umgangsrecht wird eingeräumt, 1. Umgangstermin
10-2018 Ablehnung der Rückführung rechtskräftig
11-2018 KM mit Kind und ihr Anwalt treten im TV auf
12-2018 Beschwerde wegen Verleumdung im TV
11-2019 einstweilige Verfügung Schutz der KM vor mir
??-2020 1. Vollstreckungsverfahren gegen mich
02-2020 2. psych./pädagog. Gutachten für SR-Verfahren von 03-2015
07-2020 letzter Kontakt zum Kind
*
01-2021 Verfassungsgerichtsbeschluss wegen Ablehnung der Rückführung (Antrag vom 11-2018)
06-2021 2. Vollstreckungsverfahren gegen mich
* Zwischenzeitlich 3. psych./pädagog. Gutachten für SR-Verfahren von 03-2015
Beim ersten Wiedersehen in 06-2016 war die Reaktion des Kindes so gut zu mir, dass die drei Psychologen/Pädagogen perplex waren, da die KM ihnen zuvor erzählt hat, dass das Kind sich einnässt, weint und wegläuft, wenn es mich sieht.
Das Gutachten dort war sehr gut in Hinblick auf die Rückführung. Dennoch wurde die Rückführung zuerst abgelehnt, um dieser danach zuzustimmen und anschließend erneut abgelehnt zu werden.
Ich vermute dahinter eine Systematik. Es hin und her, so lange es geht, hinauszuzögern, um dann am Ende zu sagen "Nun hat es sich hier eingelebt, ätsch es bleibt hier!".
Zwischen dem 1. Umgangstermin in 03-2018 und 07-2020 bin ich 22 mal in der TR gewesen, um den Kontakt zum Kind wiederherzustellen, jedoch ist es von mal zu mal schlimmer geworden.
Es ist soweit gekommen, dass mich das Kind beleidigt, bespuckt, schlägt und tritt. Häufig aber ignoriert es mich komplett, als wenn ich Luft wäre.
Mein Fehler war es am Anfang dem zuzustimmen, das Kind im Hause der KM plus Familie (Großmutter, Onkel, Nachbarn) zu besuchen, um es dem Kind einfacher zu machen, indem man den Kontakt im gewohnten, vertrauten Umfeld aufbaut.
Eine ruhige, harmonische und liebevolle Atmosphäre konnte nicht aufgebaut werden. Die KM plus Familie hat mich nie allein mit dem Kind gelassen.
Sie haben die ganzen Geschehnisse (private und juristische Vorwürfe) mit mir neben dem Kind ausgetragen. Es wurden zum Teil 5-10 erwachsene Freunde und Nachbarn zu den Terminen eingeladen, zu denen ich extra dorthin bin.
Das Gericht hatte mir erlaubt den Umgang jeden Samstag und Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr wahrzunehmen. Da es bis 10 Uhr schliefe, sollte ich doch erst um 10 Uhr kommen, verlangte die Familie.
Nunja, eine gesunde Bindung konnte zu dem Kind nicht hergestellt werden, das gebe ich zu. Und mittlerweile möchte ich nicht mehr, dass es zurück nach D kommt, da es neben anderen negativen Dingen, unglaublich verzogen ist.
Der Pädagoge beim 2. Gutachten 2019/2020, der 3 mal den ganzen Tag, also ca. 10 bis 20 Uhr dabei gewesen ist, um uns alle zu begutachten hat gesagt, dass er seit über zwanzig Jahren Pädagoge ist und seit ca. 15 Jahren vom Gericht beauftragt wird, aber solch ein schlecht erzogenes Kind hätte er noch nicht erlebt.
Mir hat er unter vier Augen geraten mich bloß nicht noch weiter für das Kind zu verbiegen und all diese Strapazen auf mich zu nehmen. Es wäre außerdem absolut hoffnungslos, dass es je eine Beziehung zu mir (aber auch generell) aufbauen könne, da die KM plus Familie es manipuliert hätten.
Er hat eigentlich genau das gesagt, was 04-2014 in D die Psychologin im Gutachten geschrieben hatte.
Die physischen und psychischen Schäden, die von der KM zugefügt wurden und werden, werden das Leben des Kindes nachhaltig negativ beeinflussen. Je länger dieses bei der KM bleibt, umso schwieriger wird es diese wieder zu beheben.
Da bei den drei Terminen mit dem Gutachter dramatische Sachen passiert sind, hat die Gegenseite dieses abgelehnt, sodass nun ein weiteres erstellt wird. Die KM und die KM plus Kind wurden jeweils eine halbe Stunde lang begutachtet und für ganz toll befunden. Alles tippitoppi mit den beiden.
