05-08-2021, 21:02
@grimmlin: also - ab sofort auf jeden überweisungsträger: mindestunterhalt oder kindsunterhalt für montat 08/2021 wie bisher
damit gibst du den verwendungszweck vor.
das jobcenter deklariert das gerne als geschenk - ist auch richtig - wenn es nicht richtig deklariert ist! das hab ich auch schon
erlebt, bis ich denen auf die füße getiegen bin!
gib nix bar - oder nur gg quittung mit dem verwendungszweck: kindesunterhalt für name vorname, geb. xx.xx.xxxx
dann ist das wasserdicht!
bb
netlover
damit gibst du den verwendungszweck vor.
das jobcenter deklariert das gerne als geschenk - ist auch richtig - wenn es nicht richtig deklariert ist! das hab ich auch schon
erlebt, bis ich denen auf die füße getiegen bin!
gib nix bar - oder nur gg quittung mit dem verwendungszweck: kindesunterhalt für name vorname, geb. xx.xx.xxxx
dann ist das wasserdicht!
bb
netlover