Nun bin ich an der Reihe und soll im September für das Gutachten hin, damit das SR-Verfahren abgeschlossen werden kann. Meine Anwältin meint, dass die KM das alleinige Sorgerecht im November 2021 (nächster Gerichtstermin) bekommen wird, da ich in Deutschland lebe.
Also so oder so werde ich nicht verhindern können, dass die KM das alleinige SR bekommt. Was tun? Trotzdem wieder hin und sich erneut das dritte Mal (vierte Mal inklusive D) begutachten lassen? Angst vor einem Gutachten habe ich nicht, nur ist es überhaupt noch sinnvoll?
Vor etwa einem Jahr habe ich die Aufforderung des hiesigen Gerichts bekommen, dass ich meine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen soll. (1. Vollstreckungsverfahren?)
Zu dem Zeitpunkt war ich arbeitslos (ca. 1400 € Arbeitslosengeld). Kurz darauf habe ich eine Arbeit aufgenommen. Davon wissen die TR-Gerichte noch nichts.
Dennoch hat der Richter in 06-2021 einen symbolischen Betrag von ca. 125 €/Monat angesetzt, die ich scheinbar rückwirkend zu zahlen habe.
Die 2. Vollstreckungsdokumente habe ich noch nicht erhalten, aber ich soll laut meiner Anwältin, die von KM-Anwalt benachrichtigt wurde, 7k€ zahlen.
Sollte ich demnächst meine aktuellen Einkünfte offenlegen, wird der Richter vermutlich den Betrag auf 600 - 700 €/Monat anheben. Zumindest fordert die gegnerische Seite 700 €/Monat.
Demnach würde die gegnerische Seite rückwirkend auch noch diese Differenz "on top" abknöpfen dürfen? Wären ja dann insgesamt (scheinbar ca. 5 Jahre, also fast 60 Monate) ca. 40k€.
Zudem werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die gegnerischen Anwaltskosten (zwei Anwälte) auch an mich weitergegeben werden. Das sind dann vermutlich ca. 10k€ - 15k€.
Eventuell auch noch die Gerichts- und Gutachterkosten usw. Sagen wir mal nochmal 5k€.
Summasumarum wären es vielleicht 60k€, die ich für die letzten Jahre zurückzahlen und die kommenden 15 Jahre noch mindestens 120k € zahlen müsste. Was soll oder kann ich tun?
Einmal hin und zurück in die TR an den Ort des Kindes kostet mich ca. 600 € exklusive Verdienstausfall. Freitag morgens auf den Weg machen und Montag abends wieder Zuhause sein.
Die KM schickt das Kind auf eine Privatschule. Die soll ca. 10k€ im Jahr kosten (angegeben im Gerichtsverfahren 06-2021), an denen ich mich gefälligst auch beteiligen soll. Ich wurde nie gefragt, ob ich mit einer Privatschule einverstanden bin. Bin ich nämlich nicht.
Der Grund für die Privatschule ist, fütternde Hände beißt man nicht, sodass die Lehrer schreiben und sagen, dass alles gut ist mit dem Kind und der KM. Das hat auch der Pädagoge erkannt.
Also ich habe mit der KM und dem Kind abgeschlossen und mich damit abgefunden, dass es nun nicht mehr hier lebt und hierher zurückkommt. Eine Beziehung und Bindung kann nicht aufgebaut werden. Ich habe fast 10 Jahre meines Lebens nur mit dem Kram (Gericht, Jugendamt, Psychologen, Anwälte, Ärzte usw.) zu tun gehabt. Gekämpft und mich verausgabt. Ich will auch nicht mehr. Ich bin erschöpft.
Wenn ich also kein Interesse mehr an dem Kontakt zum Kind habe, was wären dann meine Optionen? Was würdet ihr in meinem Fall tun? Was wäre klug (persönlich und finanziell)? Was wird noch auf mich zukommen bzw. womit muss ich außerdem noch rechnen?
Es ist etwas länger geworden, aber ich habe mich schon versucht kurz zu fassen
das ist meine erste Nachricht in diesem Forum, daher bitte ich um Verständnis, falls ich etwas hastig voranschreite.
Folgendes ist passiert: TR = Türkei
06-2010 Ehe geschlossen
07-2011 Kind geboren
09-2011 Trennung
11-2012 Ausreiseverbot Kind
04-2014 psychologisches Gutachten, KM hat "Münchhausen-Stellvertretersyndrom"
08-2014 ABR und SR an mich
08-2014 KM mit Kind untergetaucht
08-2014 Anzeige nach §235 Kindesentziehung
01-2015 HKÜ-Antrag, vorsorglich, um Frist einzuhalten, ohne zu wissen, ob KM wirklich in TR ist
03-2015 KM hat SR-Verfahren in TR eingeleitet
06-2015 KM taucht in der TR auf, bis dahin ist ihr Aufenthaltsort unbekannt
08-2015 SR u. Unterhaltsforderung KM vom 03-2015 an mich zugestellt
09-2015 Anwältin (auf Webseite des Bundesamts für Justiz gefunden) in TR beauftragt (war essentiell: kann relativ gut deutsch)
09-2015 Staatsanwalt in TR von Amts wegen SR für mich beantragt
06-2016 1. psych. Gutachten TR-Gericht, plus 1. Kontakt neben den drei Psychologen zu Kind seit Entführung
09-2016 Rückführung (eingeleitetes Verfahren von Staatsanwalt) wird abgelehnt
12-2016 unsere Berufung Kind soll rückgeführt werden (Berufungsgericht)
07-2017 unsere Berufung Kind soll rückgeführt werden (Berufungsgericht und Amtsgericht 2. Instanz)
11-2017 Kassationsgericht hebt Urteil vom Berufungsgericht auf
02-2018 unsere Berufung darauf wird zurückgewiesen
03-2018 SR Umgangsrecht wird eingeräumt, 1. Umgangstermin
10-2018 Ablehnung der Rückführung rechtskräftig
11-2018 KM mit Kind und ihr Anwalt treten im TV auf
12-2018 Beschwerde wegen Verleumdung im TV
11-2019 einstweilige Verfügung Schutz der KM vor mir
??-2020 1. Vollstreckungsverfahren gegen mich
02-2020 2. psych./pädagog. Gutachten für SR-Verfahren von 03-2015
07-2020 letzter Kontakt zum Kind
*
01-2021 Verfassungsgerichtsbeschluss wegen Ablehnung der Rückführung (Antrag vom 11-2018)
06-2021 2. Vollstreckungsverfahren gegen mich
* Zwischenzeitlich 3. psych./pädagog. Gutachten für SR-Verfahren von 03-2015
Beim ersten Wiedersehen in 06-2016 war die Reaktion des Kindes so gut zu mir, dass die drei Psychologen/Pädagogen perplex waren, da die KM ihnen zuvor erzählt hat, dass das Kind sich einnässt, weint und wegläuft, wenn es mich sieht.
Das Gutachten dort war sehr gut in Hinblick auf die Rückführung. Dennoch wurde die Rückführung zuerst abgelehnt, um dieser danach zuzustimmen und anschließend erneut abgelehnt zu werden.
Ich vermute dahinter eine Systematik. Es hin und her, so lange es geht, hinauszuzögern, um dann am Ende zu sagen "Nun hat es sich hier eingelebt, ätsch es bleibt hier!".
Zwischen dem 1. Umgangstermin in 03-2018 und 07-2020 bin ich 22 mal in der TR gewesen, um den Kontakt zum Kind wiederherzustellen, jedoch ist es von mal zu mal schlimmer geworden.
Es ist soweit gekommen, dass mich das Kind beleidigt, bespuckt, schlägt und tritt. Häufig aber ignoriert es mich komplett, als wenn ich Luft wäre.
Mein Fehler war es am Anfang dem zuzustimmen, das Kind im Hause der KM plus Familie (Großmutter, Onkel, Nachbarn) zu besuchen, um es dem Kind einfacher zu machen, indem man den Kontakt im gewohnten, vertrauten Umfeld aufbaut.
Eine ruhige, harmonische und liebevolle Atmosphäre konnte nicht aufgebaut werden. Die KM plus Familie hat mich nie allein mit dem Kind gelassen.
Sie haben die ganzen Geschehnisse (private und juristische Vorwürfe) mit mir neben dem Kind ausgetragen. Es wurden zum Teil 5-10 erwachsene Freunde und Nachbarn zu den Terminen eingeladen, zu denen ich extra dorthin bin.
Das Gericht hatte mir erlaubt den Umgang jeden Samstag und Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr wahrzunehmen. Da es bis 10 Uhr schliefe, sollte ich doch erst um 10 Uhr kommen, verlangte die Familie.
Nunja, eine gesunde Bindung konnte zu dem Kind nicht hergestellt werden, das gebe ich zu. Und mittlerweile möchte ich nicht mehr, dass es zurück nach D kommt, da es neben anderen negativen Dingen, unglaublich verzogen ist.
Der Pädagoge beim 2. Gutachten 2019/2020, der 3 mal den ganzen Tag, also ca. 10 bis 20 Uhr dabei gewesen ist, um uns alle zu begutachten hat gesagt, dass er seit über zwanzig Jahren Pädagoge ist und seit ca. 15 Jahren vom Gericht beauftragt wird, aber solch ein schlecht erzogenes Kind hätte er noch nicht erlebt.
Mir hat er unter vier Augen geraten mich bloß nicht noch weiter für das Kind zu verbiegen und all diese Strapazen auf mich zu nehmen. Es wäre außerdem absolut hoffnungslos, dass es je eine Beziehung zu mir (aber auch generell) aufbauen könne, da die KM plus Familie es manipuliert hätten.
Er hat eigentlich genau das gesagt, was 04-2014 in D die Psychologin im Gutachten geschrieben hatte.
Die physischen und psychischen Schäden, die von der KM zugefügt wurden und werden, werden das Leben des Kindes nachhaltig negativ beeinflussen. Je länger dieses bei der KM bleibt, umso schwieriger wird es diese wieder zu beheben.
Da bei den drei Terminen mit dem Gutachter dramatische Sachen passiert sind, hat die Gegenseite dieses abgelehnt, sodass nun ein weiteres erstellt wird. Die KM und die KM plus Kind wurden jeweils eine halbe Stunde lang begutachtet und für ganz toll befunden. Alles tippitoppi mit den beiden.
Nun bin ich an der Reihe und soll im September für das Gutachten hin, damit das SR-Verfahren abgeschlossen werden kann. Meine Anwältin meint, dass die KM das alleinige Sorgerecht im November 2021 (nächster Gerichtstermin) bekommen wird, da ich in Deutschland lebe.
Also so oder so werde ich nicht verhindern können, dass die KM das alleinige SR bekommt. Was tun? Trotzdem wieder hin und sich erneut das dritte Mal (vierte Mal inklusive D) begutachten lassen? Angst vor einem Gutachten habe ich nicht, nur ist es überhaupt noch sinnvoll?
Vor etwa einem Jahr habe ich die Aufforderung des hiesigen Gerichts bekommen, dass ich meine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen soll. (1. Vollstreckungsverfahren?)
Zu dem Zeitpunkt war ich arbeitslos (ca. 1400 € Arbeitslosengeld). Kurz darauf habe ich eine Arbeit aufgenommen. Davon wissen die TR-Gerichte noch nichts.
Dennoch hat der Richter in 06-2021 einen symbolischen Betrag von ca. 125 €/Monat angesetzt, die ich scheinbar rückwirkend zu zahlen habe.
Die 2. Vollstreckungsdokumente habe ich noch nicht erhalten, aber ich soll laut meiner Anwältin, die von KM-Anwalt benachrichtigt wurde, 7k€ zahlen.
Sollte ich demnächst meine aktuellen Einkünfte offenlegen, wird der Richter vermutlich den Betrag auf 600 - 700 €/Monat anheben. Zumindest fordert die gegnerische Seite 700 €/Monat.
Demnach würde die gegnerische Seite rückwirkend auch noch diese Differenz "on top" abknöpfen dürfen? Wären ja dann insgesamt (scheinbar ca. 5 Jahre, also fast 60 Monate) ca. 40k€.
Zudem werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die gegnerischen Anwaltskosten (zwei Anwälte) auch an mich weitergegeben werden. Das sind dann vermutlich ca. 10k€ - 15k€.
Eventuell auch noch die Gerichts- und Gutachterkosten usw. Sagen wir mal nochmal 5k€.
Summasumarum wären es vielleicht 60k€, die ich für die letzten Jahre zurückzahlen und die kommenden 15 Jahre noch mindestens 120k € zahlen müsste. Was soll oder kann ich tun?
Einmal hin und zurück in die TR an den Ort des Kindes kostet mich ca. 600 € exklusive Verdienstausfall. Freitag morgens auf den Weg machen und Montag abends wieder Zuhause sein.
Die KM schickt das Kind auf eine Privatschule. Die soll ca. 10k€ im Jahr kosten (angegeben im Gerichtsverfahren 06-2021), an denen ich mich gefälligst auch beteiligen soll. Ich wurde nie gefragt, ob ich mit einer Privatschule einverstanden bin. Bin ich nämlich nicht.
Der Grund für die Privatschule ist, fütternde Hände beißt man nicht, sodass die Lehrer schreiben und sagen, dass alles gut ist mit dem Kind und der KM. Das hat auch der Pädagoge erkannt.
Also ich habe mit der KM und dem Kind abgeschlossen und mich damit abgefunden, dass es nun nicht mehr hier lebt und hierher zurückkommt. Eine Beziehung und Bindung kann nicht aufgebaut werden. Ich habe fast 10 Jahre meines Lebens nur mit dem Kram (Gericht, Jugendamt, Psychologen, Anwälte, Ärzte usw.) zu tun gehabt. Gekämpft und mich verausgabt. Ich will auch nicht mehr. Ich bin erschöpft.
Wenn ich also kein Interesse mehr an dem Kontakt zum Kind habe, was wären dann meine Optionen? Was würdet ihr in meinem Fall tun? Was wäre klug (persönlich und finanziell)? Was wird noch auf mich zukommen bzw. womit muss ich außerdem noch rechnen?
Es ist etwas länger geworden, aber ich habe mich schon versucht kurz zu fassen